Hallo Forenmitglieder,
ich wollte das Osterwochenende nutzen, um bei der BAFA alle meine Unterlagen hochzuladen. Bin gerade etwas lost und bräuchte Hilfe / Infos.
BAFA Antrag gestellt im Dezember 2021 - Heizungstausch (Öl gegen Holzpellets) 2022
Alles von diversen Fachunternehmen erledigen lassen - nur der Bau des Pelletlagerraums erfolgte in Eigenleistung.
Kann ich die Rechnungen über die Materialkosten für den Bau des Pelletlagerraums in Eigenleistung einreichen oder nicht?
Angefügte Unterlage zu förderfähigen Maßnahmen und Leistungen hatte ich mir bei meiner BAFA-Antragstellung im Dezember 2021 heruntergeladen. Verwirrt bin ich durch Seite 23 Punkt 8.6:
Erster Punkt "Eigenleistungen" steht durchgestrichen in der Auflistung.
Würde dieser "normal" wie alle weiteren Punkte in der Auflistung stehen, so würde ich davon ausgehen, Eigenleistungen sind nicht förderfähige Kosten.
Da der Punkt nun jedoch farbig durchgestrichen ist, weist dies doch auf die Änderung gegenüber der Vorversion hin und ich nehme an, es ist so zu interpretieren, dass "Eigenleistungen" ab jener Version 2.0 wieder förderfähig sind, oder?
Zumal es mir persönlich bei Eigenleistungen nicht um die Abrechnung der eingebrachten privaten Arbeitsleistung geht, sondern rein um die Kosten für den Pelletlagerbau eingekaufte und verbaute Material. Also falls die BAFA unter Eigenleistungen die reine Arbeitsleistung meint, so beabsichtige ich eh nicht diese abzurechnen, ich beabsichtige, falls zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültiger Richtlinie möglich, die Rechnungen der Materialkosten mit einzureichen.
Ich bedanke mich vorab für Ihre Antworten.
Beste Grüße
Nati