BAFA Förderung für Pelletkessel/Pufferspeicher?!

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 3.199 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von thomasquick.

  • Hallo zusammen,


    wir haben einen relativ alten (ca. 9 Jahre), überdimensionierten und eigentlich nicht funktionstüchtigen Pelletkessel verbaut und würden diesen gerne gegen einen neuen Pelletkessel (voraussichtlich Pelletflux 25) austauschen. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich die BAFA-Förderung (wären 3.500,- €) in Anspruch nehmen kann.


    Auf der BAFA-Homepage habe ich folgendes gefunden:
    Die Basisförderung für die Errichtung Ihrer Biomasseanlage erhalten Sie, wenn in Ihrem Gebäude ein Heizungssystem vorhanden war. Dieses muss zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Anlage bereits seit mindestens zwei Jahren installiert gewesen sein (Gebäudebestand).
    http://www.bafa.de/DE/Energie/…3E860E21F98FBA98.2_cid387


    Hier würde es nur "ein Heizungssystem" heißen...


    Wisst ihr dies vielleicht?


    Besten Gruß
    Thomas

  • Hast hast du für den alten Pelletkessel eine Förderung beantragt. Und was war das für ein Kessel den ihr damals eingebaut habt. ?

  • Nein, für den alten Pelletkessel wurde keine Förderung o.ä. beantragt und es handelt sich um einen LING Duo (35 KW)-Kessel. Inzwischen wurde das Dach gedämmt und die Fenster ausgetauscht, sodass diese Leistung auch nicht mehr benötigt wird (Heizvolumen liegt bei ca. 420 m³).

  • Neuer na ja da gibt es weitaus bessere als den Pellflux. Läuft denn der jetzige Kessel auf einen Pufferspeicher oder ohne ? Sackbefüllung oder Pellet-Bunker ? Schick doch um einmal ein paar Fotos von der Anlage.... Der Ling-Duo ist ja wohl ein Dinosaurier...

  • Hallo,


    Es ist in diesem Falle Irrelevant, ob der Alte Kessel förderfähig war oder ist und ob die Förderung in Anspruch genommen wurde oder nicht, da älter als 7 Jahre.


    Der Pelletkessel muss gelistet sein (der Pellflux ist gelistet). Meist gibt der Hersteller aber direkt schon den Hinweis auf die Bafa. Ansonsten auf der Homepage der Bafa die Liste anschauen. Die ist nach Hersteller und Model sortiert.


    Wenn der Pufferspeicher mit der neuen Anlage errichtet wird, wird dieser ebenfalls gefördert, sofern das Volumen den Vorgaben der Bafa entspricht. z.B. Kessel mit 10kW benötigt einen Pufferspeicher von 300 Liter (30l/kW Kesselleistung).


    Dann gibt es 3500 Euro.


    Ist der Pufferspeicher ein alter, wird dieser dann nicht mitgefördert und der Betrag verringert sich um 500 Euro auf 3000 Euro.


    Jan

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