Beiträge von Ellern

    Hallo Walter,
    das verstehe ich jetzt nicht ganz. Die Standardtauchhülse 150 mm Kupfer vernickelt kostet 9,16 Euro während die 200er 9,70 Euro kostet. So groß finde ich den Preisunterschied dann doch nicht.
    Aber wem das noch zu teuer ist, mit einem Stück Kupferrrohr (12 oder 15mm) der dazugehörigen Kappe und 1/2" Nippel kann man sich mit ein wenig Weichlot sehr schön eine Tauchhülse in der gewünschten Länge selber bauen.


    Gruß
    Michael

    Hallo Marcus,
    die Pumpe sollte als DKP angeschlossen werden. Aber nur als Zeitschaltuhr funktioniert das nicht. Du müsstest schon witterungsgeführt fahren.
    Hast Du kein AF angeschlossen schaltet die Pumpe nicht ab, da die Regelung davon ausgeht, das der AF defekt ist. Oder Du hast einen AF angeschlossen und es ist zu Kalt drauusen.
    In beiden Fällen geht die Regelung in den Frostschutzmodus und schaltet die Pumpe nicht ab.


    Gruß
    Michael

    Hallo Thomas,
    ich würde den Puffer über den A25 laden lassen, Die meisten Regelungen können auch eine separate Sommerabschaltung über einen potentialfreien Kontakt. Diesen kannst Du dann über den Brückenstecker hinten am P14 schalten, so das der Pk ab einer bestimmten AT komplett abschaltet. Ist m.M. am sinnvollsten.


    Gruß
    Michael

    Hallo Manuel,
    Grundsätzlich stellt man den Brenner über den CO2 wert ein. Der sollte bei Gelbbrenner im Bereich 12,5 - 13% und bei Blaubrenner ca. 13,5 und 14% liegen. Die anderen Werte ergeben sich dann Automatisch. Pauschal kann man das sowieso nicht sagen, da es immer auf den jeweiligen Kessel, Brenner und Schornstein ankommt. Beim Einstellen den Feuerraumdruck nicht vergessen.


    Gruß
    Michael

    Achso, nochwas,
    Mit der Erklaerung unterschreibt derjenige, das die Anlage auf den Stand der gueltigen ENEV gebracht wurde.( z.b. Regelung oder 100%Isolierung der Rohrleitungen u.s.w)
    Also mal eben ausfuellen und abschicken ist normalerweise nicht.


    Gruss
    Michael

    Hallo Manuel,
    rechtlich gesehen duerftest Du einen Oelkessel garnicht alleine Austauschen. Das darf nichtmal jede Heizungsbaufirma. Um das zu machen muss man sich nach Paragraph 19(buchstabe weiss ich jetzt gerade nicht)Wasserhaushaltsgesetz zertifizieren lassen, sowie in der Betriebshaftpflicht dafuer einen Zusatz mit buchen.
    Geschaeftsmaessig heisst nichts anderes, als das der jenige der mit dem Kesseltausch sein Geld verdient, dazu verpflichtet ist Dir diese Fachunternehmererklaerung auszufuellen und auszuhaendigen.


    Gruss
    Michael

    Hallo Manuel,
    da wirst Du nicht gegenan kommen. Das mit der Fachunternehmererklärung steht in der jeweiligen Landesbauordnung. Hier bei uns in Niedersachsen wird es nicht gefordert, während in Schleswig Holstein schon wieder ein muß ist. Also,besorg Dir die Landesbauordnung und lies dich schlau.
    Der Schorni fordert die nicht für sich, sondern muß die unternehmererklärung beim zuständigen Bauamt einreichen. Bekommt er diese nicht, geht eine Meldung an das Bauamt und die Anlage wird nach entsprechender Mahnung und Ordnungsstrafe Zwangs-stillgelegt.


    Gruß
    Michael

    Hallo Marco,
    die Unical hat auf der 24V Seite die Kontakte S3 und B4. Dazwischen müßte eine Brücke sein, diese kann man entfernen und dort Deine Ceta106 einbinden, so das die Unical von dieser gesteuert wird. Du mußt nur aufpassen, das Du bei der Ceta einen potentialfreien Kontakt erwischt.


    Gruß
    Michael

    Hallo gonzotp


    Wenn das ganze Haus brennt hast Du recht. Aber da hat die Feurwehr was dagegen.
    Ich glaube zu wissen das die Feuerversicherung des Gebäudes erst bezahlt wenn es unbewohnbar ist.
    Solange es noch bewohnbar ist übernimmt die Hausratversicherung den Schaden.

    Für den Brandschaden am Haus tritt die Feuerversicherung ein, egal wie groß der Schaden ist. Ab einen bestimmten Schadenssumme, b.z.w. wenn die Ursache nict klar ist wird das Gutachten der Brandermittler abgewartet. Sind dort ungereimtheiten oder wird grobe Fahlässigkeit nachgewiesen gibt es erstmal nichts von der Versicherung.
    Die Hausrat springt , wie der Name schon sagt, nur für den beschädigten oder Vernichteten Hausrat ein.


    Gruß
    Michael

    Hallo Andreas,


    so einfach ist das mit der Sprinkleranlage auch nicht.
    Erstens wirst Du mit Deiner 1/2"" Leitung nicht weit kommen, da wird bei Auslösung der Sprinkler wahrscheinlich das Wasser nur "Tröpfchenweise" rauskommen. wenn Du die Anlage nass anschließt wirst Du mit einem Rückschlagventil nicht auskommen, da wird mindestens ein Rohrtrenner Typ BA fällig zzgl. weiterer Sicherheitseinrichtungen. Ist alles nicht so einfach und günstig. Du wirst bei den Betreibern, bei denen eine Sprinkleranlage gefordert wird auch kaum noch nass angeschlossene Anlagen finden, die werden mittlerweile alle trocken gebaut und erst bei Bedarf geflutet. Da gibt es aber entsprechende Fachfirmen, die sich darauf spezialisiert haben und diese Anlagen auch berechnen und wissen was da alles zugehört. Alles andere ist rausgeschmissenes Geld.


    Gruß
    Michael