Hallo zusammen,
habe bei meiner letzten Schorni Rechnung einen Hinweis erhalten, der lautet:
Grenzwerte der Stufe 1 (Staubgehalt 0,100g/m³, Co Gehalt 1,000 g/m³) einzuhalten ab 01.01.2025 (§5 Abs. 1, §25 Abs.1)
Was bedeutet das Ganze?
Meiner ist nicht Messpflichtig da offiziell 14,9KW. Bedeutet ich weiß nicht wo ich mit meinem Staubgehalt liege? Die Werte halten wir doch "theoretisch" mit unseren Umbauten ein oder?
Und dann noch was anderes, als ich Rücksprache gehalten hatte, hat mir mein Schorni des weiteren die Info gegeben, dass es ein neues Gesetz gibt. Man muss sich bis zum 31.12.2014 über den Umgang mit festen Brennstoffen beraten lassen. Das wird in der Regel mit der Feuerstätte Schau geschehen.
Ich find das Ganze abzocke und sehe eigentlich nicht ein für die Beratung Geld zu zahlen. Den Umgang mit Brennstoffe kennt man als Holzheizer vermutlich besser wie der Schorni....
Am liebsten wäre mir so ein Bescheinigung von wo anderes ausgestellt zu bekommen.
ich glaub das da ganz schöne Kosten zukünfig auf uns zukommen.
- regelmäßige Feuerstättenschau
- Pflichtberatungen über Umgang
- Staubgehalt mit irgendwelche Filtereinsätze einhalten usw.
Da spart man das geld mit holzheizen ein und muss es bei der Einhaltung von Gesetzen rausballern.
Vielleicht kann hier einer von euch das Thema etwas besser erklären?
Gruß
Daniel