Heißes Thema: Heizkosten Abrechnung

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 13.945 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Hallimasch.

  • Hallo zusammen,


    heute lege ich mal ein heißes Thema vor !


    Heizkosten Abrechnung beim Brennstoff Holz !


    Wie rechnet man richtig und vor allem "standfest" bei einer Heizkostenabrechnung den Brennstoff Holz korrekt ab.


    Info: Kaufe Holz per Pollter und arbeite es selber auf.


    Habe da gerade einen speziellen Fallen mach dem mein Mieter ausgezogen ist und meine Heizkostenabrechnung per Rechtsanwalt anzweifelt.


    Mache meine Heizkostenabrechnung viva Computer Programm das nach Heizkostenabrechnung Verordnung gültig ist.


    Tipps und Infos gerne willkommen !


    Grüßle v.d. Schwäbischen Alb
    Rolf

    Grüßle v.d. Schwäbischen Alb
    Rolf


    VON NICHTS KOMMT NICHTS, UND WER ES WARM HABEN MÖCHTE MUSS WAS TUN!


    Kessel & Anlage kann besichtigt / vorgeführt werden, kein Problem! Einfach melden!

  • Servus Rolf,


    um dazu was sagen zu können fehlen noch ein paar angaben:
    - Gibt es eine Teilungserklärung
    - Gibt es einen Wärmemengenzähler
    - Gehts um Heizung und Warmwasser
    - Hast du nur das gekaufte Holz berechnet, oder auch das Aufarbeiten.


    IAbrechnung erfolgt ganz einfach:
    Holz und Strom wird nach Verbrauch abgerechnet --> Wärmemengenzähler. Beim Holz wird nur der Teil gerechnet, der auch mit einer Rechnung belegbar ist. Eigenkosten werden nicht berechnet, da man ja selbst eine Rechnung stellen müsste und diese Einnahme wieder versteuern müsste.
    Kosten wie Kaminkehrer, Wartung werden nach Wohneinheiten berechnet, da diese Kosten nicht verbrauchsabhängig sind. Die Regelung nach Wohneinheiten muss aber im Mietvertrag geregelt sein, sonst gilt die Betriebskostenverordung und in der steht es muss nach qm abgerechnet werden.


    Gruß Markus


  • So einfach ist es auch wieder nicht


    -Teilungserklärung gibts nur bei Miteigentumsanteil tut hier nix zur Sache
    -Um die Erfassung der Wärmemengen gehts nur sekundär
    -Heizung u WW egal, da es um die Mieterverein sichere Aufteilung der "tatsächlich entstandenen Kosten geht"
    -Er kann auch das Aufarbeiten des Holzes berechnen(belegen muss er es können, plausibel- Märchensteuer)
    Hier wirds nun spannend:


    Hat er das Holz den für den Mieter in den Ofen geworfen oder selbst vergrillt?


    Wenn man sowas macht ist ein gewisses Maß an Rechtskunde und Buchaltermentalität oberstes Gebot.
    Alles muss aufgeschrieben und belegt sein, Stunden aufschreiben mit Uhrzeit, Nachlegeintervalle, mit Daten,Holzwiegen, Logs ausdrucken WMZ geeicht halten, jede Arbeit an der Anlage falls sie in die Rechnung kommt muss belegbar sein.
    Uswusf...


    Deshalb habe ich bis Dato von so was Abstand gehalten.


    schönen Gruß
    Mike

  • Hallo Markus,


    zuerst danke für deine Antwort.


    - es gibt keine Teilungserklärung
    - es gibt zwei Wohnungen getrennt, EG / DG beides mit Wärmemengenzähler ausgestattet
    - es geht um Heizung und Warmwasser ( Wasseruhren im DG vorhanden / Warm wie auch Kaltwasser )


    !! es geht darum wie ich das Holz verrechne, verrechnen kann ich ja nur das Holz an für sich selber ohne meinen Arbeitsaufwand !!



    Zitat : Beim Holz wird nur der Teil gerechnet, der auch mit einer Rechnung belegbar ist.


    Frage was ist der Teil der gerechnet wird ? Ist das der Anteil an Holz den ich in Heizperiode verbraucht habe. * ist zwar ne dumme Frage stelle sie aber trotzdem *


    Alles andere ist soweit klar !


    Grüßle
    Rolf

    Grüßle v.d. Schwäbischen Alb
    Rolf


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  • Hallo Mike,


    ich habe ein Heizkosten Abrechnungsprogramm per Computer das der gesetzlichen Heizkostenverordung erfüllt, diese Programm errechnet automatisch anteilmäßig für jede Partei die Verbrauchswerte,
    und auch somit den Anteil der Zahlung über Heizung und WW.


    Nur ist die Frage wo setze ich den Betrag es Verfeuerten Holzes ein.


