Heizungsbauer Raum Köln gesucht

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 4.522 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Hahneko.

  • Hallo,


    ich plane den Einbau eines Atmos-Holzvergasers ( + Solarthermie ) in mein Heizungssystem.


    Kann mir jemand Heizungsbauer nennen, die meine Anlage installieren ( ohne das ich diese Anlage bei Ihnen kaufen muss ) ??


    Vielen Dank !

  • Hallo Siegfried,
    zuerst einmal herzlich willkommen bei uns im Forum.


    Du planst und Du suchst.
    Zum ersten Punkt, hast Du einen fertigen Plan betreffs des Kessel? Willst Du nur den Kessel auswechseln oder komplette neue Heizanlage installieren? Wenn alles neu dann haben wir dazu einen Link Errichtung neuer Heizungsanlagen
    Kannst Du da ein wenig mehr dazu schreiben. Warum gerade ein Atmos, es gibt doch in der letzten Zeit wesentlich von der Bedienung Reglung etc bessere Kessel. Vor allen Dingen bei der ganzen Heizuung BAFA nicht vergessen. Habe eben gerlesen es gibt hier den Thread wo es um zusätzliche Fördermittel für NRW geht.


    Zur HB Suche wirst Du bestimmt hier eine Antwort einen Tipp bekommen. Wir haben hier im Forum einige HB aber wo die genau wohnen......

    Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist Gestern, der andere Morgen. Dies bedeutet, dass heute der richtige Tag zum Lieben, Glauben und in erster Linie zum Leben ist. Dalai Lama

    https://zitatezumnachdenken.com/dalai-lama


    Mit freundlichem Gruß Jürgen


    Ekomet mini Plus

    2 x 1000 lt Puffer

    Propangas GK De Dietrich

    WW Boiler 300 lt

    UVR 1611

  • Hallo,


    Kann mir jemand Heizungsbauer nennen, die meine Anlage installieren ( ohne das ich diese Anlage bei Ihnen kaufen muss ) ??


    Da stichst du auf einen wunden Punkt bei den Installateuren.


    Stell du dich mal an die Stelle des HB. Was würdest du tun?


    Nach dem Gesetz muss der für die einzubauenden Teile haften (Gewährleistung, Garantie...) wer die Teile einbaut.
    Ein Fachman muss dir also jedes Teil prüfen ob es geeignet ist.
    Die Arbeit macht sich keiner (Außer evtl. MY Hammer).


    Weil, die Prüfzeit müsstest du ja auch bezahlen.


    Wenn du einen findest, der auch dann schon mal einen HV eingebaut hat, dann hast du Glück gehabt.


    Baust du alles selbst, muss dann schlussendlich der Schornsteinfeger sein OK geben.
    Dann hast du aber immer noch niemand der dir die Unterschrift für die Bauleitung gibt.


    Das Gejammer kommt dann irgend wann wenn ein Schaden auftritt und die Versicherung soll zahlen.
    Dann wird die Versicherung kommen und dich fragen wer der Bauleiter bzw. der Installateur war.


    Dann hast du einfach ein Problem, ein Installateur benötigt für seine Arbeiten eine Haftpflichtversicherung welche dann einspringen würde.


    Deshalb wird ein Installateur immer teurer sein.


    mfg
    HJH



    Bin dann mal gespannt auf die Reaktionen.

  • drake640,


    wie hjh schon schreib, ein ganz heißes Eisen!


    Im Nachbarforum (HTD) würdest Du für diese Frage verbal gesteinigt und die Diskussion würde in Beleidigungen und Beschimpfungen ausufern, bis der Moderator zensierend eingreifen müßte.


    Hier ist eine solche Frage eher erlaubt und wird hoffentlich auch sachlich diskutiert.


    Die Einbaufrage sollest Du unbedingt vor den Kauf des Kessels klären, hoffentlich hast Du also noch nichts gekauft!


    Es gibt wohl kaum einen Heizungsbauer, der eine fremdbeschaffte Anlage einbaut. Zum Einen natürlich, weil er am Material nichts mehr verdient, zum Andern, weil er die Gewährleistung übernehmen muß.


    Auch wenn der Auftrag lautet: "Beigestellen Kessel nach Weisung des Auftraggebers installiert, ohne Gewähr für irgendwas", dann kommt er laut Rechtsprechung angeblich immer noch nicht aus der Haftung raus.


    Und frage Dich mal selbst: Was machst Du, wenn die Anlage am Ende nicht so läuft, wie Du es Dir vorgestellt hast? Der Heizi sagt, die Komponenten taugen nichts, der Teilehändler sagt, falsch installiert. Was machst Du dann? Klagen, Gutachten, Gegengutachten...?


