Es ist die Gefahr in die man sich begibt, wenn man in einen Wald geht gleich aus welchem Grunde.
Vor nicht all zu langer Zeit ich denke es ist ein Jahr her ging ein Ehepaar im Wald spazieren. Ein Ast bricht ab und erschlägt die Frau. Der Mann hat geklagt und ist leer ausgegangen.
Das Bundeswaldgesetz (BWaldG):
§ 14 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.
[url=http://www.bild.de/news/inland/unfaelle/junge-bei-familien-spaziergang-vom-baum-erschlagen-33537040.bild.html]Junge (7) von einem Baum erschlagen beim Familienspaziergang im Wald]
Es gibt zwar eine Sicherungspflicht des Waldbesitzers an Strassen usw. Diese Besichtigung und Kontrolle der Bäume an Strassen wird dann bei solchen Unfällen am Gericht ausgewertet.
Wie seht Ihr Euch denn vor wenn Ihr im Wald [lexicon]Holz[/lexicon] macht?
Meine Frau und ich sind ehrenamtlich sehr viel im Wald und nicht nur auf Wegen so meine Frau als Pilzberaterin wenn sie Pilze sammelt für den Kochtopf aber auch wenn sie für Ausstellungen sammelt. Da kommen schnell an die 200 verschiedene Pilz Arten zusammen. Ich bin als Wegewart unterwegs und kontrolliere Wanderwege und gehe auch Störungen nach. Jetzt bekam ich erst eine solche wo umgestüzte Buchen den Wanderweg versperren. Der Waldbesitzer mit süddeutschem Dialekt läßt sie liegen und will damit den Wanderweg sperren.