Ist ein HV zusamen mit dem Auto in Garage erlaubt?

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 4.363 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von v-two.

  • Bei der Planung meines Neubaus habe ich eine relativ lange Garage vorgesehen für das Wohnmobil und ggf. noch Motorräder usw. (habe ziemlich viele Fahrzeuge...).
    Nun ist derzeit der Plan, einen Teil innerhalb der Garage als Technikraum für den Attack SLX20 abzutrennen.


    Muss das sein oder dürfte ich auch den Ofen in der Garage betreiben, obwohl da Fahrzeuge im selben Raum stehen? Natürlich will ich nicht 10 cm vor dem HV parken, da bliebe in jedem Fall noch 1,5-2m Abstand, aber diesen Bereich könnte ich dann halt flexibler nutzen...
    Ich würde lieber auf die Trennwand verzichten.

  • Hallo,

    Bei der Planung meines Neubaus habe ich eine relativ lange Garage vorgesehen für das Wohnmobil und ggf. noch Motorräder usw. (habe ziemlich viele Fahrzeuge...).

    da du dich ja noch in der Planungsphase befindest, wäre dein direkter Ansprechpartner für deine Idee der Architekt.
    Ich kann mir es nicht vorstellen, dass dein Plan ohne eine zusätzliche brandsichere Abschottung zur Garage möglich ist.


    Hier mal ein Auszug aus dem Baurecht BWÜ:
    "Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung
    (1) Feuerstätten und Abgasanlagen (Feuerungsanlagen) müssen betriebssicher und brandsicher sein.
    (2) Feuerstätten dürfen in Räumen nur aufgestellt werden, wenn nach der Art der Feuerstätte und nach Lage, Größe, baulicher Beschaffenheit und Nutzung der Räume Gefahren nicht entstehen.
    (3) Abgase von Feuerstätten sind durch Abgasleitungen, Schornsteine und Verbindungsstücke (Abgasanlagen) so abzuführen, dass keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen. Abgasanlagen sind in solcher Zahl und Lage und so herzustellen, dass die Feuerstätten des Gebäudes ordnungsgemäß angeschlossen werden können. Sie müssen leicht gereinigt werden können."


    Man beachte Absatz "2" Mit ein bisschen Phantasie kann man da durchaus ein "Nein" herauslesen.



    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Hmm, ja, ich habe auch damit gerechnet,dass das nicht geht. Den Architekten fragen werde ich auf jeden Fall nochmals, erfahrungsgemäß ist es aber oft hilfreich,sich auf verschiedenen Kanälen schlau zu machen. Also danke für die Antworten!

  • Unter 50 KW brauchst du nicht einmal einen abgetrennten Raum.
    Frage einfach deinen Kaminfegermeister der für dich zuständig ist.
    Er muß es auch abnehmen.
    Deswegen haben die Kessel auch 49,9KW Leistung.


    Gruß Gerd

  • Hallo,

    Unter 50 KW brauchst du nicht einmal einen abgetrennten Raum.
    Frage einfach deinen Kaminfegermeister der für dich zuständig ist.
    Er muß es auch abnehmen.
    Deswegen haben die Kessel auch 49,9KW Leistung.

    ganz so einfach ist es nicht. Wir sprechen hier nicht von einem 11 KW Gasgerät, sondern von einer Scheitholzanlage. Hier ist sehr wohl ein eigener Raum (Aufstellraum) nötig, wenn auch nicht die gleichen Kriterien wie für WE über 50 KW zu erfüllen sind.


    Hier was zu lesen.


    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Hallo



    Habe ich schon in live oft erlebt,oder der Kessel steht im Hausflur alles nix neues.


    Dann ist der Aufstellraum halt so groß wie die Garage und das Auto steht bei der Abnahme draussen.


    Kann dir eh nur der Bezirksschornsteinfeger genau sagen,wie er es haben möchte.
    Der hat immer das letzte Wort.


    Lg

  • Habe ich schon in live oft erlebt,oder der Kessel steht im Hausflur alles nix neues.


    Dann ist der Aufstellraum halt so groß wie die Garage und das Auto steht bei der Abnahme draussen.


    Kann dir eh nur der Bezirksschornsteinfeger genau sagen,wie er es haben möchte.
    Der hat immer das letzte Wort.

    Auch der Schornsteinfeger hat sich zuerst mal an geltende Bauvorschriften zu halten. Eine Garage ist nun mal in Gänze kein Aufstellraum für eine Scheitholzanlage.
    Im Falle das die Garage so groß ist, dass man durch Abtrennung einen adäquaten Raum für diese Anlage abtrennen kann, mag das möglich sein. Dazu kommt dann noch die Lösung für den Kamin. Hier ist aber Neubau, da kann noch im Vorfeld einiges möglich sein.
    Was du schon erlebt hast, ist vielleicht aus einer ganz anderen Historie oder Zeitepoche entstanden. Ob das Auto bei der Abnahme draußen steht oder garnicht da ist spielt keine
    Rolle. Garage ist Garage und darf nicht so einfach zweckentfremdet werden.
    Was auch viele nicht wissen ist, dass, wenn du eine Garage hast du dein Auto auch dort zu parken hast, will heißen, das Auto darf zum Parken nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, jedenfalls nicht dauerhaft.


    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Hallo


    Durch das ich Beruflich mit einigen Schornsteinfegern in Kontakt komme,merkt man schnell das es alles Ansichtssache ist.
    Drei Schornsteinfeger = 4 Meinungen.


    Das zieht sich immer wie Gummi, erfahrungsgemäß Klappe halten und abwarten was er sagt und verlangt,war bisher immer die beste Lösung.


    Den mit Gesetz und Richtlinien über den Mund zu fahren, geht immer nach hinten los.


    Meiner Meinung hast du vollkommen Recht aber diese Frage kann hier im Forum niemals beantwortet werden,das kann nur der schwarze vor Ort.


    Lg

  • Hallo


    wenn das eine Garage ist und als solches benutzt werden soll, schau mal in der Garagenverordnung / Stellplatzverordnung Deines Landes nach. Hier in Bayern darf die Garage nur für das Einstellen von Kraftfahrzeugen benutzt werden und für nix anderes (also nix Lager, Heizraum usw.) Und die Garage muss als Abschluss zu anderen Räumen auch die Anforderungen der Verordnung erfüllen.


    Einen separaten Heizraum braucht man für Scheitholz i.d.R. erst größer 50 kW. Ist unterschiedlich je Bundesland.


    ciao Peter

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