    Auch bei einem Selbsteinbau oder mit Unterstützung eines kompetenten Bekannten wird es schwierig. Du brauchst ja immer noch die Fachunternehmerbescheinigung für den Schornie/BAFA usw.


    Hahneko

  • Wie schon geschrieben wurde,
    vermutlich wirst du da keinen finden, auch weil alle die keinen ganz verheerenden Ruf haben derzeit mehr als ausgelastet sind.
    My Hammer wäre eine Möglichkeit, aber dann solltest du selber schon richtig gut Bescheid wissen, sonst hast du nachher das Problem wenn einer der trotz der aktuellen Lage auf so was eingibt Pfusch baut...


  • Es gibt wohl kaum einen Heizungsbauer, der eine fremdbeschaffte Anlage einbaut. Zum Einen natürlich, weil er am Material nichts mehr verdient, zum Andern, weil er die Gewährleistung übernehmen muß.


    Auch wenn der Auftrag lautet: "Beigestellen Kessel nach Weisung des Auftraggebers installiert, ohne Gewähr für irgendwas", dann kommt er laut Rechtsprechung angeblich immer noch nicht aus der Haftung raus.

    Hallo,


    es ist manchmal schon erstaunlich, mit welcher "Rechtssicherheit" hier Dinge behauptet werden, die nicht zutreffen. Man könnte sich ja auch im Vorfeld mal sachkundig machen.
    Ich habe das getan und das nachstehende dazu gefunden. Bitte bis zum Ende durchlesen.


    http://www.ikz.de/nc/ikz-haust…er-fuer-auftr-005069.html



    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Holzpille,


    ich habe nichts mit dem Anspruch auf "Rechtssicherheit" behauptet. Das kleine Wörtchen "angeblich" deutet darauf hin, dass ich mir hierbei nicht sicher bin.
    Mit "angeblich" habe ich vielmehr einige Kommentare im erwähnten Nachbarforum gemeint. Da schreiben viele SHK-Betriebe, sie kämen im Zweifel nie ganz aus der Haftung raus, wenn es vor Gericht ernst wird. Ob das nur Behauptungen oder tatsächliche schlechte Erfahrungen sind, kann ich nicht beurteilen.


    Mein erster Kessel (ein gebrauchter Künzel) wurde mir übrigens von einem Fachbetrieb eingebaut, obwohl ich ihn beigestellt habe, ich war aber schon seit Jahren Kunde bei ihm. Als er katastrophal schlecht funkionierte, habe ich natürlich still gehalten und habe keinen Ärger gemacht, denn es war nicht die Schuld des Fachbetriebs. So ehrlich sind aber nicht alle Kunden.
    Ein anderer hätte in einem vergleichbaren Fall vielleicht geklagt. Und wie sieht es dann wohl aus, wenn die alleinerziehende Mutter mit frierenden Kindern auf der einen Seite, und der vermeintlich reiche Unternehmer auf der anderen Seite vor Gericht stehen? Rate mal, auf wessen Seite der Richter wohl steht (bevor er ein Wort zu Sachlage gehört hat)? Dann noch ein falsches oder fehlendes Wort im Vertrag, und die Sache ist gelaufen...


    Ein andere Punkt ist auch noch: Wenn der HB seine Marke A kennt und favorisiert, wie viel Mühe wird er sich wohl machen, wenn er Marke B, die er nicht kennt und an der er auch nichts verdient, einbauen soll? Das wird dann lieblos zusammen geschustert, frei nach dem Motto "Hab Dir doch gleich gesagt, die Marke taugt nichts".


    Wenn sich beide Vertragspartner einig sind über Umfang und Preis eines solchen Auftrags, dann sollte es wohl funktionieren. Aber wenn die HB nicht wollen, dann ist das ihr gutes Recht. Und die meisten wollen nun mal nicht.


    Hahneko

  • Hallo Hahneko,


    das war nicht speziell gegen dich sondern gegen die allgemein vorherrschende Unsitte Dinge zu verbreiten die nicht stimmen.


    Fakt ist, dass zu viel Stammtischwissen unterwegs ist und das man dann bei allerlei sich bietenden Gelegenheiten versucht, diese loszuwerden.


    Wenn in div. Foren von selbstständigen Heizungsbauern berichtet wird das sie mit solchen Dingen mal auf die Nase gefallen sind, dann ist das Ihrer eigenen Unkenntnis geschuldet wie man Werklohnverträge richtig zur eigenen Sicherheit ausformuliert. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meinen Link.


    Gerade in diesem Bereich ist noch lange nichts rechtssicher ausformuliert. Warum auch, denn dann hätten die RAs nichts mehr zu tun.


