Alles anzeigenHallo,
deine Ausführungen sind missverständlich und stimmen nicht ganz.
Eine Gewährleistung kann (teilweise) ausgeschlossen werden, wenn schriftlich (wichtig) auf Bedenken seitend des AN über die zur Verwendung kommenden Materialien hingewiesen wird. Eine kategorische Verneinung der Gewährleistung gibt es also nicht.
http://www.bosy-online.de/Beigestelltes_Material.htm
http://www.ish-institut.de/akt…chung/bauseits_geliefert/
Gruß, Michael
Hallo Michael,
ok, ich habe das etwas einfach formuliert.
Die Gewährleistung kann in einem nach vorheriger Bedenkenanmeldung ausgeschlossen werde. Aber diese Bedenken müssen begründet werden. Es kann also nicht pauschal und unbegründet die Gewährleistung von beigestelltem Material ausgeschlossen werden.
Wie willst du aber letztendlich die beigestellten Materialien so umfassend prüfen, um die Gewährleistung mit allen Konsequenzen tragen zu können oder eben die Bedenken begründen zu können.
Warum sollte man sich als HB diesem Haftungsrisiko aussetzten?
Aber wir sind hier kein Jura-Forum, also lass uns lieber über die technischen Aspekte einer Heizungsanlage diskutieren.
Gruß,
Michael