    Unter Brennstoff ?


    Oder unter Betriebskosten der Heizung ?


    Da auch ein Teil Heizöl verbraucht wurde was unter Brennstoffkosten in der HKAR eingetragen ist.


    Grüßle
    Rolf

    Grüßle v.d. Schwäbischen Alb
    Rolf


    VON NICHTS KOMMT NICHTS, UND WER ES WARM HABEN MÖCHTE MUSS WAS TUN!


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  • Den § hab ich nicht mehr im Kopf, such ich auch nicht.
    Die Nummer geht ungefähr so:
    Es darf zur Umlagefähigen Abrechnung nur die tatsächlich entstanden Kosten in Rechnung gestellt werden,


    ferner gibt das mieterfreundliche Recht bekannt dass, der Vermieter Eigenleistung bei ähnlicher Qualifikation anrechnen kann, halt ohne Märchensteuer.


    Deshalb die Buchhaltermentalität.


    Bei dem Thema bist Du leider auf hoher See und somit in Gottes Hand.


    Haus und Grund ist sich bei dem Thema uneins, der Mieterverein genauso, nur im Zweifel dafür, dass Du den Mieter bezahlen sollst dass er bei Dir wohnt.


    Soweit so schlecht.


    Viel Glück, Mast und Schotbruch und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel


    Mike

    40Kw HVS-E/LC
    5000L Puffer
    2x500L ADG
    2xUVR1611

  • Danke Mike,


    :whistle: werde das Kind schon durch die See schaukeln.


    Anmerkung: das ist der Dank eines Mieters das er eine Wohnung mieten DARF / KANN !


    ..... Vermiete nie mehr ! Jetzt wohnt die Tochter drinn, und da gibt es kein Heizkostenabrechnung :whistle: Und die freud sich "höllisch" eine DG Wohnung mit 93 m² ihr eigen zu nennen :whistle:


    in diesem Sinne.


    Grüßle v.d. Schwäbischen Alb
    Rolf

    Grüßle v.d. Schwäbischen Alb
    Rolf


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  • Leider. ich würde auch im falle der vermietung dafür sorgen, das der ne gasetagenheizung hat.
    somit ist der grossteil der kosten seine sache und ich bräuchte nicht meine freizeit opfern um für andere holz zu machen.

  • Hallo Rolf,



    Im Abrechnungszeitraum 2012 ist eine Menge x an Brennstoff verheizt worden. (Beispiel 10rm).
    Bei der Polter wurden eine Menge y für den Preis _€ gekauft (15rm gekauft für 675€).
    Somit ist der Betrag _€ in 2012 an Holz angefallen (450€).


    Jetzt noch die Wärmemengenzähler dazu:
    DG Verbrauch laut Zähler + EG Zähler = Gesamtverbrauch (Beispiel 16000 kwh)
    DG / Gesamtverbrauch = Prozentualer Verbrauch DG (6000 kwh / 16000 kwh = 37,5%)
    Betrag an Brennstoffkosten * prozentualen Verbrauch = Anteilige Kosten an Brennstoff der DG Wohnung (450€*37,5%=168,75€)


    Beliebig komplex wird es, wenn das Warmwasser nicht über einen Wärmemengenzähler läuft oder nicht alle Abnahmen gezählt werden.


    Ach und Holz ist Brennstoff, Betriebskosten sind Strom, Wartung, Kaminkehrer, Reperaturen usw. ...


    Gruß Markus

  • Ja
    wir können auch noch alle Begrifflichkeiten auseinander pusementieren.


    Wenn man die reinen Kaufkosten in Anrechnung bringt, ist das kein Problem kommt man immer mit durch.
    Kehrseite der Medaille ist dann aber das dein Mieter mit dem Fenster die Heizung reguliert, russisch so zusagen.


    Hallo Markus


    Wenn das Leben nur so einfach wäre, und der Mensch keine Bestie.


    Frage des Mieters " Woher wollen Sie wissen wieviel Holz Sie Verbrannt haben?"
    Feststellung des Mieters "Ich bezahle doch nicht Ihr Grillvergnügen."


    Und schon brauchst Du dein Wiegebuch vor dem Ofen.


    Wenn jetzt auch noch etwas Holz aus eigenem Wald dazu kommt....


