Rostet mir der Öler weg wenn ich ihn nur noch als Backup nutze?

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 6.638 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von rendelheizer95.

  • Hallo Heizer,


    mich plagt da so eine Frage wie es mit meinen alten vorhandenen Öler ausschaut den ich in meiner Anlage als Backup plane. Da er nach der Inbetriebnahme des HV nur noch selten anspringen wird (so hoffe ich) besteht da nicht die Gefahr das der Öler anfängt von innen zu Rosten und somit schneller sterben wird als wenn er täglich läuft?


    Grüss
    marc

    Fröling EN25 25 KW Bj. 1992 (in Betrieb) plane eine HV-Anlage!

  • Hallo,


    Radio Eriwan würde Antworten im Prinzip ja, aber...


    Ölbrenner sollten immer mit Temperaturen über 42°C betrieben werden.
    Wenn der Brenner aus ist sind die normalen Taupunkte gültig.


    Deshalb hatte man dazu oft 4-Wegemischer eingesetzt.
    Da ich deine hydraulische Verschaltung nicht kenne, musst du dir jetzt sebst einen Reim darauf machen.


    Mit freundlichen Grüßen / HJH

  • Hallo marc,
    wenn du ihn kalt stehen lässt wird er sicher am Soldatengold sterben, sei denn, dein Keller ist absolut staubtrocken und einigermassen temperiert. Alternativ, wie hobbele schreibt, auf Temp. halten was aber eigentlich Energieverschwendung wäre.
    Gruss
    HPK

  • Aktuelles HEL ist bei uns in Österreich entschwefelt und die Korrosionsneigung daher relativ klein.
    Wie oft läuft der Öli eigentlich, ist es ein gleitender Öli?


    Aber Du kannst ihn ja einigemale im Jahr innen mit Kriechöl einsprühen, an den heissen Teilen brennts weg, an den kühlen Teilen bleibts haften, eigentlich genau richtig.


    Um Restsäure zu neutralisieren könntest Du ihn aber auch mit einer relativ konzentrierten Sodalösung einsprühen (relativ stark alkalisch)!


    Nachdem ich in meinem Leben schon sehr viele total vergammelte Kessel gesehen habe und nur sehr wenige wo der Nutzer diesen eine derartige Pflege angedeihen ließ glaube ich nicht an ein Wunder!


    Grüße, Hannes / ESBG

  • Gut sauber machen und einsprühen, das brennt der nächste Start weg.
    Nur der Schorni will immer mal wieder messen.
    Ich hab meinen raus.
    Grüße Martin

    Soli 25 E 2000 l Puffer Solar 8,9m2 Röhren
    Plattentaush. Friwa eigenbau
    Flamtronik 2Gebl. Konr. Dimmer.
    HKS u. EigenDüse Gr. Brennk. Eigenbau
    CO Messung

  • Hi,
    die Messpflicht vom Schorni gilt nicht für Notbeheizungen, kannst abmelden.
    Gelegentlich mal laufen lassen wäre nicht schlecht, letztlich hält das Öl auch nur für eine begrenzte Zeit.
    Ciao
    Volker

  • Sorry ich hätte natürlich etwas mehr Infos geben sollen *typischer Anfängerfehler* :) es handelt sich um einen Fröling EN25 Öler Bj. 1992. Dieser sollte als aktiver Backup mit am Puffer der zukünftigen HV-Anlage eingebaut werden, um das obere Drittel des Puffers zu laden wenn der HV nicht läuft. Das wird sicherlich hin und wieder der Fall sein denke ich. Ein Heizungsbauer der mir eine neue Pelletsheizung einbauen wollte sagte mir schon direkt das er das Modell gut kennen würde und dieser Öler in der Regel vorne im oberen Bereich dazu neigt durchzurosten und er sich mit seinen 22 Jahren langsam dem Ende neigt. Da ich aber ohne aktiven Backup nicht leben möchte würde ich mir halt wieder einen günstigen gebrauchten öler oder ein Pelletsofen (wird wohl zu teuer sein) in die zukünftige Anlage rein hängen.
    gruss aus kölle am ring
    marc

    Fröling EN25 25 KW Bj. 1992 (in Betrieb) plane eine HV-Anlage!

  • Hi,
    die Messpflicht vom Schorni gilt nicht für Notbeheizungen, kannst abmelden.
    Gelegentlich mal laufen lassen wäre nicht schlecht, letztlich hält das Öl auch nur für eine begrenzte Zeit.
    Ciao
    Volker


    Hallo Volker,
    wo steht dass für Notbeheizungen keine Messpflicht besteht?


    Gruß Wolfgang

  • Hi,
    die Messpflicht vom Schorni gilt nicht für Notbeheizungen, kannst abmelden.
    Gelegentlich mal laufen lassen wäre nicht schlecht, letztlich hält das Öl auch nur für eine begrenzte Zeit.
    Ciao
    Volker


    Hallo Volker,
    wo steht dass für Notbeheizungen keine Messpflicht besteht?



