Zulassungswirrwarr bei den diversen Vigasmodellen

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 3.027 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Pyromantiker.

  • Hallo liebe Leute,


    ich bin neu hier. Nach meinen Recherchen scheint mir dies für unser Vorhaben das ideale Forum zu sein. Die Vorgeschichte erspare ich euch. Ich fasse nur kurz zusammen, daß da schon eine intensive Vorplanungs- und Lernphase in Richtung wasserführender Kamin voranging. Ein bissl technisches Know-How ist aus verschiedenen Quellen und Berufen zuhause vorhanden. Darum wollen wir uns aufgrund der gegebenen Anforderungen i Altbau daran wagen über eine Lösung von der Stange hinaus zu gehen.


    Ziel:


    Unseren Bedürfnissen entsprechend wäre ein leicht modifizierter (etwas gedrosselt und optimiert) Vigas 40 das ideale Gerät. Genau genommen wollen wir einen Vigas 25 mit vergrößertem Wärmetauscher und Brennstoffbunker. Ein Vigas 40 ist genau das, da die Brennkammer und der Rest im Wesentlichen identisch mit dem 25er ist. So gesehen sollte er auch vernünftig mit 25 KW laufen, zumal das mitten in der angegeben Leistungsbandbreite der 40er liegt. Dieser soll zur optimierung mit einer guten Steuerung aufgerüstet werden, die dann auch die Leistung kontrolliert.


    Stichwort: Vollmar-Steuerung oder Flammtronik etc.


    Da wir, wie so viele andere hier auch, die Steuerung ohnehin aufrüsten/austauschen wollen, und sich die grünen Vigas meinen Informationen nach nur in Farbe und Steuerung von den "besseren" deutschen Varianten unterscheiden, besteht nach der Aufrüstung abgesehen von der Farbe faktisch kein Unterschied mehr zu den deutschen aufgerüsteten Modellen.


    Nach meinem Wissenstand sind für die Abnahme unter anderem die zwei folgenden Dokumente interessant. Eine Bescheinigung zur Bestriebssicherheit seitens des TÜV. Eine bescheinigung bezüglich der Emmissionen. Soweit ich lesen konnte waren die "Grünen" in Deutschland auch mal zugelassen, sind also auch sicher. Das macht auch Sinn, da sie im wesentlichen identisch sind und bei gleichen Sicherheitsergänzungen (TAS, Sicherheitsgruppe, Installationsvorschriften, etc.) die gleiche Sicherheit bieten.


    Es geht also um die Emmisionen. Die Bescheinigung diesbezüglich war ja interessant als im Feld nicht gemessen werden konnte, sondern nur auf dem Prüfstand. Wenn nun aber inzwischen gemessen werden kann und wird, welche Relevanz hat diese Bescheinigung dann noch? Schließlich darf man ja auch Bestandsanlagen nachrüsten bis sie die Grenzwertte einhalten.


    Kurz:


    Wir wollen uns eine aufgerüstete Vigas 40 anschaffen. Der Umweg über ein deutsches Modell, das sich nur in der Steuerung unterscheidet, welche ohnehin ausgetauscht werden soll, erscheint mir völlig sinnlos, da das Ergebnis technisch identisch ist, nur mit dem Unterschied, daß man dann eine nutzlose "deutsche" Steuerung am Ende über hat.


    Logisch wäre:


    Entweder sind alle Aufrüstungen der Steuerung generell nicht zulässig, sofern sie nicht Serienmäßig erfolgt und geprüft wurden, oder es gibt einen Weg die grüne Vigas nach Aufrüstung abgenommen zu bekommen.


    Nun die Frage:


    Was von beidem ist richtig?


    Kann man das Grundmodell selber aufrüsten oder muß man den sinnlosen und teuren Umweg über ein deutsches Modell gehen bei dem man dann genau das Teil ersetzt das es zu einem "Deutschen" macht? Mir scheint daß letzteres dann formal aber ebenfalls nicht ganz in Ordnung wäre.


    viele Grüße


    Carsten

  • Alle Antworten welche du hier bekommst sind eigentlich nicht bindend.


    Lege deinem Schornsteinfeger dein Anliegen vor.
    Der entscheidet dann. Der nimmt ab.


    mfg
    HJH

  • Das man aus einem Forum keine rechtsverbindlichen Antworten erhält ist mir klar.


    Mir geht es mehr um grundsätzliche Möglichkeiten und Orientierungshilfen, die man dann im Einzelfall detailliert prüfen kann.


    Zum einen erscheinen mir diese Emmisionsbescheinigung vom Hersteller in Zeiten der Messungen irgendwie überflüssig, da nicht maßgeblich und somit nutzlos. Sie habe effektiv keinen höheren Wert als ein Werbeversprechen in einer Broschüre. Daher die Frage ob diese Dokumente noch immer eine Bedeutung haben. Dazu konnte ich nichts finden, wie diese Dokumente im aktuellen Kontext der Meßmöglichkeiten im Feld neu einzuordnen sind. Die Abnahme erfolgt doch nur wenn die meßwerte ok sind.


