Hallo Leute,
es geistert ja immer das Schreckgespenst des Verlustes der Kesselzulassung hier rum,
insbesondere bei änderungen am Kessel vom Originalzustand zu den mehr oder weniger "getunten" Varianten unserer Bastelfreunde
es wird immer wieder behauptet das jede Änderung am Kessel ein erlöschen der Betriebserlaubnis zur folge hat da dann auch keine CE-Zulassung mehr vorliegen würde! :woohoo:
Um es vorweg zu nehmen, das ist so nicht richtig! B)
Dies ist in der BetriebsSicherheitsVerordnung (BetrSichv) und dem Geräte und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) sowie dem Gerätesicherheitsgesetz (GSG) nachlesbar.
Da die Bestimmungen hierin vorrangig zum Schutz von Abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmern) dienen ist davon auszugehen das im Privaten Bereich, wo weniger restriktive Bestimmungen herrschen, diese
ebenfalls als Rechtssicher herangezogen werden können. :dry:
hier mal ein Auszug der betreffenden Richtlinien: