Fällt mein Specksteinofen unter die BImSchV?

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 2.728 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von speeedi.

  • Hallo,


    wir besitzen einen Specksteinofen von Nunnauuni es ist eine Sofia 1 (siehe Bilder) aus 2004. Mich würde mal interessieren, ob dieser nun als Grundofen bezeichnet werden kann.


    Hintergrund meiner Frage sind die Bestimmungen nach dem ja nach 31.12.2024 einige Öfen nicht mehr betrieben werden dürfen. Nun gibt es ja Ausnahmen zb. Grundöfen (das sind Einzelraumfeuerungsanlagen als Wärmespeicheröfen aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden).


    Ich sehe das jetzt so: Dieser Specksteinofen, der zu 99% aus Speckstein (1,6T) besteht, ist doch eigentlich ein Grundofen, oder? Er besteht aus mineralischem Speichermaterial und er wurde handwerklich von einem Ofenbauer aufgemauert. Sollte also unter die Kategorie Grundofen fallen oder wie seht Ihr das?

    Vielen Dank

    mfg Dieter

  • Etaminator

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Toller Ofen…

    Eine rechtsgültige Aussage kann dir aber nur dein Schornie geben!

    Frage ihn doch einfach, beim nächsten Reinigungstermin.

    Gruess Ruedi

    Schmid Zyklotronic 20kW. 1800 l Speicher, 600 l Solarboiler an 6m2 Solarfläche.

    Offene Anlage mit 180l Expansionsgefäss, keine TAS installiert!

    Traktoren: Meili DM 36 Jg.60, MF 254 Jg.78 Werkzeuge:Geba Brennholzfräse, Vogesenblitz 16t Spalter und El. Spalter 5t, 7 Motorsägen, Biber mit Stihl461 als Antrieb. + Jede Art von Äxten!
    Für Spass und Stromlose Zeiten: Küchenherd TL- Tech Bo 80 mit ca 8kW
    Total 220 m2 beheiztes Chalet, total ca 10-12 Ster pro Saison.

  • Schönes Teil !


    Bezüglich der Grundofen Frage bin ich mir zwar nicht ganz sicher, aber ich würde es unbedingt probieren...


    -> und eher nicht gross fragen, sondern bis auf anders lautenden Ausserbetriebsetzungsbescheid - bei Nachfragen den Ofen als einen solchen bezeichnen.

  • Beitrag von Chaletheizer ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Moin,

    vielen Dank schon mal .

    Eigentlich habt Ihr recht ich warte ab bis wieder gefegt wird und frage ich mal vorsichtig nach oder ich halte einfach die Füße still :)

  • Etaminator

    Hat den Titel des Themas von „Specksteinofen Grundofen“ zu „Gilt mein Specksteinofen als Grundofen?“ geändert.
  • Recht so…Glaub mir, der Amtsschimmel wiehert laut genug… und falls du den Ofen stilllegen müsstest, würdest du dies sicher zu hören bekommen!

    Könntest ihn ja dann mittels Einzelmessung noch durchbringen!

    Gruess Ruedi

    Schmid Zyklotronic 20kW. 1800 l Speicher, 600 l Solarboiler an 6m2 Solarfläche.

    Offene Anlage mit 180l Expansionsgefäss, keine TAS installiert!

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  • Zitat:

    Ein Grundofen ist nach § 2 Nr. 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen eine „Einzelraumfeuerungsanlage als Wärmespeicherofen aus

    mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden.


    Quelle:

    Wikipedia -> Grundofen


    Das Internet kann so einfach sein :happy1:

    Holzvergaser in Betrieb seit 2014

    Rennergy 40kw Kessel mit Anzündautomatik etc., baugleich mit Hargassner


    Hier gehts zu meiner Neuvorstellung


    Holzbeschaffung mit, Stihl MS, Fahr D180 und Posch Hydromat 15


    Wärmeerzeugung ca. 40.000 KW/h im Jahr

  • Recht so…Glaub mir, der Amtsschimmel wiehert laut genug… und falls du den Ofen stilllegen müsstest, würdest du dies sicher zu hören bekommen!