    Oder


    Liebes Ordungsamt mein Vermieter verheizt so komische Sachen...


    kann man beliebig erweitern


    Mike

    40Kw HVS-E/LC
    5000L Puffer
    2x500L ADG
    2xUVR1611

  • So ging es mir mit der Solaranlage...


    der Abrechnungsdienst sagte mir glatt:
    das ist ihr Privatvergnügen!
    wenn ihre Frau Eigentümer der Solara. wäre und ihnen eine Rechnung für die Lieferung schreiben würde, könnten sie das angeben... ohne Rechnung müssen wir das ablehnen


    das hat der Gesetzgeber so vorgesehen


    durch die Leitungsführung ist eine Trennung der Stockwerke nicht möglich also habe ich zuerst Warm vermietet, dann gar nicht mehr


    Erwin

    Vigas 14,9 Bj 2006; LC von HB; Lufttrennung; Wirbulatoren; gr. BK; 2200l Puffer; FRIWA; Solar 44m² FK 39° Richtung Ost; UVR1611; ca. 300m² beheizt; WDVS seit 2006;
    Es wird täglich schwerer der Dümmste zu sein, die Konkurrenz wird immer größer!

  • Ich würde einfach beim nächsten Mieter ne Warmmiete veranschlagfen!
    Vergleichszahlen dazu haste ja.


    Und ihm das genau erklären. Miete + vorherige NK = Warmmiete


    Und das es so schwer zu berechnen wäre aufgrund der Umstände

    ETA SH 20 Touch
    2 * 1000 L Puffer
    400 L Brauchwasser
    Buderus Raketenbrenner :D

  • @ Kai Ahnung


    Das fliegt Dir um die Ohren.


    Die Heizkostenverordung bricht alle rechtsgeschäftlichen Verbindlichkeiten,im privaten Mietrecht(Pachtrecht ist was anderes;Geschäftsräume zB) es muss verbrauchsabhängig alles abgerechnet werden, was erfassbar ist, dann wird auf 70/30 aufgeteilt.


    Zwei Ausnahmen sind mir bekannt:
    1. Zweifamilienhaus eine WE vermietet, die andere selbst bewohnt.
    2. Wenn es vom Aufwand unwirtschaftlich ist den Verbrauch zu erfassen (Gummi§, in der Praxis keine Chance)


    und jetzt alle "Mietrecht ist toll, Mietrecht ist schlau"


    Mike

  • Klipp


    ich darf meine wohnung nicht mit warmmiete vermieten?
    wenn der mieter damit einverstanden ist und dafür unterschreibt?


    oder versteh ich das gerade falsch?
    ich hab ja auch schon in einer wohnung gewohnt wo ich WM bezahlt habe...
    alle anderen nebenkosten dann natürlich separat abgerechnet!

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  • du warst aber auch nicht beim rechtsverdreher.


    mietrecht ist schon wichtig - für beide seiten.


    wenn man die bude günstig geheizt bekommt, sollte man fair sein und zahlen.
    aber es gibt halt doch immer mal leute, die sich zm zahlungen drücken.


    thema warmmiete - im zweifelsfall zum anwalt, sich selber schlau machen und erst dann einen vertrag machen.

  • Hallo zusammen,


    :woohoo: , dachte nicht das so viele antworten !


    Nun ja bei mir ist das ein etwas schwieriger Fall, nicht ganz einfach und auch zu umständig das genauer zu erlären. Läuft eh alles jetzt nur noch über Rechtsanwalt ! Leider !


    Nur so viel sei dazu gesagt : So lange die ledige Frau bei uns zu Miete war, war alles kein Problem mit HKAR, dann zog ihr Freund dazu der nur Misstrauen hegt in allem, und von da an ging es Berg ab.
    Sind seit dem 01.06.13 aus gezogen, Gott sei dank :whistle:


    Grüßle v.d. Schwäbischen Alb
    Rolf

    Grüßle v.d. Schwäbischen Alb
    Rolf


    VON NICHTS KOMMT NICHTS, UND WER ES WARM HABEN MÖCHTE MUSS WAS TUN!


    Kessel & Anlage kann besichtigt / vorgeführt werden, kein Problem! Einfach melden!

  • darf ich fratgen um wieviel geld es in etwa geht?


    will nur wissen ob ich mich mit reinsteigern sollte :P


    nix für ungut....
    im zweifelsfall erstmal ein kaltes badisches bier öffnen :woohoo: B) :whistle:

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  • Hallo Kai

    Ja Du darfst deine Wohnung, wenn sie nicht unter die Ausnahmen fällt, nicht warm so abrechnen wie Du es denkst, toll oder?
    Heizkostenverordnung lesen, unglaublich aber war.


    Mike

  • das mit dem dürfen leuchtet mir schon ein....


    aber wenn sich beide vertragspartner darauf einigen und beide dafür unterschreiben?
    das leuchtet mir nicht ein...
    der mieter nimmt das dann ja an, ähnlich wie er es annimmt wenn 4 fenster undicht sind und darauf im mietvertrag hingewiesen wird, bzw. das schriftlich festgehalten wird.


    aber egal...
    ich hab meine mietwohnung noch lange nicht fertig. aber trotzdem interessant darüber nachzudenken was dann auf mich zukommen wird/kann.

    ETA SH 20 Touch
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