Feststellung Grenzwerte Staubgehalt / neues Gesetz

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 5.796 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von horstl8466.

  • Hallo zusammen,


    habe bei meiner letzten Schorni Rechnung einen Hinweis erhalten, der lautet:


    Grenzwerte der Stufe 1 (Staubgehalt 0,100g/m³, Co Gehalt 1,000 g/m³) einzuhalten ab 01.01.2025 (§5 Abs. 1, §25 Abs.1)


    Was bedeutet das Ganze?
    Meiner ist nicht Messpflichtig da offiziell 14,9KW. Bedeutet ich weiß nicht wo ich mit meinem Staubgehalt liege? Die Werte halten wir doch "theoretisch" mit unseren Umbauten ein oder?


    Und dann noch was anderes, als ich Rücksprache gehalten hatte, hat mir mein Schorni des weiteren die Info gegeben, dass es ein neues Gesetz gibt. Man muss sich bis zum 31.12.2014 über den Umgang mit festen Brennstoffen beraten lassen. Das wird in der Regel mit der Feuerstätte Schau geschehen.
    Ich find das Ganze abzocke und sehe eigentlich nicht ein für die Beratung Geld zu zahlen. Den Umgang mit Brennstoffe kennt man als Holzheizer vermutlich besser wie der Schorni....
    Am liebsten wäre mir so ein Bescheinigung von wo anderes ausgestellt zu bekommen.


    ich glaub das da ganz schöne Kosten zukünfig auf uns zukommen.
    - regelmäßige Feuerstättenschau
    - Pflichtberatungen über Umgang
    - Staubgehalt mit irgendwelche Filtereinsätze einhalten usw.
    Da spart man das geld mit holzheizen ein und muss es bei der Einhaltung von Gesetzen rausballern.


    Vielleicht kann hier einer von euch das Thema etwas besser erklären?


    Gruß
    Daniel

    HVS 14,9 Umgebaut mit Lufttrennung
    Graugussdüse
    große Brennkammer
    Einbaurahmen für Düsenaufnahme
    Spiralturbolatoren manuell reinigend
    Flammtronik
    1800 + 200 Liter Puffer
    Solaranlage

  • Also soweit ich weiss, gibt es diese Freiheit mit unter 15kW keine Messpflicht zu haben nicht mehr.(Schon länger).


    Desweiteren ergibt sich bei Bestandsanlagen, aus dem Baujahr der Kessel, wann Dein Kessel die Normen spätestens erfüllen muss. Das ist dann nach Alter gestaffelt. In Deinem Fall dann ab 2025. Was meines Wissens nach , auch die Obergrenze ist. Älterer Kessel - frühere Erfüllung der Messwerte.


    Grüße Christian

    150m² komplett saniert und gedämmtes Vollziegelhaus
    Hoval Ventolyt 18kW
    1600L Puffer
    12m2 VRK Südost aufgeständert 60°
    SPS S7 3OP´s für Visu

  • Hallo Daniel,


    das heist das er ab dem Zeitpunkt zu dir zum messen kommt und die genannten Werte müssen dann eingehalten werden. Die Feuerstättenschau wird jetzt in kürzeren Abständen durchgeführt und die Beratung sollte eigentlich nur bei Neuinstallation vorgenommen werden. Die Kehr und Messarbeiten kannst du auch von einem Anderen durchführen lassen musst hat dann deinem Schorni den Beleg dazu zukommen lassen. Die Feuerstättenschau macht weiterhin nur den Bezirkskehrmeister.


    Sonnige Grüße Reiner

    Sonnige Grüße Reiner

    ETA BK 15 mit Saugzuggebläse und Lambdasonde geregelt mit UVR16x2

    3 X 800 l PS zwei mit Solarwendel und 14 m2 FK mit einem CTC 265 EM als

    Backup und LUVANO 10kW geregelt mit zwei UVR16x2, UVR610 mit CAN-I/O45

    CAN-MTx2 und CMI für eine DHH mit Anbau und 110m2 Heizfläche

  • Hallo Daniel,


    wenn dir der Betrieb zu teuer ist, warum baust du dann eine Holzheizung?
    das Gesetz war lange genug in Vorbereitung und mit vielen Berichten in den Medien


    warum liest du nicht das Gesetz? da steht alles drin
    Du hast Bestandschutz bis 2024, dann mußt du auch dran glauben
    neu ist glaub ich alles über 4 kW messpflichtig, ich hoffe ich täusche mich nicht, das war ja 2010 als ich das gelesen hab


    die Feuerstättenschau gab es unter anderem Namen früher schon, neu ist die regelmäsige Durchführung alle 3-5? Jahre


    hast du die letzten Jahre geschlafen? das du dich jetzt plötzlich darüber erzürnst wo Protest vor Jahren angebracht gewesen wäre?


    Gruß Erwin


    der auch mit gefletschten Zähnen dasteht

    Vigas 14,9 Bj 2006; LC von HB; Lufttrennung; Wirbulatoren; gr. BK; 2200l Puffer; FRIWA; Solar 44m² FK 39° Richtung Ost; UVR1611; ca. 300m² beheizt; WDVS seit 2006;
    Es wird täglich schwerer der Dümmste zu sein, die Konkurrenz wird immer größer!


  • hast du die letzten Jahre geschlafen? das du dich jetzt plötzlich darüber erzürnst wo Protest vor Jahren angebracht gewesen wäre?


