Zur Info (Stand 07.10.2013)
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung zur Biomasseanlage, dass ab dem 1. Januar 2014 lediglich Anlagen förderfähig sind, deren Kohlenmonoxidemissionen bei Nennwärmeleistung max. 200 mg/m³ betragen.
DER HVS 16 LC und HVS 25 LC fallen somit ab 2014 flach. Es gibt aber noch mehr Kessel die darunter fallen.
Hier die Datei:
energie_ee_biomasse_liste_handbeschickt.pdf (Anzeigen) energie_ee_biomasse_liste_handbeschickt.pdf