Hallo zusammen,
zur Absicherung meines Verständnisses stelle ich die Frage: Bis wann muss ich zwingend den Verwendungsnachweis einreichen, um nicht die Förderbewilligung und Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses zu verlieren?
Angefügt der Zuwendungsbescheid zur Installation Biomasseanlage und die unter IV. angesprochene Nr. 6.1 ANBest-P, die mich in der Hinsicht total verwirrt.
Ich bedanke mich und grüße herzlichst.