Bzgl dem Trennen der Abgasleitung:
Durch das Trennen der Abgasleitung und das Abmelden der Feuerstätte beim Schornsteinfeger ist die Anlage rechtlich außer Betrieb genommen. Ein Anschluß an den Schornstein und ein in Betrieb nehmen, darf dann nur nach erneuter Abnahme durch den BSF erfolgen. Ohne diese Abnahme besteht zb kein Versicherungsschutz.
Ich gebe Dir Recht es ist eine Grauzone. Wenn jetzt einer aus dem HD Forum hier mitliest hat er gleich etwas zu posten.