Attack: Attack SLX Lamda BesichtigungNähe PLZ 29389 erbeten

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  • Guten Tag,
    wir betreiben in unserem Wohnhaus einen Holzvergaser Künzel HV 40, BJ 1995 mit ca 1500 L Pufferspeicher ( edit: sorry es sind 1600 L)


    Leider schafft dieser Holzvergaser die ab 2019 geltenden Grenzwerte laut BImSchV Stufe 1 wohl nicht mehr.


    Also denken wir über einen Austausch des bestehende Holzvergasers gegen einen neuen Holzvergaser nach.


    Dieser sollte die neuen Grenzwerte der BImSchV erfüllen und förderfähig sein.


    Wir befinden uns sozusagen in der Findungsphase was einen neuen Holzveraser betrifft.



    Auch wegen dem günstigen Preis steht auch ein SLX Kesssel mit Lambda Steuerung von Attack in der engeren Wahl.


    Gibt es im Umkreis von Bad Bodenteich / Landkreis Uelzen ( PLZ 29389 )Region Uelzen, Salzwedel, Wittingen, Gifhorn, Lüneburg, ....


    jemanden, der einen neueren Attack SLX mit Lambda Steuerung betreibt, und bei dem wir diesen Kessel bitte mal besichtigen dürften ?



    Danke


    Mit freundlichem Gruß


    HorstAttack SLX Lamda BesichtigungNähe PLZ 29389 erbeten

  • Hallo und herzlich willkommen im Forum.


    Ich kann euch leider nicht mit einer Besichtigung dienen, möchte aber gern erfahren, wie ihr mit einem 40KW Holzvergaser zu einem Puffer mit 1500 Litern gekommen seit?
    Der ältere HV 40 von Künzel hat meines Wissens nach 162 Liter Füllraum und diese dann mit nur 1500 Liter Puffer zu betreiben, betrachte ich schon als sehr sportlich.


    Ausgehend von 55 Liter /Kw als Mindestanforderung (2200 Liter) / alternativ mind 12 Liter Puffer je 1 Liter Füllraum (1944 Liter),
    solltet ihr euch dahingehend Gedanken machen, wohin die Reise gehen soll - denn zur Förderfähigkeit gehören noch ein paar Punkte mehr.





    >>>Rechnerisch käme man ausgehend vom vorhandenen Puffer auf einen Kessel von 27kw. Nun gibt es aber Kessel mit 30kw die haben 115 Liter Füllraum und Kessel mit 25kw und (theoretischen) 200 Liter wie z.B. der Attack SLX<<<



    Meine Empfehlung: Heizlast berechnen lassen / Heizlast x 1,2 / mit diesem Wert den Kessel nach dem möglichst großen Füllraum auswählen / Füllraum x 16 = Puffervolumen .......und sich über die grauen Haare auf dem Weg zum Ziel erfreuen.....

  • Hallo Mike,


    Danke für deinen Beitrag. Im Forum hier war ich ja schon mal ab und zu unterwegs.


    Was soll ich sagen, die Anlage wurde uns damals von einem Heizungsbauer so zusammengestellt.



    Bis auf einige (eventuell Künzel typische ) Ersatzteil / Verschleißprobleme laüft die Anlage für uns zufriedenstellend. Wir heizen fast ausschließlich mit Holz. Es ist immer noch der erste Holzvergaser-Kessel.


    Vor ca 5 Jahren haben wir noch eine Solaranlage in die Heizungsanlage (in den Puffer) eingebunden für die Wäreversorgung ( fast nur Warmwasser ) in den Sommermonaten.


    Mag schon sein das mehr Puffer besser ist. Die Praxis hat uns jedoch gezeigt das es auch so funktioniert.


    Wir hätten jedoch keine Probelme damit, die Größe des Puffferspeichers im Rahmen des Kesseltausches noch zu erweitern und eventuell die Größe des Ausdehngefäßes entsprechend anzupassen.


    Gruß


    Horst

  • Hallo Horst, hallo Mike,


    im Jahr 1995 gab es sicherlich schon einige Empfehlungen zum Thema Pufferspeicher und man ist aus "Schwelbrand-Erfahrungen" im Laufe der Jahre selbst dazu übergegangen 50 Liter vorzuschreiben. Aber es bestand, soweit ich das heute nachvollziehen kann, keine Pflicht zu einem Pufferspeicher, geschweige denn zu einer bestimmten Auslegung. Heute sind nun die 55 Liter pro kW vorgeschrieben bzw. die entsprechende Berechnung zum Füllraumvolumen. Gerade im Hinblick auf die Förderung ein wichtiger Punkt. Wir empfehlen aus technischer Sicht und aus Komfortgründen eher mehr.


    Wenn es von Interesse sein sollte, gerne mal bei unserem Kundendienst anrufen und sich über die Möglichkeiten zur Messung unterhalten. Die Grenzwerte der Stufe 1 gelten zum 01. Januar 2019 für einen Holzvergaserkessel Bj 1995 und sind mit gepflegten HV40 aus den Baureihen meistens einhaltbar. Unsere Techniker können Ihnen dazu einige Informationen und Hinweise geben. Hier ein kleiner Auszug zu den Übergangsfristen:

    § 25 Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen


    (1) Bestehende Feuerungsanlagen, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, für feste Brennstoffe dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn die Grenzwerte der Stufe 1 des § 5 Absatz 1 Satz 1 in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihrer Errichtung ab folgenden Zeitpunkten eingehalten werden:

    bis einschließlich
    31. Dezember 1994
    1. Januar 2015
    vom 1. Januar 1995
    bis einschließlich
    31. Dezember 2004
    1. Januar 2019
    vom 1. Januar 2005
    bis einschließlich
    21. März 2010
    1. Januar 2025




    Mit freundlichen Grüßen
    Tim Künzel

  • Hallo,


    ist das ganz sicher ? Das habe ich irgendwie anders verstanden.


    Unsere Anlage ist 1995 errichtet worden.


    Welche Grenzwerte genau muss sie dann ab 01.01.2019 erfüllen?


    Danke


    Gruß


    Horst

  • Hallo @lada-horst,


    ja, das stimmt. Dein Kessel darf bisher noch betrieben werden, wenn er die Grenzwerte der Stufe-0 der BImSchV einhält:
    CO = 4,0 g/m³
    Staub = 0,15 g/m³


    Ab 2019 muss der Kessel die Grenzwerte der Stufe-1 der BImSchV einhalten:
    CO = 1,0 g/m³
    Staub = 0,1 g/m³


    Hier, in diesem Thread gibt es eine Übersicht der Messwerte verschiedener Kessel: "Tabelle mit euren Messwerten"
    Es gibt zwei Einträge mit einem Künzel HV24:

    Viele Grüße von Karlheinz :)

    Seit Juni 2011:

    ETA Twin: SH30/P25 "noTouch" (Füllraum 150 Liter)

    Hopf Pelletaustragung: 6x UniWok-Saugsonden (Lager für 6 to)

    Paradigma Pufferspeicher: 2x Aqua Expresso (1090 + 958 Liter; seriell verbunden)

    Paradigma FrischWasserStation

    Paradigma VR-Solarpanel: 2x CPC21 Star Azzurro (10m²; Aqua-System ohne Glykol)

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