    Dein Einwurf mit dem reichen Unternehmer und der Mutter und auf welcher Seite der Richter steht, ist auch so ein Klischee. Hättest du jetzt gesagt "wer mit viel Geld in der Tasche vor Gericht zieht, der hat die besseren Karten", dass hätte ich dir unterschrieben. Denn wer mit drei Anwälten kommt und ein Gutachten nach dem anderen beauftragen kann, ist fein raus. Das aber ein Richter auf der Geldseite steht, ist Quatsch.


    Auch die Aussage: "Dann wird lieblos zusammengeschustert...." sind in meinen Augen Stammtischparolen. Ein HB der "zusammenschustert" schustert auch von ihm gelieferte
    Materialien zusammen. Man hat ja noch ein wenig Handwerksehre im Bauch. Außerdem, wenn sich ein Handwerker auf so einen Deal einlässt, dann bestimmt finanziell nicht zu
    seinem Nachteil.



    Aber auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.


    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Hallo,



    Aber auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.


    Genau vor dieser Einstellung wollte ich warnen.


    Seit der Übernahme der EU sind aus Normen, Normen mit Gesetzescharakter geworden.


    Es hat sich vieles seit 1995, Einführung der Maschinenrichtlinie, geändert.


    Es erfolgte eine Anpassung an das Rest-Europa.
    In diesem Rest-Europa gibt/gab es keine Lehrlling-Geselle-Meister-Ingenieur-Hierarchie.


    In Deutschland wurde z.B. bei einer Elektroinstallation die Genehmigung vom EVU (RWE...) benötigt.
    Das geschah dadurch das ein Elektromeister von dem EVU zugelassen werden musste.
    Der Elektromeister hatte für eine VDE gerechte Installation zu sorgen.
    Hatte man keinen Nachweis, ergab es Ärger und im schlimmsten Fall keinen Strom vom EVU.


    Das hat sich geändert.
    Das EVU legt nun nur bis zum Zähler, installiert den Zähler und damit fertig.


    Die restlich Installation kann machen wer will.
    Die Installation hat halt nach der gültigen VDE zu erfolgen.
    Dazu gibt es natürlich Ausnahmen wie den Schornsteinfeger, als zwischengeschaltete Prüfeinrichtung.


    Am Ende benötigt man eine Unterschrift von einem "Fachmann" z.B. Bauleiter einer Firma, muss aber keine Elektrofirma sein.


    Wenn die Unterschrift da ist, ist dem Gesetze genüge getan, egal wie ausgeführt wurde.


    Erst im Fehlerfalle wenn Forderungen auftreten und evtl. eine Versicherung bezahlen soll wird geprüft.


    Damit will man den Endverbraucher dazu zwingen alles, auch Änderungen nach einer Abnahme, von einem
    "Konzessionsnehmer" ausführen zu lassen. Da sonst, siehe das vorher gesagte, die Versicherung ihre Leistung nicht erbringen muss.


    mfg
    HJH

  • Hallo,


    @HJH


    ich kann jetzt hier nicht so recht erkennen, was das mit dem zuvor behandelten Thema zu tun hat.
    Aber egal.


    Trotzdem gibt es auch hier was zu zu sagen.


    HJH schrieb:
    "Das EVU legt nun nur bis zum Zähler, installiert den Zähler und damit fertig."


    Das stimmt def. nicht. Früher wurde der Zähler auf Antrag des beim Versorger zugelassenen Erstellers der E-Anlage vom EVU selbst in den Zählerplatz montiert.
    Heute ist alles noch genauso, nur mit dem Unterschied das der zugelassene Ersteller der Anlage den Zähler beim EVU abholt und selbst montiert. Vermutlich aus Kostengründen.
    Wohlgemerkt: Wir reden hier von einer Neuanlage, nicht von einer bestehenden Anlage die erweitert oder modernisiert wird.
    Also, ein Zähler für eine Neuanlage muss in jedem Fall beim zuständigen EVU beantragt werden.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen konzessionierten E-Meister gibt der an einer neu errichteten ihm aber unbekannten E-Anlage seine Unterschrift gibt und dann in der Verantwortung steht.


    HJH schrieb:
    "Am Ende benötigt man eine Unterschrift von einem "Fachmann" z.B. Bauleiter einer Firma, muss aber keine Elektrofirma sein."


