Hallo zusammen,
heute kam der Feuerstättenbescheid von unserem zuständigen Schorni. Ich war überrascht - positiv. Rechnungsbetrag ist 101,96 Euro. Beim vorherigen Schorni hat das glatt mal knapp 40 Euro mehr gekostet!
Feuerstättenbescheid bekommen
- jostom
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Trotzdem viel zu viel = Was hat er sich denn alles angesehen? Wie sind die einzelnen Positionen aufgelistete das ein so hohe Summe heraus kommt?
Wenn Du die Summe noch nicht überwiesen hast, dann ziehe die Märchensteuer ab. Die darf er nicht berechen, denn er kam im Auftrag des Landratsamtes einer Behörde.
Mehrwertsteuer für Gebühr Feuerstättenbescheid? -
Siehe Anhang.
Ich kenne die Auseinandersetzung. Ich werde auch brav bei der Kreisverwaltung nachfragen, wie es sich mit der Mehrwertsteuer für Feuerstättenbescheide verhält. Aber ich werde jetzt keinen Kleinkrieg mit dem Schorni anfangen. Für genau den gleichen Schmonzes habe ich beim Vorgänger über 140 Euro berappen müssen und der war offensichtlich nicht mal da.
Gekehrt hatte er mir auch, aber das hat er nicht berechnet (also der jetzige).Welche Abteilung ist denn die zuständige Aufsichtsbehörde für die Schornsteinfeger?
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Hallo,
dazu habe ich folgendes gefunden:
Ein Hauseigentümer muss zusätzlich zur Gebühr für einen vom Bezirksschornsteinfegermeister ausgestellten Feuerstättenbescheid auch die hierauf entfallende Umsatzsteuer zahlen. Dies hat jetzt das VG Koblenz entschieden.
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Diese Rechtssprechung geht auf einen Vorfall vom Jahre 2011 zurück. Ab 2013 hat sich einiges geändert, aber es wird immer ein Problem bleiben. Die Gesetzeslage sagt eine Mehrwertsteuer ist fällig ihr findet nirgends eine Zahl wie hoch diese wirklich ist. Ich habe eben mit einem Spezie aus dem Forum Kontra-Schornsteinfeger.de gesprochen. Er sagte mir auch von diesem Urteil. Der Rechtswert liegt bei zwei Euro das ist in Deutschland noch nie vorgekommen das ein so niedirger Rechtswert zu gelassen und noch ein Widerspruchsrecht gewährt wird. Der Spezie verfolgt diese Sache und denkt es wird sich noch was tun.
Thomas der Widerspruch gegen diesen Feuerstättenbescheid oder die Märchensteuer wird in jedem Land und sogar in jedem Landratsamt anders gehändelt. Vom Ordnungsamt über Bauamt alle möglichen Ämter sind die Bsf unterstellt. Ich selber weiß auch nicht wer bei uns in Mittelsachsen Ansprechpartner wäre. Der Spezie sagte mir das einieg schon diese Steuer nicht überwiesen haben dann kam die Aufforderung vom La zu zahlen - nicht reagiert - kam Anhörung - da hat derjenige dann geschrieben das der Bsf nicht als Schorni sondern im Auftrage der Behörde kam und dafür ist keine Steuer zu zahlen laut § so und so aus dem Gesetz ... - keine Antwort mehr.
Der Bezirk Schorni ist doch ein "Zwitter" einmal kommt er sofern man keinen anderen hat als Dienstleister um zu kehren. Das andere Mal kommt er um unsere "Kessel aller Art" zu prüfen. Dabei hat sich schon herausgestellt das ein HB mit anwesend war und dem Schorni Fragen gestellt hat die er nicht beantworten konnte also er prüft nur mit seinen Geräten liest Werte ab und das war es. Das nächste Mal kommt er nicht in seiner schwarzen Kluft aber als Mitarbeiter des Landratsamtes also einer Behörde und will jeden Raum des Hauses sehen vom Keller bis unter das Dach. -
Ich werde jedenfalls nicht klagen. Es sei denn, mehrere schließen sich zusammen. Ich verstehe sowieso nicht, wieso man nicht den ganzen Kram so verändert hat, dass es wie beim TÜV fürs Auto oder bei der Überprüfung von anderen Dingen (z.B. Erdtanks) gehandhabt wird. Da ist dann jeder Schornsteinfeger ein im Sinne der KÜO Sachverständiger, der dann hinzugezogen werden muss und Anlagen abnehmen muss. Aber ich kann mir dann denjenigen suchen, den ich will. Und was die Überprüfbarkeit oder Kehrbuch angeht: Die Unterlagen können ja beim Hausbesitzer bleiben. Ist ja beim Auto auch so. Oder man führt in den Kreisverwaltungen diese Übersichten. So ist das z.B. Ertanks, die sind bei der unteren Wasserbehörde registriert. Der Gutachter schickt die Bescheide sogar von sich aus hin.
Aber dazu müsste gegen den ganzen Kram geklagt werden. -
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es ging ja nicht um den Feuerstättenbescheid selber, sondern um die Abrechnung desselben. Dazu habe ich die Rechnung angehängt. Was soll auch großartiges im Feuerstättenbescheid drinstehen?
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