    Gruß Erwin


    der auch mit gefletschten Zähnen dasteht


    Hallo Erwin, der wieder mal etwas in raasche ist ;)


    wenn ich dir hierauf eine Antwort geben soll, müsste ich mit einem klarem Ja antworten.
    Warum? Weil als ich 2009 meine Anlage aufgebaut hatte (parallel zu meinem Öler), hatte ich den Schorni von der ersten Minute in mein Projekt involviert. Alles was ich damals von ihm an Infos erhielt war, dass der 14,9 nicht Messpflichtig ist und er immer meinen Öler als Hauptheizung messen wird.
    Von einer regelmäßigen Feuerstätten Besichtung war auch nie die Rede. Und von komischen Belehrungen mit Umgang von festen Brennstoffen auch nicht.
    Daraufhin war es ok für mich und warum sollte ich mich dann mit Gesetzen oder Änderungen auseinandersetzen, so war zumindest der Gedanke. Natürlich wußte ich von Grenzwerten und Kesseltypen sowie Verbrennungswerte usw. Bescheid, dass hat aber nicht gereicht.


    Wenn ich hier meinen Unmut bezüglich den Gesetzen kund tue, dann auch nur weil mir die ständigen nicht nachvollziehbaren Preistreibereien nerven. Unabhängig von irgendwelchen Gesetzen, schau dir mal die Holzpreise an!!! :(
    Das Ganze sollte ja noch irgendwo Spaß machen und Geld sparen.


    Was mich wirklich ärgert war die Art und Weise des Schornis. In die Rechnung eine formelle Bescheinigung reinlegen und für die Unterrichtung eine Position mit aufgenommen, dass er mich informiert und kassiert hat. Erst ein paar Tage davor war ein Mitarbeiter zur Messung des Ölers bei mir, der hätte weniger über Palletsheizungen reden sollen und mich lieber mal über wichtige BlmSchV informieren sollen.


    Naja, was solls deshalb werde ich trotzdem nicht auf den Kessel verzichten!!!


    @ Alle : aber nochmals die Frage, dass was ich hier so kenne, müssten unsere umgebauten Kessel gut dastehen oder?


    Gruß
    Daniel

    HVS 14,9 Umgebaut mit Lufttrennung
    Graugussdüse
    große Brennkammer
    Einbaurahmen für Düsenaufnahme
    Spiralturbolatoren manuell reinigend
    Flammtronik
    1800 + 200 Liter Puffer
    Solaranlage

  • sitz gerade an der Steuererklärung, hab schon Drohbriefe gekriegt :evil:
    ich wollte dich nicht kritisieren und bin selbst auch nicht begeistert... :(

    Zitat

    Gruß Erwin


    der auch mit gefletschten Zähnen dasteht


    hat mich nur gewundert das die Frage nach fast 2Jahren kommt,
    naja mein Schorni war vielleicht schneller

    Zitat

    schau dir mal die Holzpreise an!!!


    dazu muss ich sagen...
    die ersten 20rm (keine Buche) hab ich für 5€/rm gekauft, das Jahr darauf 19€ für Buche, vor 3 Jahren dann 24€,
    jetzt ... keine Ahnung, hab kein Platz für neues... ca 40rm liegen noch


    der 1. Winter war relativ warm, da hab ich 40€ für Heizkosten gehabt :woohoo:
    so sollte das eigentlich weitergehen, da hätte mich der Schorni nicht gekratzt


    Öler als Hauptheizung..
    sei froh wenn das so ist, die Messung ist billiger wie die von einem HV


    Gruß Erwin

    Vigas 14,9 Bj 2006; LC von HB; Lufttrennung; Wirbulatoren; gr. BK; 2200l Puffer; FRIWA; Solar 44m² FK 39° Richtung Ost; UVR1611; ca. 300m² beheizt; WDVS seit 2006;
    Es wird täglich schwerer der Dümmste zu sein, die Konkurrenz wird immer größer!

  • Habe gerade euren Beitrag gelesen,


    und es ist wirklich ärgelich was da auf uns zu kommt



    Messpflicht nach der 1. BimSchV verschärft


    Im Gegensatz zur bisherigen Messpflicht, die erst ab Anlagen von mehr als 15 kW Feuerungsleistung bestand, müssen nach der 1. BimSchV jetzt alle Anlagen mit einer Feuerungsleistung von mehr als 4 kW gemessen.


    Ist ein Witz sowas :sick:


    Die Messungen werden im Zweijahres Rhythmus vom zuständigen Kaminkehrer durchgeführt.


    Wer soll das noch bezahlen :pinch:


    Ausgenommen von diesen Messungen wären allerdings Kaminöfen,
    bei denen der Schornsteinfeger aber ein besonders darauf achten soll, dass nur sauberes und trockenes Holz zum Einsatz kommt. :blink:


    hätte lieber einen Kaminofen kaufen sollen :blink:

  • Hallo Franz
    Wir "Ösis"haben euch um die vorher geltende ,bei euch BimSchV genannte Regelung, beneidet.Bei uns ist schon längere Zeit ab 4 KW zu Messen und auch zu Bewilligen gewesen.Nun hat es euch ebenfalls erwischt.Es hilft kein Jammern,es ist von unserer Obrigkeit so gewollt.
    Weiters ist abzuwarten,ob die Kaminöfen in dieser Form wie heute auch noch in 1-2 Jahren betrieben werden dürfen.Feinstaubbelastung
    In CH sind schon einige Kantone von diesen Kaminöfen befreit.
    Horst!

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