    Es darf hier nicht die Bauabnahme im gesamten und die Anlage im einzelnen durcheinander geworfen werden. Für die Beantragung einer Zählers bzw. Betriebssicherheit einer
    Anlage ist immer noch ein zugelassener Fachmann zuständig bzw. verantwortlich.
    Wenn z.B. ein Generalunternehmer ein Gebäude errichtet, dann gibt es i.d.R. einen Projektverantwortlichen der für alles zuständig ist.
    Für die einzelnen Gewerke ist jeder Unternehmer selbst verantwortlich und so hat z.B. der Ersteller der E-Anlage dann auch eine kompl. Anlage einschl. Zähler und nach den
    techn. Regeln bzw. nach den Vorgaben des Auftraggebers abzuliefern. Der Bauleiter nimmt dann das "Gesamtkunstwerk" im Auftrag seiner Firma zusammen mit dem Ersteller ab.


    HJH schieb:
    "Erst im Fehlerfalle wenn Forderungen auftreten und evtl. eine Versicherung bezahlen soll wird geprüft."

    "Damit will man den Endverbraucher dazu zwingen alles, auch Änderungen nach einer Abnahme, von einem

    "Konzessionsnehmer" ausführen zu lassen. Da sonst, siehe das vorher
    gesagte, die Versicherung ihre Leistung nicht erbringen muss."


    Das EVU hat auch nicht zu prüfen ob eine Anlage nach dem Zähler nach den gültigen Regeln der Technik ausgeführt wurde.
    Der Ersteller der Anlage ist in vollem Umfang verantwortlich für sein Werk. Ich habe "sein" in Anführungszeichen gesetzt weil, wenn denn im Nachhinein die Anlage in Eigenleistung erweitert wird, dann der Ersteller der Anlage nicht für den neuen Teilbereich haftet.
    Zur Versicherung sei folgendes gesagt: Wenn ein Hausbesitzer der handwerklich geschickt ist sich ein paar Steckdosen und Schalter selbst montiert, verliert nicht automatisch seinen Versicherungsschutz.
    Erst wenn man jemandem grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, dann muss die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen. Aber selbst diesen Tatbestand kann man heute evtl.
    mit einer höheren Prämie ausklammern.


    Trotz aller EU Normen, Vorgaben, Richtlinien usw., haben wir auch ein nationales Recht und unsere sogenannte Handwerksordnung die nach wie vor Bestand hat.


    Es kann also nicht jeder Vagabund irgend etwas unterschreiben und dann läuft das. Es gibt Spielregeln wie was abläuft. Das kann überall nachgelesen werden.
    Man muss es nur in den richtigen Bezug zueinander setzen und auch verstehen.


    Hier nachstehend ein Link (Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz TAB 2007)


    http://www.vde.com/de/fnn/arbe…te/tab/Seiten/tab-ns.aspx


    Gruß, Michael





    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Hallo,


    Ich möchte nicht auf alle Gegenreden eine Antwort geben.
    Grundsätzlich stehe ich zu meinem Geschriebenen.


    Das was ich meinte ist das man mit den Brüsseler Gesetzen nicht seinen Spass treiben (ignorieren) sollte,


    Hier weitere Info dazu:


    Eingefügtaus <http://www.haustechnikdialog.d…98/Was-erlauben-Vaillant->
    BeispielLeistungserklärung
    http://www.skoberne.de/images/…dateien/96_dop_040816.pdf


    mfg
    HJH


  • Dein Einwurf mit dem reichen Unternehmer und der Mutter und auf welcher Seite der Richter steht, ist auch so ein Klischee. Hättest du jetzt gesagt "wer mit viel Geld in der Tasche vor Gericht zieht, der hat die besseren Karten", dass hätte ich dir unterschrieben. Denn wer mit drei Anwälten kommt und ein Gutachten nach dem anderen beauftragen kann, ist fein raus. Das aber ein Richter auf der Geldseite steht, ist Quatsch.

    Holzpille,


    das hast Du komplett fasch verstanden, ich habe genau das Gegenteil gemeint.


    Natürlich stehen die Richter nicht auf der Geldseite, sondern tendenziell grundsätzlich erst mal auf der Seite des Schwächeren (wem hilfst Du wohl, wenn sich zwei Jungs prügeln, und der eine ist einen Kopf größer als der andere?). Genau so ist es auch vor Gericht.


    Warum wohl gehen ca. 90% der Arbeitsprozesse zugunsten des Arbeitnehmers aus?
    Warum verlieren Vermieter mehr Prozesse als Mieter?


    Und deswegen hat der Unternehmer (Handwerksbetrieb) eben die schlechteren Karten. Und offenbar ist es ja auch gar nicht so einfach, Vertragsformulierungen so zu wählen, dass wirklich niemand noch eine Lücke findet.


    Aber wir schweifen vom Thema ab.


    Wenn drake640 einen Handwerker findet, der den Auftrag übernimmt, ist ja alles gut. Aber wenn die Handwerker nicht wollen, dann kann man sie nicht zwingen.


    Hahneko

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