An alle,
was mich seit längerer Zeit beschäftigt, ist die Frage, verliert ein Holzvergaser durch den Austausch der Originalen Steuerung durch die Flammtronik oder die FS 470 seine Zulassung. Ich habe bis jetzt nirgendwo einen Hinweis entdecken können, daß die Steuerungen eine Zulassung besitzen oder ob man überhaupt eine Zulassung braucht. Da ich in nächster Zeit einen HV auf eine dieser beiden Steuerungen umbauen möchte, wäre ich über gesicherte Informationen sehr dankbar.
Gruß Wolfgang
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Hallo,
Das ist die Frage aller Fragen.
Ich kann sie dir aber auch nicht richtig beantworten.
Man hat mit Einführung der Maschinenrichtlinie halt das CE Zeichen eingeführt, damit wurden so nacheinander die Normen zu Gesetzen gemacht. Was dabei Gesetz ist wird irgend wann ein Richter oder eine Kommission (Lobby) entscheiden.
Normal sollte der Hersteller der Steuerung dir ein Konformitätsbescheinigung beilegen.
Die belegt dann das die Steuerung für eine bestimmte Anlage/Maschine gebaut wurde und die Gesetze der EU eingehalten wurden (u.a. Niederspannungsrichtlinie usw.).Dazu muss der Hersteller die Steuerung, nach erfolgter Prüfung der Einhaltung EU Richtlinien, mit einem CE Zeichen kennzeichnen.
Die gesamte Anlage müsste dann nachher abgenommen werden und ein Gesamt CE Zeichen erhalten.
Das macht aber bis jetzt noch kein Heizungsbauer. Oder?Die Hersteller wie Buderus Viessmann usw. haben in der Regel schon ein CE Zeichen auf ihren Geräten.
Wenn diese Geräte dann nach den Vorschriften der Hersteller eingebaut werden sollte das in Ordnung sein.Was aber ist bei unterschiedlichen Herstellern? Die Fa. Viessmann wird dir keine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben beim Einbau einer Buderussteuerung oder einer Lambdatronic.
Der Hersteller der LT könnte dir aber einen Schaltplan zur Verschaltung beilegen und sagen wenn du es so machst ist es i.O.
Ich glaube aber das in letzter Konsequenz du als Betreiber egal woher oder wer die Anlage gemacht hat, im Fehlerfalle für den Fehler gerade stehen musst.
Die Versicherung wird halt dann nicht zahlen. Meiner Ansicht nach war das der ganze Grund zur Einführung des CE Zeichens, man hat jetzt eine rechtliche Grundlage nicht zu zahlen.mfg
HJH -
Hallo HJH,
danke für Deine ausführliche Stellungnahme. Deinen Ausführungen folgend bedeutet das, daß bei einem Versicherungsfall jeder den schwarzen Peter dem anderen zuschieben wird und ich als Endverbraucher dann der Dumme bin.
Ich hoffe, daß sich die Hersteller der beiden Anlagen noch zu diesem Thema melden werden.Gruß Wolfgang
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hallo wolfgang
welchen versicherungsfall meinst du
schlimmster fall wäre ja das das ganze haus abfackelt
ist der schornie da nicht auch im spiel ???
er muss die anlage doch abnehmen m.e auch auf sicherheit bei neuinstallation
+ ich glaube (heisst feuerstätten-irgendwas prüf dings) auch wiederkehrend nicht nur ob abgas ok
sondern auch die sicherheit
sprich vor umbau der steuerung schornie fragen ob ers abnimmt
wäre dann alles in butter ???
wenn nicht bräuchte man eine art einzelabnahme - bei mir im gewerbe durch den tüv
müsste man sich mal schlau machen ob 1. überhaupt möglich 2. kosten
gruss michl
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Ich will den Text von HJH nicht weiter kommentieren, weil er weit vom richtig sein weg ist.
Eine EU-Richtlinie ist eine manchmal verbindliche Richtlinie für Hersteller von Waren und Gütern, die diese in der EU in Verkehr bringen wollen. Die Richtlinien werden aufgestellt um den Handel innerhalb der EU barrierefreih zu machen. D. h. einzelne Staat können theoretisch keine Sonderregelung mehr aufstellen um die Einfuhr dadurch zu erschweren. Außerdem legen sie zumeist grundlegende Sicherheitsanforderungen fest.
