eine Feuerstättenschau ist soweit ich weiß alle 3 Jahre vorgesehen
wenn du einen anderen Feger nimmst, mußt du die Meldung an den Bezirksschonsteinfeger machen,
der muß das Kehrbuch führen und du die Durchführung der Kehrung nachweisen
Gruß Erwin
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eine Feuerstättenschau ist soweit ich weiß alle 3 Jahre vorgesehen
wenn du einen anderen Feger nimmst, mußt du die Meldung an den Bezirksschonsteinfeger machen,
der muß das Kehrbuch führen und du die Durchführung der Kehrung nachweisen
Gruß Erwin
der Abnahmebescheid enthält aber nur die formalen Sachen zu Brandsicherheit und so weiter, also z.B. genug Abstand vom Abgasrohr zu brennbarem Material, Luftzufuhr im HV-Raum. Hat mein Schorni schon gemacht (auch wenn die Abgasmessung noch aussteht, die lasse ich ihn erst im November machen, doch nicht jetzt bei der Sonne).
Und wenn du dir ab 2013 einen anderen Schorni suchst, dann übernimmt der auch die Prüfung daß weiterhin alles ok ist.
Der Schorni, der hier bei mir (beim Vorbesitzer) zuständig war, hat offensichtlich gar nix gemacht. Vom Vorbesitzer war mal eine Kaminverkleidung aus Holzlatten gebaut worden, mit Rigipsplatten davor. Die Holzlatten direkt am Gußstahleinsatz vom Kamin dran. Und entsprechend verkohlt. Hatte den alten Schorni aber nie gestört... da hätte locker die Bude abfackeln können, zumal der Kamin (wg. dem teuren Öl) im Winter praktisch durchgehend an war, "toll". Soviel zu Schornis.
VG Karotte
Ja Karoote und ich habe einen am Hals, der hat richtig Schiss, da ich wohl sein erster und einziger HV bin.
Gruß Rolf
PS
Ich melde mich dann mal.
Weis nicht ob das thema noch aktuell ist
und ob das hier schon veröffentlicht wurde.
http://www.schornsteinfeger.de…ilungfestebrennstoffe.pdf
http://www.schornsteinfeger.de/
gruessle frank
da wären dann noch:
Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid
http://www.schornsteinfeger.de…ziv&bereich=36&detail=285
Gruß Erwin
Hallo zusammen,
ich persönlich halte die Messerei ingesamt für Kack, da spielen zuviele Faktoren rein, z. B. wurde der Kessel insgesamt und das Abgasrohr vor der Messung penibel gereinigt? Hast du fürs Heizen während der Messung hochqualitatives Brennmaterial zur Verfügung? Hat dein Kessel zum Messen Betriebstemperatur (Kondenswasser) und mehr. Aber im Grunde genommen müßen wir uns der Gewalt beugen, da sollte man für seinen Schlot schon mal ein paar nette Worte haben denn er sitzt am längeren Ende des Hebels. Bei uns geht das so. Hatte allerdings vor etwa 30 Jahren einen echten Stinkstiefel von Schlot, dem drohte ich damals sogar Haue an (keiner wirds glauben: ich war auch mal jung) weil er meinen modifizierten Ahlmann Gußkessel mit Weishaupt Öler, das ganze lief mit 91% feuerungstechnischem Wirkungsgrad, nicht abnehmen wollten, außerdem fuhr er ein Auto aus Untertürkheim (das mit der eingebauten Vorfahrt), also mit dem war auf keinen grünen Zweig zu kommen. Wahrscheinlich Haß auf den ersten Blick (von beiden Seiten). Aber mit allen seinen Nachfolgern kam und komme ich bestens aus.
Gruß
Peter
Hallo Rolf,
die Erstmessung ist auch bei Dir durchzuführen nach 1.BimschV §14 Abs.2 Diese wird ab 4 Kw durchgeführt. Diese Messung wird ganz normal mit der herkömlichen Meßmethode durchgeführt, dies hat nichts mit der zukünftigen Meßmethode zu tun. Die Wiederkehrende Messung wird dann durchgeführt(alle 2 Jahre) sofern es das neue Meßverfahren geben wird. Dieses Meßverfahren wird wohl noch in diesem Jahr vorgestellt und im nächsten Jahr eingeführt z.Zt. gibt es wohl 3 Hersteller deren Meßverfahren eine Zulassung bekommt.
