Rauchgasabzug

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 14.095 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Sundancer.

  • Moin,


    hab heute mit meinem Schorni gesprochen wegen dem Rauchgasabzug, den ich noch zwischen Orlan und Schornstein einsetzen wollte. Schorni verneint.


    Er habe Techniker gefragt und die haben abgewinkt weil der Kessel damit seine Zulassung verliert.


    Frage an diejenigen die so ein Teil einbauen durften:
    Habt ihr irgendeinen Schrieb dafür? Unbedenklichkeitsbestätigung, Zulassung, etc.?

    Gruß
    Guido


    Orlan Super D 40, 4125L, UVR1611

  • Hallo,


    Was meinst du mit Rauchgasabzug?


    Wie willst du was einbauen?


    Wenn die etwas dagegen haben sollten die auch einen Grund nennen?


    mfg
    HJH

  • Hallo,


    Ich habe einen VIGAS 14,9kW HV.
    Da habe ich das Abzuggebläse von Anfang an einfach eingebaut.


    Gemeckert hat keiner.
    Ich habe die Abnahme das bis, ich glaube 2025, keine Messung mehr gemacht werden muss.


    Gibt es doch auch beim Solarbayer als Zubehör.


    Warum sollte das verboten sein?
    Lass dir das doch einmal vom Schorni erklären.
    Es muss dafür doch einen technischen Grund geben.


    mfg
    HJH

  • Hallo,


    Dann geht der Weg nur über die Fa. Orlanski.
    Oder über einen Heizungsbauer.


    Von denen benötigst du dann ein Schreiben welches dir den Einbau genehmigt, als unbedenklich darstellt.


    Du bist natürlich etwas knapp eingestellt mit deinen Bemerkungen.
    Vielleicht solltest du ein wenig umfangreicher das Gespräch mit deinem Schornsteinfeger suchen.



    mfg
    HJH

  • Hallo Guido,


    wende Dich an Deinen Händler, wo Du den Kessel gekauft hast. Er kann von Orlanski solche Bescheinigung für Dich besorgen.
    Da sehe ich kein Problem.


    Gruss Pedro


  • Hab ich. Hab ihm genau beschrieben wo das Gebläse Montiert wird, welche Funktion das hat und dass es nur mit strom versorgt wenn das Kesselgebläse vom Strom getrennt ist. Relais.. etc. Hab ihm auch die Gebrauchsanweisung vom Kessel gezeigt wo das Teil als Optinales Zubehör mit Schaltplan, Montageanleitung etc. afugeführt wird...

    Gruß
    Guido


    Orlan Super D 40, 4125L, UVR1611

  • Hab jetz mal ne mail an den support von orlanski.de geschrieben. Den Laden der mir den Kessel verkauft hat, kann ich vergessen... Das war mir von vornherein klar, dass ich von denen keinen Support bekomme... Deswegen war die Möhre ja auch so billig.


    Andere ideen noch? Was sagen denn eure Schornis dazu? Kann ja nich sein dass alle das dürfen, ausser mir..

    Gruß
    Guido


    Orlan Super D 40, 4125L, UVR1611

  • Hallo Gusel,
    wie mehrfach beschrieben betreibe ich ein Gebläse auf meinem Schornstein. Der Schorni hat vorab sein ok gegeben. Das Gebläse brauche ich nur ,wenn ich volle Leistung abrufe bei ungünstigen Witterungsverhältnissen.


    Ralf

    Attack SLX 35 Profi. 3000-Liter Puffer. Buderus Ölkessel 40 KW. [lexicon]Laddomat[/lexicon] 78° Patrone. 310m² beheizte Fläche, freistehendes verwinkeltes Gebäude nach EneV 2009 gedämmt. WW mit Boiler und Zirkulationspumpe.

  • Hallo GuSel,


    Damit bleibt der schwarze Mann die Schlüsselfigur.


    Den würde ich löchern. Die Ablehnung des Schornsteinfegers muss sachlich begründet sein.


    Evtl. kann man einen anderen Schornsteinfeger nehmen.


    mfg
    HJH


  • Hallo HJH,


    im Grund genommen kann der Schorni diesen Einbau verweigern. Wenn jemand seinen Schornstein z.B. mit Exhausto oder von Kutzner Weber Ventilator versehen will, unterliegt dies auch der Genehmigung des Schornsteinfegers.
    Wenn er sehr genau ist, dann hat man Probleme.


    Gruss Pedro

  • Das sehe ich nicht anders wie du es schreibst.


    Aber da es ja nicht grundsätzlich vom Gesetz her verboten ist, soll der Schornsteinfeger sagen warum er es nicht genehmigt.


    Dann kann der Betreiber seine Anlage so baue das sie vom Schornsteinfeger abgenommen werden kann.


    Eine Beurteilung aus dem Internet heraus ist deshalb schwierig weil man die Umstände vor Ort nicht vor Augen hat.


    mfg
    HJH

  • Es geht hier um dieselbe unsinnige begründung wie zB bei einem Auto. Ein KfZ hat so wie es vom Hersteller ausgeliefert wird, eine Zulassung. Verändert man etwas an dem Auto braucht man ne BE oder ne einzelabnahme.


    Ich vermute die Argumentation ist hier ähnlich, auch wenn an dem Kessel garnichts verändert wird. Der Rauchabzug wird ja lediglich zwischen Abgasrohr und Kessel gesteckt.


    Der Schorni sagte, er habe mit Technikern gesprochen... Ich gehe davon aus dass die keine Ahnung von dem Kontext haben...

    Gruß
    Guido


    Orlan Super D 40, 4125L, UVR1611

  • Eigentlich sehe ich das schon etwas anders als wie mit einem Auto.


    Der Kessel steht in deinem Haus, das was da gefährlich werden kann wird ja nicht angefasst.


    Es ist ja nur ein dummer Einbau eines Saugzuges, der auch in der Regel noch einen eingebauten, nicht veränderbaren Bypass hat.
    Da sind keine Sicherheitsbauteile dran außer das ein freier Zug vorhanden sein muss.
    Und der ist da.


    Die Maschinenrichtlinie, die hier zuständig ist, (CE-Zeichen) erlaubt auf alle Fälle diese Änderungen.


    mfg
    HJH

  • Können gerad mal diejenigen die nen Rauchgasabzug an nem Druckkessel haben, mir ne PN schreiben mit dem Namen des Schornis der das bei euch genehmigt hat. Würde mal gerne mit einem Sprechen...


    Alternativ:
    Wenn der Schorni sich da Doof stellt, kann ich nix machen... In dem Fall mach ich plan B. Ich bau mir ne Abzugshaube an der Decke über der Tür und leite die Abgase dann per Kernbohrung mit nem Druckgebläse durch die Wand nach draussen... Tut mir dann furchtbar leid für die Nachbarn aber wat soll ich machen...

    Gruß
    Guido


    Orlan Super D 40, 4125L, UVR1611

  • Noch nix, glaube auch nicht dass da noch was kommt... Wie gesagt, dass es bei dem Kessel keinen Support gibt, war mir von Anfang an klar...

    Gruß
    Guido


    Orlan Super D 40, 4125L, UVR1611

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