    Könntest ihn ja dann mittels Einzelmessung noch durchbringen!

    Gruess Ruedi

    Danke


    Jupp das Internet kann so einfach sein 8o

    Das habe ich in meinen ersten Post ja geschrieben Lesen kann so einfach sein :P ;)

    Nein im ernst so einfach scheint das nicht zu sein .

    Hierzu mal die Aussagen vom Hersteller.

    Dieses Modell wurde nach der damals geltenden Norm DIN18891 geprüft. Zu diesem Zeitpunkt war es nicht möglich die Staubwerte, welche ab März 2010 gefordert wurden, zu prüfen und es war in dieser Norm auch nie vorgesehen.

    Auch im Fraunhofer Institut in Stuttgart, unserem Prüfinstitut zu dieser Zeit, waren diese Staubmessungen offiziell erst ab 2006 möglich. Ihr Ofen fällt somit offiziell unter den §26 der 1.BImSchV und darf leider nach dem 31.12.2024 nicht mehr weiter betrieben werden.

    "Das Problem liegt aber darin das die mineralischen Speichermaterialien in den Bauregellisten nach den Normen definiert sind.

    Speckstein ist ein mineralisches Speichermaterial jedoch handelt es sich nicht um ein genormtes Bauprodukt, da es ein Naturstein ist. Das DIBt in Berlin nimmt nur genormte Materialienin diese Liste auf und in der Bauregelliste 1 Teil 2 sind die Materialien, welche für den handwerklichen Ofenbau eingesetzt werden durften (gilt aktuell nicht mehr) genau aufgeführt.

    Aus diesem Grund waren wir auch gezwungen unsere Öfen nach DIN 18891 zu prüfen, obwohl dies eigentlich falsch war."



    Erlaube mir bitte die Frage nach dem Preis dieses schönen Schmuckstückes?

    Ich habe die Unterlagen mal durchgeforstet und muss mich korrigieren der Ofen ist aus 2001 hat damals ca12000 DM gekostet .


    Wie erwähnt ich lass das jetzt einfach auf mich zu kommen wir werden sehen was draus wird.

    Wäre ja eine Schande das Ding ab zu reißen || X(

    Darum suche ich ja noch andere Meinungen die ich einsetzen könnte denn falls es wirklich hart auf hart kommt und sich alle stur stellen sieht das nicht gut aus für unseren Ofen . Naja kann ja sein das es den einen oder anderen gibt der einen ähnlichen Ofen hat usw usw .

  • Hier noch der Link zum Gesetzestext:


    Drück mich sanft



    Daraus folgt:


    1. Nach § 2 Nr. 13 handelt es sich bei diesem Ofen um einen "Grundofen".


    2. Nach § 4 Nr. 5 Satz1 gelten für Grundöfen, welche NACH 2014 errichtet wurden, die an dieser genannten Stelle genannten Abgasvorschriften.


    -> Da der Wert dieses Ofens noch in DM genannt wurde, ist davon auszugehen, dass er vor 2014 errichtet wurde. Daher gelten die in § 4 Nr. 5 Satz 1 genannten Abgasvorschiften nicht. Es ist folglich Satz 2 anzuwenden und es besteht die Wahl zwischen Nr. 1 (Einzelfallprüfung = Messung durch den Schorni)

    oder Nr. 2 Typengenehmigung des Herstellers.


    3. Bei Messung durch den Schorni gelten die in § 5 genannten Messwerte.



    Alles klar :denken:


    Gruß, Uwe

    Holzvergaser in Betrieb seit 2014

    Rennergy 40kw Kessel mit Anzündautomatik etc., baugleich mit Hargassner


    Hier gehts zu meiner Neuvorstellung


    Holzbeschaffung mit, Stihl MS, Fahr D180 und Posch Hydromat 15


    Wärmeerzeugung ca. 40.000 KW/h im Jahr

  • 3. Bei Messung durch den Schorni gelten die in § 5 genannten Messwerte.


