Wald was kann ich/was darf ich/was darf ich nicht

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 13.510 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Thor.

  • Kann diese Leute durchaus verstehen. War gestern, nach längerer Abwesenheit, zum ersten Mal wieder in meinem Wald.
    Leider mußte ich feststellen, dass von einer vor 5 Jahren angelegten Neupflanzung an der Grundstücksgrenze zu einer öffentlichen Fläche die meisten Bäumchen in Höhe von ca 10 cm abgehackt wurden. Besonders betroffen hiervon waren natürlich diejenigen Bäumchen, die einen besonders guten Wuchs und geraden Stamm aufwiesen.

    Ich weiß was du meinst. Ich habe am Wochenende selber gepflanzt. Die Angst, dass die ganze Arbeit durch eine Handvoll Minderbemittelter zunichte gemacht wird ist groß und immer gegenwärtig. Ganz zu schweigen von den finanziellen Einbußen für Wuchshüllen, Pflanzmaterial und Ernteausfall. Ich sehe aber die Lösung nicht darin den Wald wegen der paar Idioten für jedermann zu sperren, sondern die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und jedem Naturliebhaber weiterhin den Zutritt zu gewähren. So gibt es Möglichkeiten wichtige Zugangswege seines Waldes zu überwachen. Eine gut versteckte Wildkamera kostet nicht die Welt, ist kaum sichtbar und liefert gestochen scharfe Bilder von allem, was sich bewegt :)


    forstliche Grüße,
    Baldrian

  • Ich habe durch meine ehrenamtliche Tätigkeit sehr viel mit Waldbesitzern Staatliche und auch private zu tun. Am Wochenende bekam ich eine Mail und suche Rat. Mit welchem privaten Waldbesitzer durch dessen Wald Wanderwege verlaufen kann ich mich mal intern (PN) austauschen?


    Um den normalen Forum Verlauf nicht zu stören lösche ich danach diesen Beitrag!

    Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist Gestern, der andere Morgen. Dies bedeutet, dass heute der richtige Tag zum Lieben, Glauben und in erster Linie zum Leben ist. Dalai Lama

    https://zitatezumnachdenken.com/dalai-lama


    Mit freundlichem Gruß Jürgen


    Ekomet mini Plus

    2 x 1000 lt Puffer

    Propangas GK De Dietrich

    WW Boiler 300 lt

    UVR 1611

  • Hallo Jürgen,


    hier mal ein Auszug aus Eurem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG):


    "§ 26 Benutzung fremder Grundstücke(1) Ist die forstliche Bewirtschaftung einer Waldfläche ohne Benutzung eines fremden Grundstückes nicht oder nur mit unzumutbar hohem Aufwand möglich, so kann die Forstbehörde den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des fremden Grundstückes auf Antrag des Waldbesitzers verpflichten, die notwendige Benutzung zu gestatten, wenn dieser sich bereit erklärt, den durch die Benutzung eventuell entstehenden Schaden zu beheben oder zu ersetzen und wenn er auf Verlangen des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten eine Sicherheitsleistung in Höhe des voraussichtlichen Schadens erbringt.(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 kann der Waldbesitzer verpflichtet werden, die Mitbenutzung eines Waldweges gegen angemessene Entschädigung in Geld zu dulden."


    Ich würde an dieser Stelle empfehlen, zusammen mit Revierförster und jenem Eigentümer eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

    Beste Grüße
    Ralf

  • Danke Ralf für Deine Recherchen, mein Fall liegt aber anders.
    Eine erfreuliche Sache kann ich berichten. Ein viel begangener Wanderweg gut ausgebaut als Wirtschaftsweg seit jeher war vor paar Jahren gesperrt worden vom Waldbesitzer weil angeblich ein Felssturz befürchtet wurde. Mein Wegewart mußte sich in seinem Wald mit dem Eiverständnid Waldbesitzer eine Umleitung installieren. Nach der Karenzeit war wohl fast 1/2 Jahr mußte er den Grund anzeigen beim Landratsamt - Gutachter kam Protokoll hin und her dann nochmal ein geologischer Gutachter Protokoll > keine Gefahr.
    Der Wanderweg ist wieder frei so kann es auch gehen.

    Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist Gestern, der andere Morgen. Dies bedeutet, dass heute der richtige Tag zum Lieben, Glauben und in erster Linie zum Leben ist. Dalai Lama

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    Mit freundlichem Gruß Jürgen


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