Hallo Leutz, bin im Moment ziemlich verzweifelt. :angry:
Habe gerade mit dem Schornie über mein Projekt gesprochen. Der hat mir mal ordentlich den Wind aus den Segeln genommen.
Leider habe ich so viele Informationen, die sooooo wiedersprüchlich sind.
Kann mich da mal jemand aufklären?
Was ich weiß ist, dass die BImSchV Stufe 2 ab 2016 für mich in Kraft tritt.
Der Attack DPX 35 Profi besteht laut Lieferant die Stufe 2, aber laut Werte die ich finden kann, liegt er im Staubbereich mit 0,023 ganz knapp drüber.
Der Schornie meint, dass Ich die ab nächstes Jahr auch einhalten muß.
Die Lieferanten sagen ich habe 14 Jahre Bestandschutz. Davon weiß der Schornie wiederum nichts.
Also irgendwie komme ich nicht weiter mit meiner Planung.
Kann mir da mal jemand die Sachlage erklären?
Verzweifelnden Gruß Lars
Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 26.033 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von BlackBroomi.
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verlasse Dich nicht auf irgendwelche forumsteilnehmer,
wende Dich lieber an die Aufsichtsbehörde des Schornsteinfegers (=untere Verwaltungsbehörde) und erbitte dort eine verbindliche schriftliche Zusicherung, was nun in Deinem fall gilt.piss Tann
hanibal -
Aber das sollte doch im Sinne Aller sein, denn wenn der "Bezirksschornsteinfeger Meister" Recht hat,(und davon muss ich doch erst Mal ausgehen) dann müssten alle die einen HV haben der nicht die Stufe 2 einhält diesen abbauen.
Da währe eine Aufklährung doch nicht schlecht, oder??? -
Hallo Lars,
laut diesem Datenblatt von der BAFA sieht es doch gut aus. Hast du ihm dieses gezeigt?
http://www.bafa.de/bafa/de/ene…e_liste_handbeschickt.pdf
9 mg soll er schaffen in einer bestimmten Konfiguration.
MbG
Daniel
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Das habe ich so noch nicht gesehen, ich habe mich nach dem Datenblatt von dem HV gerichtet und da sind die Werte anders.
Ist das normal??? -
Hallo Lars,
immer mit der Ruhe.
Wann wurde der Attack denn eingebaut?
Die BImSchV Stufe 2 müssen alle Kessel erfüllen, die nach dem 01.01.2015 eingebaut wurden/ werden.
Ältere Kessel haben einen Bestandsschutz.
Dieser Bestandsschutz ist abhängig vom Einbauzeitpunkt.
Siehe Anhang Seite 14 ff.
Außerdem sehe ich keine Probleme, dass Dein Kessel die Stufe 2 schafft und damit gar nicht auf den Bestandsschutz angewiesen ist.
Zur Not muss man ein bissl tricksen (präpariertes Holz etc.).
Was im Datenblatt steht interessiert den Schorni nicht so sehr wie das, was er wirklich am Kessel misstMfG Hans
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Kann man das Datenblatt dazu im Internet finden?
Und zu der anderen Sache:
laut:
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/__5.html
Abweichend von Satz 1 gelten bei Feuerungsanlagen, in denen ausschließlich Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 Nummer 4 in Form von Scheitholz eingesetzt werden, die Grenzwerte der Stufe 2 erst für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2016 errichtet werden.
sieht es anders.Aber ob es 14 Jahre sind? Wer weiß es schon.
Geh mit deinem SM behutsam um , wenn du ihm das erklärst. Du willst ja noch was von ihm.
MbG
Daniel
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Die BImSchV Stufe 2 müssen alle Kessel erfüllen, die nach dem 01.01.2015 eingebaut wurden/ werden.
Hallo Hans,
nicht ganz. Ich glaube deine Version ist ein bisschen veraltet.
Edit: Bei steht es genau so drin.
MbG
Daniel
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Zitat
Kann man das Datenblatt dazu im Internet finden?
Ja hier
http://www.ofenseite.com/media…blatt%20DPX25-45%20DE.pdf
Ach übrigens, der Schornie ist schon in Ordnung. Der will sich ja auch nur absichern.
Außerdem glaub ich dass die manchmal mit diesen ständig wechselnden Gesetzen ein wenig überfordert sind.
Gruß Lars -
Zitat
Wann wurde der Attack denn eingebaut?
Noch gar nicht ich denke Ende Winter geht es los.
Zitatimmer mit der Ruhe.
Ja ok. wenn die Wert von der Bafa Liste stimmen, ist ja auch alles gut.
Aber was ist wenn nicht.