    Alles klar :denken:

    Hallo zusammen,


    so einfach und klar scheint das Thema nun doch nicht zu sein. ;)


    1. Nach § 2 Nr. 13 handelt es sich bei diesem Ofen um einen "Grundofen".

    Bei diesem Punkt stimme ich prinzipiell zu, es könnte sich aber auch um einen "Ofeneinsatz, der eingemauert ist" handeln. Letzteres ist nirgends explizit definiert und hängt vermutlich vom Interpretationsspielraum des zuständigen BSF ab. Das spielt aber in der weiteren Betrachtung keine Rolle.


    Denn ab hier geht es m.E. anders weiter:


    2. Da der Ofen schon im Jahr 2001 errichtet wurde, als noch niemand von der neuen BImSchV von 2010 wusste, gelten hier die Übergangsregelungen für "bestehende Feuerungsanlagen" (d.h. Feuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet worden sind) aus Abschnitt 6.


    3. Da es sich bei dem Ofen um eine "Einzelraumfeuerungsanlage" handelt, gilt dafür:

    § 26 Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe (das hat der Hersteller ja auch schon bestätigt).


    In diesem Paragrafen wird in Absatz (1) festgelegt

    a) wie für solche Altanlagen der "Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte" zu erbringen ist (Prüfstandbescheinigung oder Messung)

    b) welche Grenzwerte eingehalten werden müssen (Staub 0,15 g/m³, CO 4,0 g/m³)

    In Absatz (2) ist festgelegt

    c) welche Termine gelten, insbesondere für die "Außerbetriebsetzung", wenn ein Nachweis nicht möglich ist" (für diesen Ofen wäre am 31.12.2024 die Ultima Ratio)


    Ich bin mir sicher, dass solch ein Ofen die in Absatz (1) genannten, ziemlich toleranten, Grenzwerte einhalten könnte. Aber...

    In den Absätzen (3), (4) und (5) werden Grundöfen und eingemauerte Ofeneinsätze explizit von den Regelungen in Absatz (1) und (2) ausgenommen. Hier gelten strengere Kriterien hinsichtlich der einzuhaltenden Termine: So gilt m.E. in diesem Fall:

    Zitat von BImSchV § 26, Absatz (5)

    Nachweise nach Absatz 1 Satz 2 müssen bis spätestens 31. Dezember 2012 dem Bezirksschornsteinfegermeister vorgelegt werden. Der Bezirksschornsteinfegermeister hat im Rahmen der Feuerstättenschau oder im Zusammenhang mit anderen Schornsteinfegerarbeiten spätestens zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme dem Betreiber der Anlage zu informieren


    In Absatz (7) ist außerdem festgelegt:

    Zitat von BImSchV § 26, Absatz (7)

    Der Betreiber einer bestehenden handbeschickten Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe muss sich bis einschließlich 31. Dezember 2014 nach § 4 Absatz 8 durch eine Schornsteinfegerin oder einen Schornsteinfeger im Zusammenhang mit anderen Schornsteinfegerarbeiten beraten lassen.

    Ich gebe zu, dass ich diesen Fall auch fehlinterpretieren kann. Die vielen Ausnahmen bei Einzelraum-blabla sind schon sehr verwirrend. :saint:

    Für mich stellt sich die Frage: Was hat der Fragesteller speeedi bisher mit dem Bezirksschornsteinfeger besprochen?


    Viele Grüße von Karlheinz :)

    Seit Juni 2011:

    ETA Twin: SH30/P25 "noTouch" (Füllraum 150 Liter)

    Hopf Pelletaustragung: 6x UniWok-Saugsonden (Lager für 6 to)

    Paradigma Pufferspeicher: 2x Aqua Expresso (1090 + 958 Liter; seriell verbunden)

    Paradigma FrischWasserStation

    Paradigma VR-Solarpanel: 2x CPC21 Star Azzurro (10m²; Aqua-System ohne Glykol)

  • Alles klar :denken:


    Gruß, Uwe

    Danke Uwe

    Für mich ist die Frage: Was hat der Fragesteller bisher mit dem Bezirksschornsteinfeger besprochen?


