Beiträge von Cillitband

    Zitat

    Also so interpretiere ich die Bimschv. nicht. Wo steht das ?

    (1) Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe dürfen nur betrieben werden, wenn sie sich in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand befinden. Sie dürfen nur mit Brennstoffen nach § 3 Absatz 1 betrieben werden, für deren Einsatz sie nach Angaben des Herstellers geeignet sind. Errichtung und Betrieb haben sich nach den Vorgaben des Herstellers zu richten.


    und da der Hersteller schreibt, das der Aufbau und die Inbetriebnahme des Kessels durch einen Fachbetrieb zu erfolgen hat, habe ich anscheinend keine andere Wahl.

    Danke für die vielen Antworten. Ich verstehe die Argumente. Man hört halt nur von vielen, das sie die Heizung selber zusammengebaut haben und der Schornsteinfeger dann nur sein OK gegeben hat. Neu war mir, dass die Bimschv. die Bedienungsanleitung des Herstellers quasi zum Gesetzestext macht. Es gibt ja bei Bafaförderung auch die Forderung, dass ein Fachbetrieb die Funktionstüchtigkeit des Heizsystems am Ende überprüfen muss. Gibt es da ein Standarddokument, welches der Fachmann dann ausfüllt und unterschreibt?

    ich verstehe ja auch den Punkt, der Hersteller schreibt den Einbau durch einen Fachbetrieb vor, um sich abzusichern und rein rechtlich kann sich der Schornsteinfeger nicht darauf berufen, dass ich einfach versichert habe, dass alle Vorgaben der Bedienungsanleitung erfüllt sind, wie es die Bimschv verlangt, zumal die Emmissionen bei Feststoffbrennkesseln sehr davon abhängen, dass die ganze Heizung richtig funktioniert und effizient ist. Zumal die Bedienungsanleitung des Kessels auch unmittelbar Vorgaben für das Wasserheizsystem vorgibt, Kessel und der ganze Rest lässt sich halt nicht trennen, sondern hängt zusammen.

    super vielen Dank, würde mir wirklich helfen, also so wie ich das verstanden habe, macht die Bimschv. die Herstellervorgaben verbindlich, was mir aber beim Überfliegen der Bimschv aufgefallen ist, das nur beim Punkt feste Brennstoffe so explizit auf Herstellervorgaben verwiesen wird (Errichtung und Betrieb haben sich nach den Vorgaben des Herstellers zu richten.)".


    Grüße.

    Hallo Forum,


    ich möchte gerne eine neue Heizanlage installieren. Habe auch schon mit dem Schornsteinfeger gesprochen, der meinte, das bei Eigenbau die Abnahme auch durch ein Fachfirma erfolgen müsste. Er verweist dabei auf die Bundesimmissionsschutzverordnung:

    "1) Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe dürfen nur betrieben werden, wenn sie sich in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand befinden. Sie dürfen nur mit Brennstoffen nach § 3 Absatz 1 betrieben werden, für deren Einsatz sie nach Angaben des Herstellers geeignet sind. Errichtung und Betrieb haben sich nach den Vorgaben des Herstellers zu richten."

    Da in beinahe allen Bedienungsanleitungen der Einbau durch einen Fachbetrieb vorgeschrieben ist, ist also die alleinige Abnahme durch den Schornsteinfeger nicht ausreichend? Habe auch in der LAndesbauordnung Sachsen nachgeschaut, in der jedenfalls bei Feuerungsanlagen die Pflicht zur Abnahme durch Fachfirma nicht zu finden ist. Freue mich über jede Antwort.