Alten Naturzugkessel 1 zu 1 tauschen???

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 23.860 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Hans.

  • Hallo,



    bei meinen Eltern wurde der alte Buderus Holzkessel BJ 83 abgesprochen. Im Vigas bereich habe ich schon einen eigenes Thema geöffnet!
    Beheizt wird das Haus überwiegend mit einem Schwedenofen. Gegen Nachmittag wird der Holzkessel im Keller dann auch angeheizt...
    Natürlich wäre ein gescheiter HV mit 2000l Puffer das Beste, aber das kostet meinen Vater gleich wieder ca 15000€.


    Frage: dürfte ich (ich brauche ja die Abnahme vom Kaminkehrer) den Kessel so 1 zu 1 Tauschen? Ich meine, einfach den alten Kessel rausschmeißen, und einen anderen Festbrennstoffkessel einbauen, ohne Puffer???
    Ich weiß, vernünftig wäre es nicht, aber ich möchte es nur gern wissen...


    Danke





    Gruss Cowboy

  • Ohne Puffer in sage und schreibe knapp 10 Tagen nicht mehr zulässig.
    Weiß nicht wie es Bundesweit geregelt ist, aber Feststoff ohne Puffer geht ab 2017 in Hessen und Thüringen nimmer

  • Zitat

    (4) Bei Feuerungsanlagen mit flüssigem Wärmeträgermedium, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, für den Einsatz der in § 3 Absatz 1 Nummer 4 bis 8 und 13 genannten Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 errichtet werden, soll ein Wasser-Wärmespeicher mit einem Volumen von zwölf Litern je Liter Brennstofffüllraum vorgehalten werden. Es ist mindestens ein Wasser-Wärmespeichervolumen von 55 Litern pro Kilowatt Nennwärmeleistung zu verwenden. Abweichend von Satz 1 genügt bei automatisch beschickten Anlagen ein Wasser-Wärmespeicher mit einem Volumen von mindestens 20 Litern je Kilowatt Nennwärmeleistung. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 kann ein sonstiger Wärmespeicher gleicher Kapazität verwendet werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für
    1.automatisch beschickte Feuerungsanlagen, die die Anforderungen nach Absatz 1 bei kleinster einstellbarer Leistung einhalten,
    2.Feuerungsanlagen, die zur Abdeckung der Grund- und Mittellast in einem Wärmeversorgungssystem unter Volllast betrieben werden und die Spitzen- und Zusatzlasten durch einen Reservekessel abdecken, sowie
    3.Feuerungsanlagen, die auf Grund ihrer bestimmungsgemäßen Funktion ausschließlich bei Volllast betrieben werden.

    Nein, das ist eine Forderung der BImSchV. Das BAFA hat das nur übernommen.


    Die BImSchV fordert das schon seit mindestens 2006.

  • Danke für die Aufklärung. Hier wird das aber so kommuniziert, dass es jetzt "neu" wäre. Aber ggf liegts daran, dass einige viele alte Kessel jetzt stillgelegt werden und es einige Neuanlagen gibt.

  • Also darf ein Kessel ohne Puffer nicht mehr installier werden 2017?


    Ich muss alsoeinen HV mit mind 55l pro KW installieren?

    Naja...ob Feststoffkessel oder Holzvergaser ist ja dann egal, aber ohne Puffer keine Feuerstättenschau/-abnahme und somit keine offizielle Betriebserlaubnis.
    Am besten wäre, du schnapst dir deinen Schornsteinfeger und fragst nach, was geht oder eben nich

  • Ja, an einem Holzkessel muss auch jetzt schon ein Puffer mit mindestens 55l/kW. Ansonsten gibt es keine Abnahme von Schornsteinfeger.


    2017 tritt die 2. Stufe der BImSchV für Holzkessel in Kraft. Dh. die Grenzwerte werden nochmal verschärft. Bestandsanlagen ohne Puffer müssen diese im Übrigen im Teillastbetrieb erfüllen.

  • Es gibt beide Seiten. Meiner macht Atmos, Viessmann, Buderus und noch einen. Ein bekannter macht 70% KWB, der Rest Atmos und Buderus. Bei uns gibt es im Umkreis von 20km so ziemlich jeden Kessel.
    @delta_p
    Ich lese aber nichts mit dem Wort muss...
    Nicht das du denkst ich will dich schikanieren, sehe es jedoch nicht so, da nicht explizit muss drin vorkommt. Das wundert mich an der Sache.

  • Ich tue es und auch einige meiner Kollegen. Aber ich empfehle vor Kauf immer eine Besichtigung einer Anlage mit gemeinsamen Anheizen.
    Wichtig ist zu wissen, worauf man sich einlässt.
    Auch mit einem Dacia kommt man auch von a nach b, darf aber natürlich nicht den Komfort eines Mercedes erwarten.

  • Eben mitn Schorni gesprochen.
    Tatsächlich wird seit 2010 schon verpflichtend bei Neuanlagen auf entsprechenden Puffer geachtet.
    ABER:
    Es gilt quasi das Wort des Schornsteinfegers. Hat man eine große Heizlast, kann man auch weniger Puffer verbauen als vorgeschrieben. Das KANN er entscheiden, je nach örtlichen Gegebenheiten.
    In der Planung einer neuen Anlage würde ich eh von 100lt pro kW ausgehen.

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