Hallo Jörn,
Du schreibst " ansonsten gilt erstmal die Zulassung Deines Herstellers das er die neue Bimsch erfüllt und darf errichtet werden"
Mit diesen neuen Sachen bin ich noch nicht so bewandert, kannst Du mir das mal etwas genauer erklären und vor allen Dingen wo steht das geschrieben.
Danke und Gruß Helmut