Hallo zusammen,
wie ist der Passus der aktuellen Förderrichtliche nach KfW 458 zum Klimageschwindigkeitsbonus zu verstehen?
"Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden."
Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoer…n-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/
Gilt das nur für Solarthermieanlagen, die zusammen mit der neuen Biomasseheizung eingebaut werden, oder auch für die Einbindung vorhandener Anlagen?
Gruß Andi