Was die Kehrung angeht handelt es sich bei Dir ja um eine Anlage die in der üblichen Heizperiode (http://www.holzvergaser-forum.…ts/2210/koziv20110614.pdf ) Seite 5 / 1.2 genutzte wird also ist sie drei mal pro Jahr zu kehren, man kann davon abweichen sofern eine rußfreie/arme Verbrennung erkennbar ist. Aber dazu muss man die Anlage ja erstmal ein wenig in Betrieb haben um dies zu beurteilen.
Was die Kehrhäufigkeit angeht ist es eigentlich kein türkischer Basar sondern sind die Abweichungen von dieser Verordnung auch in der Bundesküo im §1 Abs. 5 & 6 geregelt. (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/k_o/gesamt.pdf)
Gruß Jörn
Hallo,
die Erstmessung ist auch bei Dir durchzuführen nach 1.BimschV §14 Abs.2 Diese wird ab 4 Kw durchgeführt. Diese Messung wird ganz normal mit der herkömlichen Meßmethode durchgeführt, dies hat nichts mit der zukünftigen Meßmethode zu tun.
und was ist mit §25 Abs. 6?
ZitatWas die Kehrung angeht handelt es sich bei Dir ja um eine Anlage die in der üblichen Heizperiode (http://www.holzvergaser-forum.…ts/2210/koziv20110614.pdf ) Seite 5 / 1.2 genutzte wird also ist sie drei mal pro Jahr zu kehren
Nein, da es sich um eine nach § 15 1. BImSchV regelmäßig zu überwachende Feuerstätte handelt ist zweimal zu kehren.
Hi Farmer !
Dann ließ Dir mal den Link bei Simatic durch.
Gruß
Rolf
Hallo Hartmut,
was denn nun, mal sagst Du sie ist nicht Meßplichtig und dann bei der Kehrung doch?
Edit: Hast Recht die ist nicht Erstmesspflichtig :blush:
Gruß Jörn
Hallo Jörn,
was denn nun, mal sagst Du sie ist nicht Meßplichtig und dann bei der Kehrung doch?
die Anlage gehört zu den regelmäßig zu überwachenden Feuerstätten, allerdings fällt sie auch unter die Übergangsregelung nach § 25.
Hallo Hartmut,
weiter oben ist doch der Komentar zur KÜO, darin steht doch auch das die Kehrhäufigkeit der Küo in Bezug auf die Wiederkehrende Überprüfung vor Änderung der BimschV festgelegt wurde und es sich nicht auf den zweijährigen Zyklus bezieht. Als die BundesKüo in Kraft trat waren diese Anlagen ja nicht Meßpflichtig da es die neuen BimschV ja noch gar nicht gab. Ich könnte mir vorstellen das es hier noch eine Änderung geben könnte sofern das Meßverfahren zugelassen und eingeführt wird.
Gruß Jörn
P.S bei mir wird 4 mal gekehrt, weil kein Solar und nur Holz.
Hallo Jörn,
weiter oben ist doch der Komentar zur KÜO, darin steht doch auch das die Kehrhäufigkeit der Küo in Bezug auf die Wiederkehrende Überprüfung vor Änderung der BimschV festgelegt wurde und es sich nicht auf den zweijährigen Zyklus bezieht. Als die BundesKüo in Kraft trat waren diese Anlagen ja nicht Meßpflichtig da es die neuen BimschV ja noch gar nicht gab. Ich könnte mir vorstellen das es hier noch eine Änderung geben könnte sofern das Meßverfahren zugelassen und eingeführt wird.
der Kommentar zur KÜO ist das Wunschdenken der Schornsteinfegerbranche. Es mag sein, dass es Änderungen gibt, aber bis dahin entbehrt diese Auslegung jeder rechtlichen Grundlage.
ZitatP.S bei mir wird 4 mal gekehrt, weil kein Solar und nur Holz.
Dazu spar ich mir jetzt den Kommentar
Kann mir schon vorstellen, daß es da wieder eine Änderung geben wird, sind ja wohl genug Innungsmitglieder im Bundestag. Aber nicht zu unserem Vorteil, ist doch klar.
