Vorgaben neue Pelletheizung

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.289 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von pellet-heizer.

  • Hallo zusammen,


    muss eine noch in diesem Jahr errichtet Pelletheizung zusätzlich auch eine Solarthermieanlage haben,

    oder muss dies erst nach Beschluss des neuen GEG eingehalten werden?


    Gruß

    gemoe

  • Hallo Heinz gemoe,


    das Gesetz soll ab 2024 gelten, sofern es so beschlossen wird. Für Einbauten in 2023 also noch keine neuen Anforderungen.


    Viele Grüße von Karlheinz :)

    Seit Juni 2011:

    ETA Twin: SH30/P25 "noTouch" (Füllraum 150 Liter)

    Hopf Pelletaustragung: 6x UniWok-Saugsonden (Lager für 6 to)

    Paradigma Pufferspeicher: 2x Aqua Expresso (1090 + 958 Liter; seriell verbunden)

    Paradigma FrischWasserStation

    Paradigma VR-Solarpanel: 2x CPC21 Star Azzurro (10m²; Aqua-System ohne Glykol)

  • Gelesen in " agrar heute ":


    Nach dem Bundeskabinett müssen auch noch Bundestag und Bundesrat zustimmen - und das soll noch vor der Sommerpause passieren, damit das neue GEG Anfang 2024 in Kraft treten kann. Änderungen an den Gesetzesplänen sind also noch möglich.


    Ich hoffe, dass die Intelligenz in diesem Land über die Ideologie siegt.........

  • Vielen Dank. Es ist halt die Frage was bezüglich des Einbaus maßgebend ist dass Datum der Auftragserteilung oder die Abnahmebestätigung des Schornsteinfegers.


    Gruß

    Gemoe

  • Es ist halt die Frage was bezüglich des Einbaus maßgebend ist dass Datum der Auftragserteilung oder die Abnahmebestätigung des Schornsteinfegers.

    Solange das Gesetz nicht durch ist, kann das niemand wissen.

    Frag trotzdem den schwarzen Mann - der freut sich, dass er gefragt wird und ist dann auch

    in seinem Ermessensspielraum meist etwas flexibler.

  • Das ist genau die Taktik der Grünen, solange heraus zögern bis keiner mehr einen Heizungsbauer findet, der noch freie Termine zum Einbauen hat, oder kein Material bis Ende des Jahres vorhanden ist, und das dann alle Wärmepumpen einbauen müssen.

    Die Grünen Enteigner machen das schon ganz schlau.


    Gruß

    gemoe

  • Vielen Dank. Es ist halt die Frage was bezüglich des Einbaus maßgebend ist dass Datum der Auftragserteilung oder die Abnahmebestätigung des Schornsteinfegers.

    Wofür ist was maßgebend? Für Förderung ist der Zeitpunkt der Bewilligung maßgebend. Für die reine Gesetzmäßigkeit der Installation die Auftragserteilung. Wenn die Anlage noch dieses Jahr gebaut wird, bist Du ganz auf der sicheren Seite, egal wann der Schorni das abnimmt. Wenn die Anlage im November fertig ist und der Schorni keine Lust oder keine Zeit hat und sie erst im Januar 2024 abnimmt, ist das für Dich irrelevant.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!