Die Richtlinien sind in Deutschland meist durch Verordnung in Kraft gesetzt. Z. b. Druckgeräterichtlinie ist in Deutschland in der Druckgeräteverordnung umgesetzt.
Bei besonders kritischen Bauteilen schreibt die EU auch schon mal vor,dass du eine Abnahme durch eine sog. third party, also z. B. einen TÜV brauchst, um sicherzustellen das der Hersteller alles richtig macht.
Der Hersteller bringt das CE Zeichen an wenn er vermutet das sein Produkt mit den Richtlinien (achtung und harmonisierten Normen) übereinstimmt. Wenn erforderlich, bestätigt das der TÜV in einem Konformitätszertifkat (keine Erklärung!!!). Bsp. in der Maschinenrichtlinie z.b. Kettensägen.
Das CE-Kennzeichen ist dabei kein Gütezeichen und ist kein Gewähr dafür, dass die Normen/Richtlinien tatsächlich eingehalten sind.Wie oben schon erwähnt, regeln diese Richtlinie nur das in den Verkehr bringen. Nach dem Gefahrenübergang d. h. der Ofen steht bei dir auf dem Hof, ist der Betreiber verantwortlich (ausg. Mängel und der Gleichen).
Es obliegt ab diesem Zeitpunkt alleine dem Betreiber des Gerätes und/oder Anlage ob es richtig verwendet, manipuliert etc.
Baust du irgendwas nachträglich um, hast du im Schadensfall nach zu weisen das der Ofen mit den Änderungen immer noch dem Stand der Technik entspricht ( z. B. eine aktuelle Norm wie die DIN EN 12828). Dir muss klar sein, dass du das dann einem Gutachter (Ingenieur) beweißen musst.Insofern empfehle ich solche Arbeiten nur dann durch zu führen, wenn die originale Kesselsteuerung intakt bleibt insbesondere die Sicherheitsmaßnahme unangetastet bleiben.
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hallo wolfgang
welchen versicherungsfall meinst du
schlimmster fall wäre ja das das ganze haus abfackelt
ist der schornie da nicht auch im spiel ???
Nehmen wir mal an, nur ein Kellerbrand.Da kommen sichrlich einige Euros zusammener muss die anlage doch abnehmen m.e auch auf sicherheit bei neuinstallation
+ ich glaube (heisst feuerstätten-irgendwas prüf dings) auch wiederkehrend nicht nur ob abgas ok
sondern auch die sicherheit
Ich vermute, daß der Schorni nicht in der Lage ist die Originalsteuerung von einer nachträglich angebrachten Steuerung zu unterscheidensprich vor umbau der steuerung schornie fragen ob ers abnimmt
wäre dann alles in butter ???
Das wäre sicherlich eine Möglichkeit, wenn der Schorni die Abnahme der Steuerung ausdrücklich bestätigtwenn nicht bräuchte man eine art einzelabnahme - bei mir im gewerbe durch den tüv
müsste man sich mal schlau machen ob 1. überhaupt möglich 2. kosten
Das könnte man machen, würde aber bestimmt an den Kosten scheitern.gruss michl
Für Deine Ausführungen darf ich mich bedanken
Gruß Wolfgang -
Gibt es nicht hier im Forum einen Fall wo der Schornsteinfeger die Abnahme einer Nachrüstung verweigert hat?
Ich sag einfachmal das ist der blauäugig zu glauben, dass wenn der Schornsteinfeger die Anlage abgenommen hat das alles okay ist. Beim KFZ-TÜV ist es ja auch nicht anders. Der haftet auch nicht wenn du vom Hof fährst und dir die Achse bricht...
Ich würde wenn überhaupt, sowas mit deiner Brandschutzversicherung diskutieren!
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Für Deine Ausführungen darf ich mich bedanken
Gruß Wolfgang -
ich wollte eigentlich mehr auf die wiederkehrende "sicherh.prüfung" raus welche m.e. bestandteil
der ich glaub järlichen ??? - feuerstättendingsbums prüf. ist
wäre im schadensfall gegenüber dem versicherer sicher kein nachteil
zwecks kfz HU
da wäre ich mir vorallem bei personenschaden nicht so sicher- da kommt kripo + spusie etc.wenn der schaden nachvollziehbar absehbar war ist der abnehmende prüfer lebenslang keiner mehr
ausserdem besteht meines wissens nach ein gesetzlicher zwang zur betriebshaftpflicht- versich. für alle
prüforganisationen.
ist bei uns kfz meisterbetrieben ja auch so
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bei wiki steht
Der Feuerstättenbescheid ist ein – für den Eigentümer der Feuerstätte kostenpflichtiger – Bescheid, den gemäß deutscher Gesetzgebung der Schornsteinfeger (Amtsdeutsch: „bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“) zu bestimmten Anlässen oder in gewissen Zeitabständen ausstellt.
