Fachunternehmererklärung !!!

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  • Ich brauch schnell eine Antwort. Wie einige wissen ist meine Anlage schon eine Weile in Betrieb. Nun habe ich bei MyHammer eine Anonce aufgegeben zur Ausstellung der Fachunternehmererklärung und Hydraulischen Abgleich. Beides benötige ich ja für die BAFA. Der BSF hat die Anlage ordnungsgemäß abgenommen und Betriebsbereit erklärt. Jetzt hat sich eine Fa. Auf meine Anonce gemeldet und Zitat: " den Kessel vom Schornsteinfeger abnehmen zu lassen und in Betrieb zu setzen setzt voraus das Sie eine Fachunternehmererklärung eines Heizungsbauers haben. Wer hat den Kessel montiert? Ein Unternehmer oder wurde er "Privat" montiert."


    Ist es denn Pflicht eine Fachunternehmererklärung zu haben für den Betrieb des HV??

  • Nein. Für den Betrieb nicht. Für die Beantragung von Zuschüssen schon.


    Bei dem Einbau meiner Solaranlage habe ich die Fachunternehmererklärung für die bafa selbst ausgefüllt und eingereicht. Die kann man auf der Seite der Bafa runter laden. Das genügte.


    Was ich nicht verstehe, weshalb gehst du zu MyHammer und suchst dort nach Betrieben die das für dich machen? Da ist dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Warum gehst du nicht zu einem örtlich Installationsbetrieb und fragst dort mit Hinweis auf Kaffeekasse nach?


  • Hallo Uwe, weißt du eigentlich was du da geschrieben hast.
    Das ist schon mehr wie Grenzwertig. Du kannst doch nicht öffentlich einen für eine solche Bestätigung suchen. Dein Heizungsbauer im Ort wird dir die Fachunternehmererklärung mit Sicherheit nicht unterschreiben, wenn er die Anlage nicht gebaut hat.
    Gruß Thorsten

  • Hallo Thorsten, was ist denn daran Grenzwertig?? Die Fachunternehmererklärung besagt doch nur aus das meine Heizungsanlage ordnungsgemäß eingebaut wurde. Dafür schreibt mir der HB ne Rechnung und gut isses. Das ist völlig legitim weil es sich um eine Art öffentliche Ausschreibung handelt mit klaren Regeln.

  • Und von dem bekommst du auch eine Bescheinigung über den Hydraulischen Abgleich? Wurde der bei dir gemacht?
    Gruß Thorsten

    Hallo Thorsten,
    bevor ich mir einen Holzvergaser angeschafft habe, spielte ich mit dem Gedanken einen Pelletofen zu installieren. Bei fast allen Heizungsbaufirmen die mir so ein Anlage angeboten haben, sollte der Hyd. Abgleich nur auf dem Papier stattfinden. Auf Nachfrage, die Antwort das machen alle so, oder wollen sie diese Summe X dafür ausgeben. Habe meinen Hyd. Abgleich selbst durchgeführt und bin damit sehr zufrieden.
    Gruß Wolfgang

  • Ich habe auch alles selbst gemacht und bin kein verbriefter Installateur. Habe für die Bafa alles akribisch per Kamera und schriftlich dokumentiert und folgende Dinge genannt:

    • Bin Filius eines ehemaligen Sanitärbetriebes ohne Gesellenbrief. Meine Kenntnisse habe ich mir aber in unzähligen Stunden auf den Baustellen meiner Eltern erworben
    • Bin interessiert und Heizung ist mein Hobby. Habe eine große Werkstatt und mache alle handwerklichen Arbeiten selbst
    • Bafa hat beim Lieferanten der Ware angerufen und der hat alles bestätigt
    • hydraulischer Abgleich von einer Fachfirma. Hat mir alles beschrieben. Ich habe es gemacht; er hat es abgenommen und bestätigt. Kosten unter 100 Euro
    • Bafa hat alles anerkannt und bezahlt nachdem sie mein Pamphlet gelesen haben!

    Fröling T4e (60kw) und S4 Turbo (40kw) mit 2500l Puffer in einem Gebäude und Hygienespeicher H3 mit 850 Litern in anderem Gebäude verbunden mit Erdleitung; 10,5 m2 Solarthermie und Heizstäbe durch PV-Anlage; Besichtigung möglich

  • Bei unseren pinkeligen Schorni hätte ich nie die Abnahme der Heizung durchgebracht,
    ohne den Stempel und die Unterschrift für die Installation meiner Anlage,
    Dabei geht es aber nicht nur um die Abnahme,sondern auch um die Hausversicherung.
    Auch daran schon mal gedacht?
    Du kannst sicher sein,passiert einmal etwas ist die Versicherung die erste,die nachhakt.
    Wer dann übrigbleibt ist ja allzugut bekannt.
    Horst!

