Hallo zusammen,
es wurde ja von der alten Regierung noch eine neue Energieeinsparverordnung verabschiedet. Die verändert für bestehende Gebäude erstmal nichts, außer dass Heizkessel, die vor 1985 installiert wurden, ausgetauscht werden müssen und die, die danach installiert werden (oder wurden) nach 30 Jahren gewechselt werden müssen.
Bei manchen war zu lesen, dass das nicht bei selbstgenutzten 1- oder 2-Familienhäusern zutrifft, bei anderen nicht. Bei wieder anderen stand, dass das nur für Kessel gilt, die nicht als Brennwert- oder Niedertemperaturgerät arbeiten und mit Gas oder flüssigen Brennstoffen befeuert werden. Was gilt denn nun und für wen? Hat da jemand von Euch Durchblick?
Nun betrifft es mich ja nun nicht mehr. Aber Bekannte von uns unter Umständen.