    Moin Moin


    Ja, mein Schorni kommt immer einmal im Jahr, um den Gaskessel zu Messen und zu Fegen..... die Kohle läßt er sich nicht entgehen.... :)


    Da ich den Gas - Kessel so gut wie nie gebraucht habe, fliegt er jetzt komplett raus :lol:


    Umbaugrüße von Herbert

  • Mess- und Kehrpflicht besteht für Notheizungen nicht! Hab ich selbst so umgesetzt. Es reicht ein Schreiben an den Bezirksschornsteinfeger (der mit dem Kehrbuch). Es muss sinngemäß drin stehen, dass die Feuerstätte (z.B. Ölheizkessel) nicht dauerhaft betriebsbereit ist. Und dann kann der Schornsteinfeger nichts anderes machen als einen neuen Feuerstättenbescheid auszustellen in dem der Kessel nicht mehr enthalten ist. Es ist auch keine vorherige Absprache nötig, einfach machen. Man muss das auch nicht nachweisen oder beweisen können! Der Kessel sollte nur keinen Strom haben, wenn der Bezirksschornsteinfeger doch mal vorbeischaut. Ich ziehe einfach den Stecker raus...

  • Mess- und Kehrpflicht besteht für Notheizungen nicht! Hab ich selbst so umgesetzt. Es reicht ein Schreiben an den Bezirksschornsteinfeger (der mit dem Kehrbuch). Es muss sinngemäß drin stehen, dass die Feuerstätte (z.B. Ölheizkessel) nicht dauerhaft betriebsbereit ist. Und dann kann der Schornsteinfeger nichts anderes machen als einen neuen Feuerstättenbescheid auszustellen in dem der Kessel nicht mehr enthalten ist. Es ist auch keine vorherige Absprache nötig, einfach machen. Man muss das auch nicht nachweisen oder beweisen können! Der Kessel sollte nur keinen Strom haben, wenn der Bezirksschornsteinfeger doch mal vorbeischaut. Ich ziehe einfach den Stecker raus...


    Ich hatte (Volker) Novo 61 bereits gefragt wo das steht, habe leider keine Antwort bekommen. Deshalb nun die Frage an Dich, wo steht das? Ich habe bis jetzt keinerlei Informationen gefunden, auch nicht bei meinem Schorni. Deshalb meine ich, wer solche Behauptungen aufstellt, sollte diese auch belegen.
    Bin schon sehr gespannt.
    Gruß Wolfgang

  • @iriswolfgang
    Das steht natürlich, wie alles Andere auch, in der KÜO deines Bundeslandes. Einfach mal durchlesen. Entweder ist es explizit oder nur implizit formuliert.
    Hier meine KÜO:
    ...
    (3) Von der Kehr- und Überprüfungspflicht sind ausgenommen:
    1.
    dauerhaft stillgelegte Anlagen nach Absatz 1, ... , und eine Mitteilung über die
    dauerhafte Stilllegung an die zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder den zuständigen
    bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger schriftlich oder elektronisch erfolgt ist, ...


    Da steht z.B. auch drin, dass unter 100kw kein Heizungsnotschalter mehr erforderlich ist usw...


    PS: die Formulierung sollte NICHT lauten "wurde dauerhaft stillgelegt" SONDERN "ist nicht dauerhaft betriebsbereit"


  • wie Du hier selbst schreibst, liegt die Betonung auf dauerhaft stillgelegte Anlagen und nicht auf nicht dauerhaft oder vorübergehend stillgelegte Anlagen. Mein Schorni lehnt dies mit der Begründung ab, steht so nicht im Gesetzestext und ist auch nicht auslegungsfähig. Leider kann ich ihm da nicht widersprechen, so gerne ich das auch tun würde.
    Deine Aussage ist demnach irreführend, man könnte auch sagen, sie ist falsch. Wenn Dein Schorni das erlaubt, so hält er sich demnach nicht an das Gesetz. Nicht daß ich das Dir nicht gönne, einen Anspruch darauf gibt der Gesetzestext aber nicht her.
    Gruß Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,
    nimms mir bitte nicht übel und ich will dich auch nicht beleidigen, aber du bist wirklich auf dem Holzweg.
    Du kannst offensichtlich Verordnung und Gesetz nicht auseinanderhalten. Die KÜO ist eine Verordnung und KEIN Gesetz. So wie ich es geschrieben habe, ist es richtig und wird so gehandhabt (bei uns Preußen hier im Osten jedenfalls). Obs die Bayern auch so machen, wer weiß?

