Macht ja nix, ich
Ich rechne nicht beim Pellet-Teil 3000€ Basis, sondern beim HV 3000€ Innovation für Partikelabscheidung. Wenn also beide Anlagenteile gefördert würden.
Eine Vergleichbare Flachkolektoranlage ist auch nicht oder nur unwesentlich teurer. Mir gehts eher darum:
Man braucht nur 7 resp. 9 m² um die "volle" Förderung zu erhalten. Danach sinkt die Förderquote halt auf 140 pro m² ab.
Außerdem lässt in den meisten Fällen schnell der abnehmende Grenznutzen grüßen. 20m² müssen im Sommer auch erst einmal im Puffer (und auf dem Dach) untergebracht werden.
Für ein EFH ist es sicher egal ob 10m² oder 20m². Hier kann man besser nen 1000er sparen und in Pellet oder Holz stecken. (cet. par.: die Kosten der Anlage werden nicht voll geförderter; wenn man nix zuzahlen muss, kann man auch mehr nehmen; raus bekommt man ja nix [oder?])
Ob jetzt Flach oder Röhre ist eigentlich egal. Das tut sich vom Preis nicht viel.
Ist halt primär eine Optische Frage. Einen kleinen Vorteil von Flachkollektoren sehe ich eher in den geringeren Abmessungen. Einen entscheidenen Vorteil haben die, wenn man nach DIN 4107-10 bilanziert und eine große Aperaturfläche benötig (Stichwort 10% pauschale Heizungsunterstützung...) Ist aber nur für EnEV und KFW wichtig. Und für uns hier eh nicht (außer für den Energieberater, der muss dann etwas rechnen), da wir alle mir erneuerbaren Energien heizen (wollen -oder zumindest starkes Interesse daran besteht)
Bzgl. BAFA:
Dieses ganze Verrechnen ist auch ein Grund, warum ab 01.01.'18 die Anträge vorher gestellt werden müssen. Es gab hier viele Nachfragen /Nacharbeiten, weil die Förderung am Ende nicht so ausgefallen ist, wie vorher berechnet (weil z.B. verrechnet)
Willkür ist dies nicht. Zunächst einmal heißt es in der Richtlinie:
"Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Förderung besteht nicht. Das BAFA und die KfW entscheiden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel."
ferner wird hier auf die Förderhöhe eingegangen:
"Pellet-Anlagen
Die Basisförderung ... Biomassepellets (auch als Kombinationskessel), jedoch
mindestens 2.000 EUR bei Pelletöfen mit Wassertasche,
mindestens 3.000 EUR bei Pelletkesseln
mindestens 3.500 EUR bei Pelletkesseln mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Pufferspeichervolumen von mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung."
Und hier kommt der Auslegungsspielraum resp. das Ermessen der BAFA ins Spiel. Wenn man die Richtlinie streng auslegt (so wie es bis 31.12.2016 gemacht wurde) erhält man nur bis 3500€ für einen Kombikessel.
Daher macht das "neue" Antragsverfahren auch so viel Sinn; man erlebt keine bösen Überaschungen mehr.
Viele Grüße
Martin