Nachdem die EU vor einigen Jahren die Bundesrepublik drängte, das Schornsteinfegermonopol (= Kehrmonopol) aufzuweichen und für mehr Gewerbefreiheit zu sorgen, ist die Gesetzeslage komplizierter geworden.
Das Schornsteinfegergesetz (SchfG) und das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) galten in Teilen bis zum 31. Dezember 2012 parallel. Feuerstättenbescheide sind auszustellen
nach einer Feuerstättenschau oder
nach einer Änderung an der Feuerungsanlage,Seit 1. Januar 2013 gilt „§ 14 Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids durch bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger“; dann soll die Feuerstättenschau alle 3 1/2 Jahre durchgeführt und danach jeweils ein Feuerstättenbescheid ausgestellt bzw. erlassen werden.
„(1) Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger besichtigen persönlich zweimal während des Zeitraums ihrer Bestellung sämtliche Anlagen in den Gebäuden ihres Bezirks, in denen Arbeiten nach den Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen oder nach den landesrechtlichen Bauordnungen durchzuführen sind, und prüfen die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen (Feuerstättenschau). Eine Feuerstättenschau darf frühestens im dritten Jahr nach der jeweils vorhergehenden Feuerstättenschau durchgeführt werden. (2) Bei der Feuerstättenschau setzen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gegenüber den Eigentümern durch schriftlichen Bescheid fest, welche Schornsteinfegerarbeiten nach den Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 oder der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen durchzuführen sind und innerhalb welchen Zeitraums dies zu geschehen hat (Feuerstättenbescheid). Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Feuerstättenbescheid haben keine aufschiebende Wirkung.“
möglicherweise nach bestimmten Gesetzesänderungen.
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Hallo,
die Frage ist nun:
Tauscht W. die Steuerung nun WIRKLICH aus (wie der Titel suggeriert)
oder
ERGÄNZT er nur die AK3000L.
Wenn er nämlich die sicherheitsrelevanten Einbauten unberührt lässt:
- STB legt AK3000 (ausser KK-Pumpe) still,
- Zuluftabschluss bei Defekt durch AK3000L gewährleistet (Belimo schließt),
Mehr ist meines Wissens da ohnehin nicht drin.
Die ganzen Lüfterrücknahmen (AGT, Kessel-VL-Temperatur, Ausbrand) werden von der jeweiligen "Steuerungsergänzung" zuverlässig erfüllt, solange die elektrische Seite fachmännisch angeschlossen und mit der AK verknüpft ist.
mfG Max -
m.e. ist es der versich. im schadensfall völlig wurscht ob ergänzt - kompl. geändert oder sonstwas
die suchen was um nicht zahlen zu müssen.
je höher der schaden desto genauer wird geprüft
- STB legt AK3000 (ausser KK-Pumpe) still, so gott und der stromkreis will
- Zuluftabschluss bei Defekt durch AK3000L gewährleistet (Belimo schließt),heisst belimo wird stromlos durch feder-rücklauf geschlossen ??? - wenn einer mit federrückl. verbaut ???
praxis
ein holzkessel kann m.e eigentlich nur durch eine nicht funzende TAS ( welche meines wissens nach immer
noch per kappilarfühler - also mech.angesteuert ist )
im heizraum zu tanzen beginnen.
und dadurch natürlich zum totalschaden des hauses führen
die funktionsüberprüfung der TAS obliegt m.e. dem betreiber der anlage
das wird das erste sein worauf sich die versicherung " einschiesst "
die frage ist nur wer bescheinigt uns betreibern die regelmässige prüfung der TAS ???
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Hallo Max,
es geht hier nicht um meinen Kessel, sondern um einen Umbau eines noch zu beschaffenden HV. Bei der Installation der neuen Steuerung werden alle Funktionen soweit mir bekannt (Ausnahme TAS) von der neuen Steuerung übernommen. Die alte Steuerung wird also komplett abgeklemmt.
