Bafa Förderung sinkt 2020 auf max. 45% der Anlagenkosten

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  • Sollte ich nun morgen noch Antrag stellen oder ändert sich nichts beim Kauf nur eines neuen Kessels? Ich muss mich erst mal nach Ersatz umschauen. Oder einfach mal pauschal Antrag stellen?

    Pauschal Antrag stellen aber keine Fehler machen !!!

  • Hallo habe Rücksprache mit meinem HB gehalten er würde die Anträge für Euch morgen kostenlos stellen. Ob Du mit dem Pelleing ECO allerdings glücklich wirst steht auf einem anderen Blatt. Schreib mich an per PN

    Habe den Pelling 25 eco jetzt seit mehr als einem Jahr und bin völlig zufrieden. Ok muss alle 10 Tage den Aschebehälter sauber machen aber damit kann ich leben.

  • Zu der geförderten Gesamtsumme gehören Kessel Puffer Schornsteine Zubehör Rohrleitungen neue Heizkörper neue Fußbodenheizung.

  • Zählt alles dazu

  • Hallo,


    ich wünsche allen ein gutes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr.


    https://www.bafa.de/DE/Energie…333E200418C9E402.2_cid387


    also, so wie ich das sehe, will man nicht mehr eine Pauschalsumme bezahlen, sondern sich nur noch prozentual beteiligen.
    Wenn man jetzt für einen Holzvergaser 2000€ Fördersumme bekommen will, muss der Kessel nun rechnerisch 5714,00€ brutto kosten.


    Der o.a. Link klärt in den FAQ etwas auf.


    Übrigens: Bereits in 2019 gestellte Anträge sind gültig und können nicht auf die neuen Bedingungen umgestellt werden.



    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • @ holzpille also seither hat die BAFA nur Nettosummen gefördert oder hat sich das jetzt geändert? ich hatte nämlich bei der Solarthermie auch nicht darauf geachtet und dacht eich bekomme die volle fördersumme. Da der nettobetrag jedoch etwas geringer war wurde nur die Nettosumme der Investition ausbezahlt


    demnach wäre nämlich der Kesselpreis (2000€ / 35 x 100 ==> 5714€ Netto)


    Gruß


    Steffen

  • Seit wann gibt es die FAQ? Die hab ich letztes Jahr nicht gesehen. Mit Flächenheizung etc wäre das dieses Jahr wahrscheinlich doch mehr. ..
    Klarer Fall von selbst ins Knie geschossen.

  • Wenn man absehen kann das man mehr wie 26.000 Euro ausgibt kann man einen neuen Antrag stellen. Ein Umwandlung ist nicht möglich von 2019 auf 2020.

  • Seit wann gibt es die FAQ? Die hab ich letztes Jahr nicht gesehen. Mit Flächenheizung etc wäre das dieses Jahr wahrscheinlich doch mehr. ..
    Klarer Fall von selbst ins Knie geschossen.

    Du bekommst nur 35% weil Du kein Ölkessel ersetzt..... nach den neuen Richtlinien. Dein Anlage müsste dann über 25.000 Euro kosten um nahe an die Förderung von 2019 ran zu kommen. Wenn das der Fall ist such Dir einen anderen Heizungsbauer .... der der Dich noch am Leben lässt...

  • wer von uns kann nicht rechnen? Korrigiert mich, wenn ich falsch liege


    5500/0,35 = 15714,29€


    selbst wenn das netto ist (? ist das bei Privat tatsächlich der Nettobetrag?) wären das 15714,29€ x 1,19 = 18.700€


    5500/0,45 = 12222,22€


    Falls jmd die Ölheizung die Ölheizung rauswirft, ist das schon ab 12222€ mehr mit der neuen Förderung.


    Laut FAQ ist das der Bruttobetrag



    Wenn man absehen kann das man mehr wie 26.000 Euro ausgibt kann man einen neuen Antrag stellen. Ein Umwandlung ist nicht möglich von 2019 auf 2020.

    laut FAQ ist das nicht möglich:





    Gelten die neuen Förderkonditionen auch für Anträge aus 2019?
    Für die Anwendbarkeit dieser Richtlinien ist der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend. Für Förderanträge, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinien am 01.01.2020 gestellt wurden, gilt die vor Inkrafttreten dieser Richtlinien geltende Fassung vom 11.03.2015, auch wenn die Entscheidung der Bewilligungsstelle erst nach Inkrafttreten dieser Richtlinien erfolgt.
    Eine Rücknahme von bereits gestellten Anträgen mit der Absicht, die Förderung nach den neuen Richtlinien in Anspruch nehmen zu können, ist nicht zulässig.

    Hervorhebung durch mich.


    Somit kann ich wohl keinen neuen Antrag stellen... und bin dann vorr. schlechter unterwegs als mit neuer Förderung:


    Kombikessel+Schornsteinsanierung+Puffer+Verrohrung+Flächenheizungen... Da kommt schon was zusammen


    Grüße
    Jan

  • das ist so nicht richtig außerdem weiß ich gar nicht was du dafür ausgeben willst. Die Frage ist immer wen beauftragt du was musst du bezahlen. Wenn du zu so einem Halsabschneider gehst bist du schnell mal 40.000 los. Findest du einen fairen Heizungsbauer geht's auch anders oder mit Eigenleistung da ist doch jeder des eigen Glückes Schmied

  • Du kannst jederzeit einen neuen Antrag stellen wenn der alte nicht angenommen wird bzw ausgelaufen ist. Und man muss zwischen den Zeilen lesen wenn du einen neuen Antrag stellst ist das keine Rücknahme des alten Antrags sondern eine Neubeantragung. Für die Neubeantragung musst du auch ein Angebot haben über alle Leistungen die du umsetzen willst eine Erhöhung der Gesamtkosten nach Antragstellung ist auch nicht möglich. Du musst also schon im Vorfeld offenlegen was ich die ganze Anlage offiziell inclusive Nebenarbeiten kostet.