Aber ich erspare mir weitere Kommentare, sonst nimmt es ein boses Ende. Ich habe die Schnauze einfach voll, nur voll, bis oberhin. Unser Haus steht seit 1918, da wurde schon sonstdannwas durch die Esse gejagt. Noch nie gab es einen Schornsteinbrand oder der gleichen. Kommt mir nicht mit Eurer Sicherheit. Es geht nur um Kohle machen.
Da denkt man wunder was man macht, wenn man erneuerbare Energieträger (Holz) benutzt, aber man kriegt nur in die Fresse.
Gruß Rolf
Ich bin sauer.
Ich möchte betonen, daß ich nicht gegen Sicherheit bin. Ich möchte aber auch nicht die Luxuskarosse des .......
mitfinanzieren basta.
Hallo,
bei uns in Mittelfranken (Bayern) wird nur 2 x gekehrt obwohl auch nur Holz. Anderes Bundesland andere Kehrordnung?
Mfg
Heinz Peter
Hallo Rolf,
kann ich durchaus verstehen daß Du sauer bist - aber bei uns im Staat gehts überall nur um Kohle.
MfG
Heinz Peter
Zitatder Kommentar zur KÜO ist das Wunschdenken der Schornsteinfegerbranche. Es mag sein, dass es Änderungen gibt, aber bis dahin entbehrt diese Auslegung jeder rechtlichen Grundlage.
Ob es jetzt wunschdenken oder Erfahrung ist die zu dieser Aussage führt lass ich jetzt mal so da stehen. Aus meiner Erfahrung weiß ich das selbst Ölheizungen in dem Jahr in dem sie nicht nach 1.BimschV, also auf Verluste und Ruß, gemessen werden auch keine Wartung mehr bekommen. Es wird halt gespart...das an der falschen Stelle gespart wird ist schon klar.
Ich kann Dich schon verstehen, aber es gibt doch noch gar keine wiederkehrende Überprüfung der Anlagen. Wie soll dies dann zu Grunde gelegt werden???
Gruß Jörn
ZitatAus meiner Erfahrung weiß ich das selbst Ölheizungen in dem Jahr in dem sie nicht nach 1.BimschV, also auf Verluste und Ruß, gemessen werden auch keine Wartung mehr bekommen.
bei mir stand er trotzdem vor der Tür und hat gemessen,
Funktionsprüfung,
etwas billiger, aber von wegen nichts machen und so weiter
bei mir ist nach wie vor Öl die Hauptheizung (auf dem Papier), der HV ist nur zur Unterstützung
warum baust du eine Holzheizung ein, wenn dir das Kehren stinkt?
ich kann nicht gerade behaupten das es mir gefällt, aber es gehört nun mal dazu
Gruß Erwin
Hallo,
da gebe ich dir Recht, gerade Blaubrenner laufen sehr schnell aus dem Ruder, wenn der Arbeitspunkt nicht richtig eingestellt ist. Die erzeugen zwar keinen Ruß, aber die CO Werte sind sofort extrem schlecht wenn etwas nicht stimmt (Pumpendruck, Düse, Rezirkulation...)
[quote]Ich kann Dich schon verstehen, aber es gibt doch noch gar keine wiederkehrende Überprüfung der Anlagen. Wie soll dies dann zu Grunde gelegt werden???
Es geht darum, dass eine Anlage nach §15 BImSchV eingestuft ist. Das steht in der KÜO, und nicht, dass eine Anlage tatsächlich gemessen wird.
Mir geht es nicht darum das Kehren abzuschaffen, sondern um sinnvolles Kehren und richtige Anwendung der Verordnungen.
Ohne Überwachung und Kehrzwang geht es nicht, da sonst viele nichts mehr an ihren Feuerstätten oder Abgasanlagen machen lassen würden (Geiz ist geil). Nur wenn gekehrt wird wo nichts zu kehren ist oder z.B. die Reinigung des Abgasrohres berechnet wird, obwohl nicht vorhanden (Holzvergaser - Absauggebläse - Schornstein, kein Zentimeter Rohr), dann stört mich das.
Hi Hartmut !
Genauso sehe ich das auch !
Gruß
Rolf
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