Beiträge von AndiP

    Hallo zusammen,

    wie ist der Passus der aktuellen Förderrichtliche nach KfW 458 zum Klimageschwindigkeitsbonus zu verstehen?

    "Für die Errichtung von Biomasse­heizungen wird der Klima­geschwindig­keits­bonus nur gewährt, wenn diese mit einer solar­thermischen Anlage, einer Photo­voltaik-Anlage zur elektrischen Warm­wasser­bereitung oder einer Wärme­pumpe zur Warm­wasser­bereitung und/oder Raum­heizungs­unter­stützung kombiniert werden."

    Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoer…n-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/


    Gilt das nur für Solarthermieanlagen, die zusammen mit der neuen Biomasseheizung eingebaut werden, oder auch für die Einbindung vorhandener Anlagen?


    Gruß Andi