OT: Brandschutzbestimmungen für Garagen?

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 4.427 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von GuSel.

  • Moin,


    Ich habe letztens mit einem Kollegen über HV und die realisierung bei uns im Haus gesprochen. Dabei hatte der Kollege die Idee den HV in der Garage zu installieren und die Puffer bei uns im Keller. Dass hat in meinen Augen viele Vorteile:


    1. Die installation ist denkbar schnell und einfach gemacht und ich kann die Anlage schon im Sommer installieren während der alte Ölbrenner bis zum leerlaufen der Tanks das Brauchwasser und die erste hälfte der nächsten Heizperiode bestreitet. Somit brauche ich kein Öl mehr kaufen denn der HV übernimmt nach leerlauf der Tanks unmittelbar seine Aufgabe.


    2. Brauche ich das Holz nicht in den Keller schleppen. Ca 1rm kann immer neben dem Brenner gelagert werden und damit noch ein wenig restfeuchte verliehren.


    3. Wird der einzige Kamin den wir im Haus haben, frei für die Nutzung eines Kaminofens der die erste Etage heizen wird. => weiterer Vorteil: Der Kaminofen frisst auch Kohlebrikett etc. Also ist man noch weiter unabhängig und kann immer den günstigsten Brennstoff kaufen.


    4. Der Kamin des HV wird deutlich günstiger zu installieren sein und kann sogar von mir selber installiert werden.



    Alles in allem eine sehr gute Idee wie ich finde. Ist nun die Frage ob man in der Garage überhaupt so einen Brenner in betrieb nehmen darf... Kennt sich da jemand aus? Gibt es bestimmungen für sowas?


    Weiterhin ist die Frage ob die Wasserleitung in 80cm tiefe und 5cm Steinwollisolierung von Rockwool nicht zu viel Wärme verliert? Der Weg von Haus zu Garage ist aber nicht allzu lang 4-5Meter würde ich schätzen. Die Garagenwände würde ich dann mit 10cm Styropor Dämmen damit die Wärme die durch den HV entsteht nicht sofort wieder verpufft.



    Soweit meine Überlegungen? Was meint ihr?


    Gruß
    Guido

    Gruß
    Guido


    Orlan Super D 40, 4125L, UVR1611

  • Hab folgendes gefunden:


    § 4 Aufstellung von Feuerstätten


    (1) Feuerstätten dürfen nicht aufgestellt werden


    in Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen,
    in notwendigen Fluren, in Garagen, ausgenommen raumluftunabhängige≡ Gasfeuerstätten


    Quelle: http://www.heiz-tipp.de/ratgeber-380-bayern.html

  • Das wäre aber äusserst ungut wenn die Bestimmungen aus Bayern auch in NRW gelten. Dann müssen wir die Garage im zweifelsfall umlabeln...:evil:

    Gruß
    Guido


    Orlan Super D 40, 4125L, UVR1611

  • Dann müssen wir die Garage im zweifelsfall umlabeln...:evil:


    Genauso gehts!
    Für den BSM muss das ganze dann halt ein Heizungsraum mit Abstellmöglichkeiten sein, selbstredend das bei seinem Besuch auch nix Fahrbares drinnstehen darf :whistle:

  • Also fürs Protokoll:


    Brenner in der Garage ist Grundsätzlich erstmal NICHT das Problem! Das Problem was bei mir besteht sind die angrenzenden Häuser.


    Schornsteinfeger sagt, dass das Kaminrohr einen Meter über dem höchsten Fenster in 15 Meter umkreis sein muss. Wäre möglich aber sieht erstens total gaga aus und zweitens ist das mit nem 500 Euro Bausatz von Ebay nicht getan. Das würde deutlich teurer werden und müsste zudem noch statisch gestützt werden.

    Gruß
    Guido


    Orlan Super D 40, 4125L, UVR1611

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