Danke für Deinen Beitrag.
Gruß Wolfgang -
@ wolfgang
ist nur meine pers. meinunung :
lass du da ( persöhnlich-praktische ausführung ) die finger weg - und lass ihn den umbau egal in welchem
ausmass auch immer - eigenhändisch - selber ausführen - beratend kannst ja " zur seite stehen " - aber
eben keine praktischen arbeiten durch dich.
denke mein und dein " bauchgefühl" sind bei solchen geschichten gleich.
gruss michl
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Zitat
von kaktus:
Ich will den Text von HJH nicht weiter kommentieren, weil er weit vom richtig sein weg ist.Trotz diesem Urteil bin ich der Meinung das ich nichts falsches geschrieben habe, im Gegenteil, die Ausführungen von Kaktus sind zu schlicht gehalten und treffen nicht die Problematik.
Wen es interessiert :
Die elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen muss nach DIN EN 50156-1, auch VDE 0116 2005-1, ausgeführt werden.
Desweiteren ist die Sicherheitstechnische Richtlinie für Holz zuständig.
(Muss man beide kaufen, Betriebe welche die Masch.-Richtlinie einhalten müssen könnten diese haben)Was der TÜV/DEKRA oder sonstige Organisationen dazu sagen ist erst in 2. Linie maßgebend.
Eigentlich darf jede Fachkraft ein Produkt auf den Markt bringen auch ohne TÜV Prüfung.
Als Nachweis das alle Prüfungen und Baurichtlinien welche von der EU gefordert wurden eingehalten wurden gibt es das CE Zeichen.
Elektroanlagen erhalten ein von der Gesamtanlage getrenntes Zeichen.
Zusätzlich muss der Hersteller eine Konformitätsbescheinigung oder eine Herstellererklärung seinem Produkt beilegen.Der TÜV oder eine andere Organisation kommt mit in das Spiel wenn der Käufer das Produkt prüfen lässt bzw. wenn dies zum Betrieb des Produktes notwendig ist. (Kann auch beim Bau des Produktes erfolgen)
Es ist auf alle Fälle empfehlen, auch aus Sicht des Herstellers, den Bau einer Anlage mit dem TÜV abzusprechen.
Eine sicherheitstechnische Prüfung sollte aber nicht verwechselt werden mit den bekannten Prüfsiegeln.Was für mich dabei noch nicht klar ist, wie weit unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser, weil ich eigentlich noch nicht mitbekommen habe das eine Heizungsinstallation vom Heizungsbauer mit einer Konformitätserklärung abgeschlossen werden muss.
mfg
HJH -
Trotz diesem Urteil bin ich der Meinung das ich nichts falsches geschrieben habe, im Gegenteil, die Ausführungen von Kaktus sind zu schlicht gehalten und treffen nicht die Problematik.
rofl! Dir ist aber schon klar das ein Heizkessel eigentlich in die Druckgeräterichtlinie fällt. Die Maschinenrichtlinie ist nur mitgeltend.
Wen es interessiert :
Die elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen muss nach DIN EN 50156-1, auch VDE 0116 2005-1, ausgeführt werden.
Desweiteren ist die Sicherheitstechnische Richtlinie für Holz zuständig.
(Muss man beide kaufen, Betriebe welche die Masch.-Richtlinie einhalten müssen könnten diese haben)
völliger Humbug: Hier steht das sehr gut erklärt.
AchsoWas der TÜV/DEKRA oder sonstige Organisationen dazu sagen ist erst in 2. Linie maßgebend.
Nochmal das ist falsch: Nach DGRL werden Druckgeräte in Kategorien eingeteilt. Die Kategorie ergibt sich aus der gespeicherten Energie, das sog. Druck-Liter-Produkt. Je höher (klar) es ist desto höher wird die Kategorie (bei Rohrleitungen gehts analog nach Durchmesser und Druck). Hat man die Kategorie ermittelt, schreibt die Richtlinie bestimmte Module vor. z. B. bei Kategorie IV Modul G. Im Modul wiederum ist jetzt genau geregelt was der Hersteller zu tun hat. Im Fall von Modul G braucht er eine Entwurfsprüfung durch eine dritte Stelle, muss bestimmte qualitative Eigenschaften erbringen und muss den Behälter bei der Druckprobe durch eine dritte Stelle überwachen lassen. Das ist nur ein Beispiel! Ist der Druck niedriger als 0,5 bar oder kleiner DN25 fällt das Druckgerät unter Art. 3 Abs. 3 (gute Ingenieurspraxis. In der Präambel sind Warmwasserheizungssystem ausgeschlossen. Hier ist also kein CE erforderlich. Für den Kessel schon.
