BGH: Private Solarstrom-Erzeuger sind Verbraucher
Wer auf seinem Wohnhaus-Dach mit Solarzellen Elektrizität erzeugte und den nicht selbst verbrauchten Strom ins öffentliche Netz einspeiste, wurde bislang oft als Unternehmer behandelt - steuerrechtlich jedenfalls. Damit macht der Bundesgerichtshof (BGH) nun Schluss. Private Solarstrom-Erzeuger genießen den vollen Verbraucherschutz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - und damit auch ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften (Az.: VIII ZR 121/12). ....
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Anmerkung: Original Beitrag von Wong