  • Und von dem bekommst du auch eine Bescheinigung über den Hydraulischen Abgleich? Wurde der bei dir gemacht?

    Der sollte ja auch noch erwähnt werden, dies war auch ein Bestandteil in der Annonce. Hab ich vergessen. Wie der HB den macht überlasse ich ihm, aber machen muss er den, denn da liegt viel Einsparpotenzial drin.

  • Hallo Uwe, du musst damit rechnen, dass die Bafa ausführliche Unterlagen über den Abgleich haben möchte (Rechnung über Armaturen, Ventile, Ausführliche Berechnungsunterlagen usw.)
    Verantwortlich ist der Fachunternehmer und der Antragsteller.
    Da er ja gemacht wird ist das alles kein Problem.
    Gruß Thorsten

  • dass die Bafa ausführliche Unterlagen über den Abgleich haben möchte

    die Thermostatventile waren schon drin als wir die Hütte gekauft haben, ich habe sogar eine Bescheinigung/Rechnung über einen Abgleich. Der ist aber schon 24 Jahre alt und ist nicht mehr zulässig weil die Leute früher doofer waren als heute :D . Die anderen Komponenten sind alle neu hinzu gekommen, Energiesparpumpe, Mischer, Aussenfühler, usw.


    Aber trotzdem danke das du dir deine Gedanken gemacht hast.

  • Zur Frage:


    Ob der Schornsteinfeger die Anlage ohne Fachunternehmererklärung abnimmt ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Neben der bundeseinheitlichen Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) können sich abhängig vom Bundesland aufgrund unterschiedlicher Landesbauordnungen und Feuerungsverordnungen Unterschiede ergeben.


    Bei uns in NRW ist dem Schornsteinfeger die Fachunternehmererklärung nicht vorzulegen, jedoch muss diese vorhanden sein, und ist der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzuzeigen.
    In anderen Bundesländern ergibt sich aus der jeweiligen Landesbauordnung eine Schlussabnahme durch den Schornsteinfeger, der die Kontrollfunktion der Behörde übernimmt. Hierbei ist Ihn auch die Fachunternehmererklärung vorzulegen. Meines Wissens nach z.B. in Brandenburg und Saarland


    Bundeseinheitlich, ergibt sich eine Verpflichtung zur Überprüfung der Heizungstechnischen Anlage nach §26b EnEV für den Bezirksschornsteinfeger.Die Überprüfung kann bei vorliegen der Fachunternehmererklärung entfallen.



    Zum Nachweis bei der Bafa:
    Bei Solarthermieanlagen die in Eigenregie aufgebaut werden kann die Fachunternehmererklärung vom Bauherren selbst unterschrieben werden. Steht auch im entsprechenden Vordruck der Fachunternehmererklärung der Bafa.


    Bei Biomasseanlagen verlangt die Bafa einen entsprechenden Nachweis der Fachkunde dwenn der Bauherr die Anlage selbst erreichtet hat. Was genau anerkannt wird, liegt im Ermessen der Bafa.


    Ich hatte mich hierzu seinerzeit bei der Bafa erkundigt und auch erklärt dass ich beabsichtige die Anlage selbst aufzubauen. Die Prüfung der Fachkunde wird nach Antragstellung mit Abgabe der Fachunternehmererklärung durchgeführt. Ich habe auch erfragt, was denn passiert, falls die eigene Fachkunde nicht anerkannt wird. Und habe für diesen Fall vorgeschlagen die Bestätigung eines Sachverständigen bzw. Fachkundigen nach den Anforderungen der Bafa vorzulegen, aus der hervorgeht dass die Anlage fachgerecht geplant und sachgerecht nach den geltenden technischen Regeln und den gesetzlichen Anforderungen ausgeführt wurde.

  • Den Vorschlag hat der Mitarbeiter seinerzeit für den Fall akzeptiert, wobei er bereits davon ausgegangen ist dass der Nachweis der Fachkunde in meinen Fall akzepiert wird. Für deinen konkreten Fall ist daher eine Zusage für das Vorgehen bei der Bafa zu erfragen.

  • Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Nach meinen Kenntnisstand sind Wärmenmengenzähler im Kollektorkreis erst ab 30m² Flachkollektoren bzw. 20m² Röhrenkollektoren von der Bafa gefordert wobei es dann auch mehr als 500 Eur Förderung gibt. Insoweit schade dass du auf die Förderung verzichtet hast.

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