Hallo,
PetervomBerg vielen Dank für deine Antwort.
Die Heizung ist über 20 Jahre alt. Den schnellen Blick auf die Viesmann Kiste bei der Besichtigung habe ich mir mal gegönnt. Die Installation und Entsorgung würde ich sowieso vom Fachbetrieb durchführen lassen. Für sowas habe ich zwei linke Hände.
Zitat
Für die Errichtung von Biomasseheizungen nach Nummer 5.3 Buchstabe b und Buchstabe g wird der Bonus nur
gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer
Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/
oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden. Diese Anlagen sind mindestens so zu dimensionieren, dass sie
die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten. Die Bilanzierung orientiert sich an den Standardwerten
der DIN V 18599
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Ich will jetzt hier nicht den Superlehrer raushängen lassen und lasse mich mit guten Argumenten oder Erfahrung in der Sache auch gerne vom Gegenteil überzeugen. Ich lese da aber immer nur "oder". Also eine Bedingung muss erfüllt sein. Ich würde es so verstehen, dass ich nur eine Wärmepumpe zur Warmwasseraufbereitung brauche. Da steht nicht, wie diese Pumpe mit Energie versorgt wird. Im Zweifel könnte der Strom auch aus dem Netz (Ökostrom im besten Fall) oder übertrieben sinnlos vom Notstrom-Dieselgenerator kommen. Aber ich bin da ja kein Experte bei dem Thema.
Die Brauchwasserwärmpepumpe deckt meinem Verständnis nach die Trinkwassererwärmung vollständig ab. Zur Not nehme ich halt statt 300 Liter einfach 400 Liter Fassungsvermögen. Dann darf ich auch länger duschen.
Wenn ich es richtig verstehe, kommt in der DIN V 18599 im Teil 8 das Thema Trinkwasser vor.
Zitat
Teil 8: Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen
Teil 8 der Normenreihe beschreibt ein Verfahren zur Berechnung des Energiebedarfs für die Trinkwarmwasserbereitung. Dazu werden die Wärmeverluste sowie
der Hilfsenergiebedarf der verschiedenen Prozessbereiche ermittelt.
Das Schlimme ist nur, dass man sowas als normaler Mensch, ohne Fachwissen oder Studium in dem Bereich nichts richtig nachvollziehen kann. Sowas sollte eigentlich für einen KFW Antrag nicht der Fall sein. Solche Vorschriften sind mal wieder typisch deutsch, ohne jetzt nach dt. Manier weiter jammern zu wollen.
Ich verstehe den Einkommensbonus so. Hier zählt bei den 40000 € das zu versteuernde Einkommen. Also abzüglich Steuerfreibetrag etc... Grob gesagt: Wenn z.B. 2 Personen arbeiten gehen und z.B. 57000 € brutto reinholen, kommen ca. 37000 zu versteuerndes Einkommen dabei raus, weil ca. 10000 Euro Steuerfreibetrag pro Kopf in Abzug gebracht werden. Im Jahr 21 lief es wegen Corona eh finanziell mäßig und es erholte sich erst in 2023 so richtig. Bemessung ist hier glücklicherweise das Jahr 2021 und 2022. Also bekomm ich den Bonus.
Im Zweifel verzichte ich auf die 2500 Euro, wenn die Kosten die Förderung weit übersteigen sollten.
Im Ergebnis muss und werde ggf. beim Kauf einen Energieberater und Installteur holen. Ich finde es aber schrecklich, dass es einem so schwierig gemacht wird, sich vorab über eine Förderung zu informieren, ohne direkt Experten holen zu müssen. Ich versuche nur meine Finazierung für die Immobilie möglichst genau kalkulieren und mögliche Risiken in der Anfangszeit mit der alten Heizung vorab abwägen und eine Lösung haben. Unendlich viel Geld kommt als Angestellter nicht rein. Irgendwann hilft sonst der beste Kredit auch nix mehr, wenn der einem den Hals finanziell zuzieht.