Eigentlich darf jede Fachkraft ein Produkt auf den Markt bringen auch ohne TÜV Prüfung.
Gleicher Schmarn. Es gibt Geräte die darf man nicht einfach so auf den Markt bringen. Andernfalls macht man sich strafbar und ist schadensersatzpflichtig.
Als Nachweis das alle Prüfungen und Baurichtlinien welche von der EU gefordert wurden eingehalten wurden gibt es das CE Zeichen.
Auch falsch! Und zwar völlig falsch. Das CE-Kennzeichen bringt der Hersteller aufgrund einer Vermutung an! Das muss nicht heißen das der Kessel tatsächlich Konform ist. Wo wir beim Punkt oben wären
Elektroanlagen erhalten ein von der Gesamtanlage getrenntes Zeichen.
Zusätzlich muss der Hersteller eine Konformitätsbescheinigung oder eine Herstellererklärung seinem Produkt beilegen.
Das regelt die Richtlinie nur in Teilen. Eigentlich steht das im angewandte Regelwerk. Oder die NormDer TÜV oder eine andere Organisation kommt mit in das Spiel wenn der Käufer das Produkt prüfen lässt bzw. wenn dies zum Betrieb des Produktes notwendig ist. (Kann auch beim Bau des Produktes erfolgen)
Es ist auf alle Fälle empfehlen, auch aus Sicht des Herstellers, den Bau einer Anlage mit dem TÜV abzusprechen.
Eine sicherheitstechnische Prüfung sollte aber nicht verwechselt werden mit den bekannten Prüfsiegeln.
Siehe oben.
Was für mich dabei noch nicht klar ist, wie weit unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser, weil ich eigentlich noch nicht mitbekommen habe das eine Heizungsinstallation vom Heizungsbauer mit einer Konformitätserklärung abgeschlossen werden muss.
siehe oben. Warmwassersysteme fallen nicht unter die Druckgeräterichtlinie.mfg
HJH -
Nach Art. 3 Abs. 3 ist es sogar untersagt ein CE-Kennzeichen anzubringen. Sorry mein Fehler.
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Irgend wie hast du die Überschrift nicht gelesen.
mfg
HJH -
@ wolfgang
ist nur meine pers. meinunung :
lass du da ( persöhnlich-praktische ausführung ) die finger weg - und lass ihn den umbau egal in welchem
ausmass auch immer - eigenhändisch - selber ausführen - beratend kannst ja " zur seite stehen " - aber
eben keine praktischen arbeiten durch dich.
denke mein und dein " bauchgefühl" sind bei solchen geschichten gleich.
gruss michl
Hallo Michl,
eigentlich gebe ich dir voll recht. Ich komme aus dem gleichen Berufsstand wie Du, habe also die gleichen Erfahrungen mit unerlaubten Änderungen in meiner Berufszeit gemacht. In diesem Fall handelt es sich aber um den Bauernhof meiner Tochter und der kann ich es halt nicht selbst überlassen.
Leider läßt sich bis jetzt aus keinem der Beiträge eine gesicherte Aussage pro oder contra Zulässigkeit de Umbaumaßnahme erkennen. Ich hoffe aber immer noch auf eine Antwort von der Hersteller Seite.
Gruß Wolfgang -
Hallo Wollfgang
Ist währscheinlich auch von keiner Seite der Erfinder der HV.Steuerungen zu erwarten.
Solange es keine Probleme damit gibt,ist alles in Butter. :dry:
Verschicherungsmäßig ist das alles im Dunkeln.
Bis jetzt hat es keinen Großschaden dadurch gegeben,darum auch keine Reaktionen der Hersteller.
Bei größeren Schäden möchte ich aber nicht wissen,wie sich die Versicherer an den HV-Besitzern abputzen.
Dem Schorni wird es wurscht sein,der hat nur die Abgas-Werte im Auge.
Horst!
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