Hallo Forum,
ich möchte gerne eine neue Heizanlage installieren. Habe auch schon mit dem Schornsteinfeger gesprochen, der meinte, das bei Eigenbau die Abnahme auch durch ein Fachfirma erfolgen müsste. Er verweist dabei auf die Bundesimmissionsschutzverordnung:
"1) Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe dürfen nur betrieben werden, wenn sie sich in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand befinden. Sie dürfen nur mit Brennstoffen nach § 3 Absatz 1 betrieben werden, für deren Einsatz sie nach Angaben des Herstellers geeignet sind. Errichtung und Betrieb haben sich nach den Vorgaben des Herstellers zu richten."
Da in beinahe allen Bedienungsanleitungen der Einbau durch einen Fachbetrieb vorgeschrieben ist, ist also die alleinige Abnahme durch den Schornsteinfeger nicht ausreichend? Habe auch in der LAndesbauordnung Sachsen nachgeschaut, in der jedenfalls bei Feuerungsanlagen die Pflicht zur Abnahme durch Fachfirma nicht zu finden ist. Freue mich über jede Antwort.