Hallo
habe eine frage zu raumluftabhängige Feuerstättenmit einer Gesamtnennwärmeleistung bis zu 35 kW
kann ich die Regelung "Freie führende Öffnung mit einem lichten Querschnitt von mindestens 150" umgehen indem ich die Regelung von 4qm pro kw einhalte oder ist das eine UND-Verknüpfung und beides muss eingehalten werden???
Ich möchte ungern in meinen gut gedämmten Neubau ein "loch" nach aussen machen.
Hat schon jmd das gleiche Problem?
Oder kann man einen HV die Verbrennungsluft direkt zuführen?
Danke