Gruß Lars -
Hallo in die Runde
Die Antwort ist in der verlinkten Bimsch auf Seite 7 (§5 (1) (erster Satz unter dem Schaubild))
Zitat:
Abweichend von Satz 1 gelten bei Feuerungsanlagen, in denen ausschließlich Brennstoffe nach § 3 Absatz 1
Nummer 4 in Form von Scheitholz eingesetzt werden, die Grenzwerte der Stufe 2 erst für Anlagen, die nach dem
31. Dezember 2016 errichtet werden.Schönen abend noch
Mike
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Kann mir jemand sagen woher die Bafa die Werte hat die bei denen in der Liste stehen, sind das gemessene Werte ?
Der Schorni möchte gerne was schriftliches haben.
Die Bafaliste fand der nicht so doll. Die einzige Liste die ich habe ist das Datenblatt vom Hersteller und da sind die Staubwerte nicht ausreichend.
Gruß Lars -
Hallo,
Ich muß da mal was Fragen wie das bei euch funktioniert.
Ihr bau den HV ein, der Schorni macht die abnahme und macht gleich ne Messung ?
Bei mir war der Schorni, macht die Tür auf fragt nach dem Typ und Kw, das wars dann. Die Abnahme !
Ich frage ihm, wann kommste denn Messen. Er dann, ruhig ruhig Junge ich muß erst mal ein Messgerät kaufen, die 6000 € wollen erst mal verdient werden.
Gruß Matthias
( muß erst mal schnell raus nehmen wo ich herkomme )
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Die einzige Liste die ich habe ist das Datenblatt vom Hersteller und da sind die Staubwerte nicht ausreichend.
Gruß LarsFür die Stufe 1 langt es doch. Mehr brauchst du doch nicht?
Gilt doch noch für fast die nächsten 2 Jahre bei der Inbetriebnahme.MbG
Daniel
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Zitat
Für die Stufe 1 langt es doch. Mehr brauchst du doch nicht?
Gilt doch noch für fast die nächsten 2 Jahre bei der Inbetriebnahme.
MbGAber der Schorni meint, dass ab 2017 dann die Stufe 2 gilt und die dann auch eingehalten werden muss bei der Messung. Wenn nicht muss ich den Ofen ausser Betrieb nehmen.
Gruß Lars -
Warum meint er das?
Ich lese aus dem Gesetzestext dass auch nach 2016 dein HV nach Stufe 1 geprüft wird. Sofern dieser vor 2017 in Betrieb genommen wurde.
Jedenfalls gehe ich für mich davon aus.HDG sieht es auch so:
Für Anlagen, in denen Scheitholz
verfeuert wird und die vom
22.03.2010 bis zum 31.12.2016
errichtet wurden bzw. werden, sind
auch über den 01.01.2017 hinaus
die Grenzwerte der Stufe 1 relevant.Quelle:
http://www.hdg-bavaria.com/service/downloads/
unter
HDG Spezial:
Broschüre zur BImSchVIch sag ja. Du wirst ihm das erklären dürfen.
MbG
Daniel
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Ist schon doof wenn der Schorni einen erfrieren lässt ................. Im schlimmsten fall Heizt ihr eben auf eigene verantwortung.... :blush:
Werde ich dann enteignet wenn der Kessel nicht mehr durch kommt?
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Zitat
HDG sieht es auch so:
Jau die haben da sogar ein Beispiel, was genau auf meinen Fall passt. :woohoo:
Beispiel 3
Sie entscheiden sich nach dem 22.03.2010 und vor 2017, einen handbeschickten HDG
Euro mit 40 kW Nennwärmeleistung zu installieren und verheizen naturbelassenes
Holz. Dieser Kessel ist innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellung der Installation
einer Erstmessung zu unterziehen. Aufgrund der Bekanntgabe einer geeigneten
Staub-Messmethode Anfang 2013 ist der Kessel seit diesem Zeitpunkt zudem alle
zwei Jahre wiederkehrend zu messen. Für die Erstmessung und für die dann alle zwei
Jahre wiederkehrende Emissionsmessung sind die Grenzwerte der Stufe 1 gültig. Die
Grenzwerte der Stufe 2 sind für diesen Kessel auch künftig nicht anzuwenden. -
@ Kmvar:
Du hast Recht.
Für die 2. Stufte gilt gewöhnlich der 31.12.2014 als Stichtag bei Neuerrichtung eines Festbrennstoffkessels.
Da aber Holzvergaser unter die Ausnahme "Scheitholzkessel" fallen, gilt hier erst der 31.12.2016.
Man sollte wirklich immer das Kleingedruckte lesen -
Ist schon Interessant. Mein HV läuft seit 3Jahren jetzt.
Mein Schorni hat ihn sich damals im"noch nicht eingebauten Zustand" mal angesehen, und wie er dann vor Ort stand mal.
Seitdem kommt er nur 2x Jahr zum kehren.
Noch nie ein Wort von Messung oder ähnlichem.
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