  • Hallo Wolfgang,
    nimms mir bitte nicht übel und ich will dich auch nicht beleidigen, aber du bist wirklich auf dem Holzweg.
    Du kannst offensichtlich Verordnung und Gesetz nicht auseinanderhalten. Die KÜO ist eine Verordnung und KEIN Gesetz. So wie ich es geschrieben habe, ist es richtig und wird so gehandhabt (bei uns Preußen hier im Osten jedenfalls). Obs die Bayern auch so machen, wer weiß?


    Hallo Rainer,
    Natürlich ist das eine Verordnung (aber mit Gesetzes Charakter) die wenn sie nicht vom Betreiber erfüllt wird, Zwangsmaßnahmen also gesetzliche Folgen nach sich zieht. Ich habe zwischenzeitlich bei der Schornsteinfeger-Innung Stuttgart nachgefragt, ob eine solcher wie von Dir angesprochene Schrieb, eine Befreiung von den Gebühren ermöglicht. Die Antwort war NEIN. Auch wenn ein tatsächlich dauerhaft stillgelegte Ofen ohne Genehmigung des Schorni angeheizt wird hat dies dementsprechende rechtliche Folgen. Ein herausziehen des Stromsteckers, wie Du es in Deinem Beitrag schreibst um eine stillgelegte Anlage vorzugaukeln ist demnach (dies ist meine pers. Meinung) einem Betrug gleichzusetzen. Ich möchte Dir ja nicht zu nahe treten, aber ich würde ich mich in einem öffentlich zugänglichen Forum mit solchen Aufforderungen an andere sehr zurückhalten, da man dies auch als Anstiftung zum Betrug werten könnte. Ich würde Dir also dringend raten über die rechtlichen Folgen Deines Handelns nachzudenken.
    Gruß Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,
    ich bin mir jetzt ehrlich gesagt nicht sicher, ob du mich veräppeln willst, oder es wirklich nicht vestehen willst?
    Du fragst also bei der Schornsteinfegerinnung nach, aha, die Innung nannte man früher Zünfte und da geht es auch heute noch "zünftig" zu. Die Burschen lügen dir ins Gesicht ohne rot zu werden.
    Wenn du eine wenigstens einigermaßen qualifizierte Aussage haben willst, wende dich schriftlich an die zuständige Stelle deines Landesumweltministeriums. Mit etwas Glück wacht dann da mal einer auf und schickt dir eine Antwort zu, hoffentlich passend zur Frage.
    Gruß Rainer


    Hier noch eine kleine Weisheit aus der SED Zeit: wer zuviel fragt, läuft irre...

  • Hallo Wolfgang,
    ich bin mir jetzt ehrlich gesagt nicht sicher, ob du mich veräppeln willst, oder es wirklich nicht vestehen willst?
    Du fragst also bei der Schornsteinfegerinnung nach, aha, die Innung nannte man früher Zünfte und da geht es auch heute noch "zünftig" zu. Die Burschen lügen dir ins Gesicht ohne rot zu werden.
    Wenn du eine wenigstens einigermaßen qualifizierte Aussage haben willst, wende dich schriftlich an die zuständige Stelle deines Landesumweltministeriums. Mit etwas Glück wacht dann da mal einer auf und schickt dir eine Antwort zu, hoffentlich passend zur Frage.
    Gruß Rainer


    Hier noch eine kleine Weisheit aus der SED Zeit: wer zuviel fragt, läuft irre...


    Hallo Rainer,
    ich glaube Du bist Dir über Deine Handlung nicht im klaren. Ich versuche es mal an einem Beispiel zu verdeutlichen. Du legst dein Auto vorübergehend still, fährst aber doch bei passender Gelegenheit (dein anderes Fahrzeug läuft gerade nicht) damit. Was ist das? Ich würde das Betrug nennen. Andere aufzufordern es mir gleichzutun und das auch noch in einem für alle zugängliche Forum halte ich für falsch. Wäre ich der Webmaster hätte ich Deinen Beitrag aus den oben angeführten Gründen bereits gelöscht.
    Damit ist die Angelegenheit für mich erledigt und man sollte wieder zum ursprünglichen Thema zurückkehren.


    Gruß Wolfgang

  • N`Abend zusammen,
    Wolfgang hat völlig Recht - aber!: für alles gibt es heutzutage Sondergenehmigungen und Ausnahmen (weil das so ist, frage ich mich oft, wozu wir überhaupt Gesetze haben). Wenn das in dem Bezirk, in dem der HV Heizer lebt, so ist, kann man ihm keinen Vorwurf machen wenn er diese Lücke zu seinen Gunsten nutzt.
    Nichtsdestotrotz: Vor der öffentlichen Bekanntmachung derartiger Dinge rate ich dringenst ab - so wie ich schon mal einem Forianer abriet sein Tun zu veröffentlichen (er prahlte damit, Spanplatten zu verheizen)
    Gruss
    HPK

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