HVS-E25 mit enttäuschender Leistung

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 17.103 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Basko.

  • Hallo Hartmut,


    Hallo Albrecht,


    Das steht so nicht in der Norm. Es steht nur drin das die kleinste Wärmeleistung höchstens 30% der Nennleistung sein darf, bei handbestückten Kesseln auch höher. Die Berechnung des Pufferspeichervolumens nach EN 303-5 gilt in Deutschland nicht, da das über die 1. BimSchV geregelt wird.

    Der VIGAS ist doch handbestückt, oder?
    Das ist auch des Pudel's Kern: Bei einem Pelletkessel kann ich Luftzufuhr & Brennstoffzufuhr gleichermaßen abregeln und die Brennraumgeometrie passt in gewissen Grenzen noch.
    Aber pack einen Vigas voll und regle ihn dann von Vollast auf 30% herunter. Da ist's wortwörtlich Holz-Essig mit den Abgaswerten.


    BTW: wenn die BimSchV die EN overruled, dann geht das auch in Österreich - schau mal auf die Einschränkungen auf Seite 11 des Prüfberichts: die Werte für Deutschland riechen doch nach lokaler Regelung a'la BimSchV.


    Wenn es keine EU-Richtlinie zu Abgaswerten gibt, dann gilt in diesem Aspekt sowieso nationales Recht. Dann kann der Rauchfangkehrer trotz CE die Inbetriebnahme verweigern. Weiterverkaufen kannst du den Kessel dann sehr wohl noch.
    evtl. anwendbare Richtlinien wären m.M.n.:

    Zitat

    # Elektrische Betriebsmittel (2006/95/EG),
    # Einfache Druckbehälter (2009/105/EG),
    # Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten, 89/336/EWG, seit 19. Juli 2009 2004/108/EG)
    # Warmwasserheizkessel (92/42/EWG),
    # Druckgeräte (97/23/EG),
    # Maschinen (Maschinenrichtlinie 98/37/EG, seit 29. Dezember 2009 2006/42/EG),


    wobei für manche Vigas hier vielleicht auch noch folgendes gilt :)

    Zitat

    # Spielzeug (2009/48/EG),


    Inwieweit eine 92er Richtlinie schon Holzvergaser behandelt weiß ich auch nicht.


    Zitat

    Der Kessel hat ein CE-Zeichen, das reicht, da wird nichts angemeldet.


    Solarbayer erklärt aber die CE-Konformität und ist Inverkehrbringer, da es den Kessel in der Ausführung nur bei Solarbayer gibt.

    SolarBayer wird auf deine Konfiguration verweisen - und das mußt du erst einmal widerlegen.
    SolarBayer will den Kessel auch nicht bei dir zu Hause Inbetriebnehmen. Ich nehme an, nur das Inverkehrbringen ist durch CE gedeckt. Du kannst dann mit Produkthaftung / Gewährleistung / Konsumentenschutz auffahren. Sicher ist ein nicht in Betrieb genommener Kessel jedoch allemal.


    Da müsste man aber ein Anwalt sein, um das halbwegs richtig beantworten zu können - und ein guter noch dazu.
    Und dann kann immer noch das nächste Urteil alles umwerfen.


    never mind,
    Albrecht

  • Hallo Albrecht,


    ....

    Ich spare mir weiter darauf einzugehen, wie immer weichst Du weit vom Thema ab.;)


    Fakt in Deutschland ist:


    Holzvergaserkessel mit Gebläse unterliegen der Maschinenrichtlinie, danach wird die Konformität erklärt.


    Die Maschinenrichtlinie regelt das Inverkehrbringen (unentgeltliche und entgeltliche Überlassung).
    Im privaten Bereich sind Modifikationen ohne eine Konformitätsbewertung zulässig.


    Die Vorgaben der 1. BimSchV sind einzuhalten.


    Solarbayer Holzvergaser können im Teillastbereich betrieben werden.



    mfg
    Hartmut

  • Hallo Hartmut,



    Und in Österreich sind andere Grenzwerte einzuhalten.
    Fakt ist dass man hierzulande ein Prüfzeugnis benötigt oder zumindest benötigte.
    Von SolarBayer hab ich keines bekommen, von Vigas schon.
    Und dort ist die Verwendung auf Vollastkessel eingeschränkt.


    Wenn Du von SolarBayer ein Prüfzeugnis bekommst, das eine Abregelung erlaubt, dann stell es bitte online.
    Ich trau Zusicherungen von Lieferanten nicht über den Weg.


    Gruesse,
    Albrecht

  • Meiner Meinung nach sollte ein Kessel die Werte im täglichen Betrieb einhalten können. Alles andere ist Betrug und ient nur der Geldmacherei. Wenn ein Kessel ohne Umbau (Tuning) die Werte nicht einhalten kann, die der Gesetzgeber vorgibt, dann gehört der Kessel auf den Schrott oder eben umgebaut. Zu was haben wir denn die Vorgaben?


    Die korrupten Politbonzen und Lobbiisten halten sich den Bauch vor lachen, über so viel Naivität. Dem deutschen Stimmvieh können wir wirklich alles auf's Auge drücken.
    Hinter den überbordenden Vorschriften steckt nichts anderes, wie Ankurbelung der Wirtschaft und Geldeintreibung für den Pleitestaat, indem man den Mittelstand, die Hausbesitzer mit Gebühren und Verordnungen auspreßt. Denn heizen mußt Du. Du entkommst also nicht. Und wenn die Scheitholzheizung in den letzten Jahren so enorme Fortschritte hinsichtlich Komfort und Preis gemacht hat, tja, dann läßt man sich eben was einfallen, daß diese Heizmethode in Zukunft wieder teurer werden wird!


    Wo kämen wir denn hin, wenn die Leute mit Holz günstig heizen könnten, ohne daß der Räuberstaat dabei mitschneiden kann?
    Daß man das aber auch noch gutheißt, dafür reicht mein Verständnis schon lange nicht mehr. Mich würde interessieren, was die noch alles machen müssen, damit Leute wie Du erkennen, daß sie den ganzen Tag von vorne bis hinten und von oben bis unten nur vera...t werden?

  • einen schönen guten Morgen,


    hast du deinen HV in den griff bekommen ??? Hatte nen 40er mit den ähnlichen problemen.


    mfg.: Markus

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