    Ich versuche mich da schlau zu machen da unser Schoni da nicht auf dem Stand der Dinge ist. Er wollte auch einen Puffer für den wassergeführten Kamin haben, obwohl diese Geräte zum einen, als Raumheizer deklariert, ausdrücklich von der "Pufferpflicht" ausgenommen sind und zum Anderen in unserem Falle der Grund- und Mittellastabdeckung gedient hätte. Wir haben ausgemessen, daß das Haus die gesammte Energie des Kamins aufgenommen hätte, nicht nur rechnerisch geschätzt, und somit kein bissl Energie zumLaden des Puffers übrig gwesen wäre. Er wäre also völlig nutzlos, sollte aber trotzdem installiert werden für die Abnahme. Das bedeutet, daß wir das Know-How mitbringen müssen. Es wäre also hilfreich den Horizont der Möglichkeiten abseits des Wissensstandes unseres Schornis zu erweitern.


    Bei dem Gehampelt wollten wir dann von der Heizungsunterstützung zur vollwertigen Holzheizung (Vergaser mit mehr Leistung plus passendem Puffer) aufsteigen, damit sich der Aufwand auch lohnt. Was nötig ist, ist nötig (Sicherheitsgruppe, Sicherhitswärmtauscher, TAS, Puffer bei groß Vergaser, etc.). Aber wir wollen auch nicht unsinnige Sachen kaufen die dann überflüssig und nutzlos sind, siehe Puffer beim wasserführenden Kamin bzw. eine ausgebaute "deutsche" Steuerung die im Regal herumliegt.


    Ich dachte mir, wenn sie ohnehin ausgebaut herumgammelt, kann es auch eine slowakische oder tschechische Steuerung sein. Da muß es doch einen Weg geben oder solche Umbauten, auch von deutschen Modellen, sind generell nicht zulässig. Dann aber dürfte niemand eine Flammtronik oder Vollmar-Steuerung abseits der Serienfertigung betreiben.

  • Hallo Carsten,
    ..du solltest zunächst bei deinen Überlegungen zwischen der Vigaskesselsteuerung AK3000 und den für eine Lambdaregelung nachzurüstenden FT usw. unterscheiden.
    Auch dein Importkessel wird eine Steuerplatine enthalten, womöglich sogar mit mehr Möglichkeiten (Speichermodul) als z.B. das SB-Modell. Da die Original-Steuerplatine aber diverse Kesselfunktionen ausführt, die du nicht ohne Weiteres ersetzen kannst, wird dein Nachrüstsatz damit kooperieren müssen.
    Ich nehme mal an, dass auch die Importversionen das CE-Zeichen haben dürften. Wir hatten hier im Forum voriges Jahr einen aus Frankreich mit einem solchen Kessel.
    Die einzige Hürde, die du überwinden musst, ist dein Schorni und die Erstmessung.
    Der Kessel selber wird zum Laufen zu bringen sein.
    mfG Max

    HVS25LC / 3100l Puffer / 300l WW / 10m²SolarFK
    UVR1611 / Fubo ca. 180m² / Wahei 16m²
    Eigenbau Keramikventuridüse mit SekLuft-Spalt
    als Kesselsteuerung anstatt AK3000:
    UVR1611E NM/DE + CMI + MTX-Lambdamodul + LSU4.2

  • Danke für den Hinweis auf den Franzosen. Da werde ich mich mal einlesen wenn ich ihn gefunden habe.


    Inzwischen habe ich auch teilweise herausgefunden worauf meine Verwirrung beruht. Im Gegensatz zur Geräteklasse "wasserführender Kamin" ist de Norm für Vergaser noch immer nicht in der EU harmonisiert und daher ist das CE Zeichen von Land zu Land unterschiedlich. Bei den Kaminen war es auch ein durcheinander zwischen europäischem CE und deutschen Zulassungen, aber ein anderes Durcheinander. Da war es: Europäisches CE oder deutsche Zulassung. Eines von beiden reichte, beides Gleichzeitig ging nicht, schloß sich aus. Messprotokolle zu den Emmissionen waren verfügbar. trotzdem soll gemessen werden. Hier ist es ein deutsches nicht europäisches CE Zeichen, aber das scheint auch nicht eindeutig zu reichen, bzw es gibt wieder Alternativen. Es wird gemessen und Meßprotokolle sind teilweise schwer verfügbar, wodurch sich bei mir die Frage stellt welche Bedeutung diese dann haben wenn man sie nicht mit den Geräten dazu bekommt. Zumindest hier habe ich schon bei bekannten und zugelassenen Modellen gelesen daß die Prüfprotokolle der Hersteller teilweise fast wie eine Geheimsache behandelt werden. Die machen es aber auch kompliziert :pinch:


    Ich bin ein Technikmensch, aber kein Safarispezi für den Paragraphendschungel. :blush:


    Mal schauen wie lange ich noch brauche um die unterschiedlichen Versionen der Vigas 40er auseinaner zu sortieren, bzw. welche Bescheinigungen denn nun relevant sind: Einerseits DIN EN 303-5 und andererseits BImSchV, einerseits Schadstoffmessung stellvertretend für die Serie (nicht immer öffentlich verfügbar) und andererseits Messungen an der ANlage selbst.

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