Hallo zusammen,
ich betreibe seit 4 Jahren einen Pelletheizkessel, der an einen gemauerten Schornstein angeschlossen ist. Derzeit bin ich in Planung um zusätzlich einen Holzvergaser mit anzuschließen, da ich Holz genug habe. Ich kann laut Schornsteinfeger beide Kessel in einen gemeinsamen Schornstein einleiten, es darf aber immer nur einer laufen.
Soweit sogut.
Jetzt will der Schornsteinfeger aber darüber hinaus noch, dass ich einen Edelstahleinzug in den Schornstein einbringe. Da der Schornstein aber ein ungünstiges Maß für so was hat (270*130mm) passt da nix von der Stange und ovale Spezialanfertigungen gibt es zwar, die kosten aber richtig Geld (ca. Faktor 2,5 zum Standard). Ein zweiter Kaminzug wäre vorhanden, aber da bekomme ich auch kein vernünftiges Sanierungsrohr durchgeschoben. Ich frag mich jetzt, warum ich das überhaupt machen soll/muss. Der Kamin ist nicht versottet, zieht gut, hat den notwendigen Querschnitt. Ich sehe keinen Grund, warum er darauf besteht. Wenn ich nur den Pelletkessel belasse hab ich wohl Bestandsschutz und das kann so bleiben. Ich versteh' das nicht.
Muss ich das denn aufgrund eines Gesetzes oder ist das einfach die Meinung des Schornsteinfegers? Ich hab schon gegoogelt, aber nichts dazu gefunden was besagt, dass für Feststoffheizungen heute feuchtigkeitsdichte Schornsteine verpflichtend und gemauerte Schornsteine nicht erlaubt sind.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand Anhaltspunkte liefern könnte, wo ich dazu verbindliche Aussagen finden kann.
Wenn ich das tatsächlich machen muss werde ich den Holzvergaser wohl streichen müssen , so viel Geld will ich da nicht investieren.
Viele Grüße
Frank