Situation: Eine Agrargenossenschaft schneidet - ohne den Waldeigentümer vorher zu informieren - an der Feldgrenze "einige überhängende Äste" vom angrenzenden Privatwald weg. Hintergrund ist angeblich, dass die EU Feldflächen per Luftbild vermisst und danach die EU-Subventionen berechnet; und überhängende Äste die Feldfläche aus der Luft gesehen verkleinern und damit den Bauern Subventionen entgehen - ohne die sind sie ja bekanntlich nicht überlebensfähig.
Bei der Begehung zeigt sich, dass die "überhängenden Äste" unter anderem Eichen und Ahornstämme bis 30cm waren. Die wurden unter den Asthaufen schön versteckt, die angeblich zum Schreddern vorgesehen waren. Und die Bäume wurden eindeutig jenseits eines alten Weges auf Seiten des Waldes direkt am Boden abgeschnitten.
Nun hat der Waldeigentümer - weil er selbst diese Menge nicht bewältigen kann - einige Bekannte auf die Haufen angesetzt, um dort noch verwertbares Holz rauszuholen. Das hat natürlich den Bauern nicht gefallen, die machen jetzt geltend, dass:
1. Sie ja einen Anteil am überhängenden oder teilweise auf Feldseite des Weges (einige Haselsträucher und Holunderbüche wuchsen da) Holz hätten.
2. Sie ja auch die Arbeit und den Aufwand (extra einen Hubsteiger geholt) gehabt hätten, und deswegen wohl ein Anrecht auf das Holz.
Wie seht ihr das? Können die Bauern einseitig eine Grenzbereinigung durchführen? Haben die Anrecht auf das Holz, auch wenn es auf Waldseite steht und "überhängt"?
Disclaimer: Nein, ich will da keine Rechtsberatung, ich bin auch nicht der betroffene Waldeigentümer. Mich interessiert einfach mal, wer da welche Ansprüche haben könnte.