Hallo Hartmut,
Hallo Albrecht,
Das steht so nicht in der Norm. Es steht nur drin das die kleinste Wärmeleistung höchstens 30% der Nennleistung sein darf, bei handbestückten Kesseln auch höher. Die Berechnung des Pufferspeichervolumens nach EN 303-5 gilt in Deutschland nicht, da das über die 1. BimSchV geregelt wird.
Der VIGAS ist doch handbestückt, oder?
Das ist auch des Pudel's Kern: Bei einem Pelletkessel kann ich Luftzufuhr & Brennstoffzufuhr gleichermaßen abregeln und die Brennraumgeometrie passt in gewissen Grenzen noch.
Aber pack einen Vigas voll und regle ihn dann von Vollast auf 30% herunter. Da ist's wortwörtlich Holz-Essig mit den Abgaswerten.
BTW: wenn die BimSchV die EN overruled, dann geht das auch in Österreich - schau mal auf die Einschränkungen auf Seite 11 des Prüfberichts: die Werte für Deutschland riechen doch nach lokaler Regelung a'la BimSchV.
Wenn es keine EU-Richtlinie zu Abgaswerten gibt, dann gilt in diesem Aspekt sowieso nationales Recht. Dann kann der Rauchfangkehrer trotz CE die Inbetriebnahme verweigern. Weiterverkaufen kannst du den Kessel dann sehr wohl noch.
evtl. anwendbare Richtlinien wären m.M.n.:
Zitat# Elektrische Betriebsmittel (2006/95/EG),
# Einfache Druckbehälter (2009/105/EG),
# Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten, 89/336/EWG, seit 19. Juli 2009 2004/108/EG)
# Warmwasserheizkessel (92/42/EWG),
# Druckgeräte (97/23/EG),
# Maschinen (Maschinenrichtlinie 98/37/EG, seit 29. Dezember 2009 2006/42/EG),
wobei für manche Vigas hier vielleicht auch noch folgendes gilt
Zitat# Spielzeug (2009/48/EG),
Inwieweit eine 92er Richtlinie schon Holzvergaser behandelt weiß ich auch nicht.
ZitatDer Kessel hat ein CE-Zeichen, das reicht, da wird nichts angemeldet.
Solarbayer erklärt aber die CE-Konformität und ist Inverkehrbringer, da es den Kessel in der Ausführung nur bei Solarbayer gibt.
SolarBayer wird auf deine Konfiguration verweisen - und das mußt du erst einmal widerlegen.
SolarBayer will den Kessel auch nicht bei dir zu Hause Inbetriebnehmen. Ich nehme an, nur das Inverkehrbringen ist durch CE gedeckt. Du kannst dann mit Produkthaftung / Gewährleistung / Konsumentenschutz auffahren. Sicher ist ein nicht in Betrieb genommener Kessel jedoch allemal.
Da müsste man aber ein Anwalt sein, um das halbwegs richtig beantworten zu können - und ein guter noch dazu.
Und dann kann immer noch das nächste Urteil alles umwerfen.
never mind,
Albrecht