  • das ist so nicht richtig außerdem weiß ich gar nicht was du dafür ausgeben willst.

    was ist nicht richtig? Meine Rechnung? Soweit ich das sehe, sind das genau die Grenzen, an denen es vorteilsmäßig von 2019 zu 2020 schwenkt.


    Wie kommst Du auf 22.000?


    (Ausgeben wollen ist wahrscheinlich nicht die Frage, ausgeben müssen wird es wahrscheinlich eher sein. Wieviel das ist, steht halt noch nicht fest, kommt ja z.B. auch drauf an, was der Ofen an Abgasquerschnitt braucht und ob dann 1 oder 2 Züge mit Rohr aufgerüstet werden müssten...)

    Du kannst jederzeit einen neuen Antrag stellen wenn der alte nicht angenommen wird bzw ausgelaufen ist.


    Weiter oben hattest Du geschrieben:

    Bei der neuen Förderung fließt alles ein was zum Betrieb der neuen Anlage erforderlich ist aber nicht die Wärmeverteilung in den Etagen (Heizkörper etc.)
    Liegen diese Gesamtkosten im über 22.000 Euro fährst Du mit der neuen Förderung ab 2020 besser.[...]
    Natürlich kannst Du die alte Förderung beantragen und nächstes Jahr die neue.

    Das hört sich jetzt anders an. Du schreibst, als wüsstest Du, was Sache ist. Ist das so? Bist Du Dir sicher?


    Wenn nicht und Du nur rumrätst, schreib das bitte, wenn doch, sag mir mal, wie ich einen Antrag neu stellen kann ("zwischen den Zeilen lesen")

  • Hallo




    Voraussetzungen für Biomasseanlagen


    Biomasseanlagen für die thermische Nutzung müssen folgende Kriterien erfüllen:

    • Mindestens 5 kW Nennwärmeleistung
    • Bestimmung für den Einsatz naturbelassener Biomasse gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 5a, 8 oder 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)




    • Einhaltung der folgenden Emissionsgrenzwerte:

      • Kohlenmonoxid: 200 mg/m3 bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m3 bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach §3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden)
      • Staubförmige Emissionen: 15 mg/m3 (Scheitholz-Anlagen). 20 mg/m3 (alle anderen Anlagen)



    15mg/m3 Feinstaub im Rauchgas?


    Ist das leicht zu realisieren?


    Lg

  • Hallo


    es gibt bei der Bafa ein Merkblatt über die förderfähigen Investitionskosten


    dazu gehören z.B. auch (nicht vollständige Auflistung):

    • Umfeldmaßnahmen im Gebäudebestand (Errichtung Heiz-/Technikraum), (nicht förderfähig sind z.B. Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle)
    • Beratungs-, Planungs, Baubegleitungsmaßnahmen (beachten nicht alle vorgenannten Beratungsmaßnahmen sind förderfähig)
    • Anschaffungskosten z.B. von Biomasseanlagen, Gasbrennwertkessel bei Gashybridanlagen
    • Austragsysteme zur Zuförderung oder Abförderung von Biomasseanlagen (Pelletsbunker, Ascheaustrag usw.)
    • Mess- Steuer und Regelungstechnik


    • Wärmespeicher einschl. Dämmung
    • Brennstoffaufbewahrung (Bunker, Lagerräume, Flüssiggastanks, Silos)
    • Abgassysteme
    • Wärmeverteilung und Wärmeübergabe nur im Gebääudebestand (Flächenheizungen, Niedertemperaturhezungen, voreinstellbare Thermostatventile usw.
    • Warmwasserbereitung (nur im Gebäudebestand)
    • Demontagearbeiten
    • jeweils einschl. Montagekosten
    • Inbetriebnahmekosten, Einregulierung, Betreibereinweisung


    Beachten als Bestandsgebäude zählt meines Wissens jedes Gebäude, dessen Erstbezug 2 Jahre zurückliegt.


    Bei den nicht förderfähigen Anlagen sind handbeschickte Biomasse-Einzelöfen, die nicht in das Zirkulationssystem einspeisen, aufgeführt. Heißt das im Umkehrschluss, dass handbeschickte Einzelöfen mit Wassertasche zukünftig gefördert werden?


    Ganz wichtig ebenfalls nicht förderfähig sind Eigenleistungen!!


    ciao Peter

  • Hallo


    Da langt der Bafa scheinbar das Labor Ergebnis, hätte ja sein können das man dies nun auch im Feld belegen muss.



    Malerarbeiten und Trockenbau Leistungen wurden damals auch gefördert aber das steht ja alles in keinem Verhältnis,nur für jedermann interessant, der keinen einzigen Handschlag selber hinbekommt.


    Lg

  • Hallo,

    nur für jedermann interessant, der keinen einzigen Handschlag selber hinbekommt.

    es soll ja Zeitgenossen geben die das auch durchaus selbst könnten, es aber machen lassen (können) weil sie über die nötigen Mittel verfügen. Die Natur sorgt da schon für Ausgleich.
    Meistens: dickes Portemonnaie und zwei linke Hände oder umgekehrt, kaum: Beides, wenn, dann zu faul oder keine Lust.


    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

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