    Viele Grüße von Karlheinz :)

    Hallo Karlheinz,

    Vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort ich muss zu geben für mich als Laie wird einem immer etwas schwindelig bei den ganzen Paragraphen .

    Also ich habe mit dem Schornsteinfeger noch garnicht weiter gesprochen meine Frau hatte Ihn letztens mal getroffen und das Thema mal angeschnitten und da meinte er schon das es schwierig werden könnte.

    Daher suche ich ja nach Argumenten um diesen schönen Ofen weiter betreiben zu können.

    Es kann ja auch sein das der Schonsteinfeger alles absegnet dann sollte aber auch alles Rechtens sein weil er wird das Risiko nicht eingehen usw. würde ich ja auch nicht tun . Außerdem trage ich auch ein Risiko wenn die Bude hier abfackelt wegen einem nicht rechtmäßigen Ofen ;(.

  • Hallo speeedi,


    was steht denn im letzten Feuerstättenbescheid? Der BSF kommt ca. alle 3,5 Jahre ins Haus, um den Schornstein und die Feuerstätten zu kontrollieren. Im FSB werden die Feuerungsanlagen, der (die) Schornstein(e) sowie die Kehrintervalle aufgeführt. Dort muss dein Ofen doch aufgeführt und benannt sein?


    Müsste dein Ofen Ende 2024 außer Betrieb gesetzt werden, dann hätte dich der BSF zwei Jahre vorher informieren müssen.


    Wenn alle Stricke reißen, dann bleibt noch ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung wegen unbilliger Härte nach § 22.


    Viele Grüße von Karlheinz :)

    Seit Juni 2011:

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    Paradigma FrischWasserStation

    Paradigma VR-Solarpanel: 2x CPC21 Star Azzurro (10m²; Aqua-System ohne Glykol)

  • Hallo speeedi,


    was steht denn im letzten Feuerstättenbescheid? Der BSF kommt ca. alle 3,5 Jahre ins Haus, um den Schornstein und die Feuerstätten zu kontrollieren. Im FSB werden die Feuerungsanlagen, der (die) Schornstein(e) sowie die Kehrintervalle aufgeführt. Dort muss dein Ofen doch aufgeführt und benannt sein?


    Viele Grüße von Karlheinz :)

    Hallo,

    Ich habe hier eine aus 09.2019 und dort steht.

    Feuerstätte = der Hersteller usw. und Feuerstättebauart nach Anlage 4 Specksteingrundofen.

  • Hallo speeedi,


    OK, im FSB steht also schon Specksteingrundofen. Damit ist deine Eingangsfrage eigentlich geklärt und der Thementitel (den ich abgeändert hatte) trifft es auch nicht richtig. :whistling:


    Denn deine eigentliche Frage zielt darauf ab, ob dein Grundofen unter die Mess- und Nachweispflicht der 1. BImSchV von 2010 fällt. Wie ich weiter oben versucht habe darzulegen, ist das m.E. zu bejahen. Die vielen Ausnahmen und Sonderregelungen in der BImSchV in Bezug auf Grundöfen sind eher verschärfend, als entlastend.


    Da sich der BSF bisher nicht eindeutig geäußert hat, bleibt dir wohl nur abzuwarten und auf Kulanz zu hoffen.


    Viele Grüße von Karlheinz :D

    Seit Juni 2011:

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    Hopf Pelletaustragung: 6x UniWok-Saugsonden (Lager für 6 to)

    Paradigma Pufferspeicher: 2x Aqua Expresso (1090 + 958 Liter; seriell verbunden)

    Paradigma FrischWasserStation

    Paradigma VR-Solarpanel: 2x CPC21 Star Azzurro (10m²; Aqua-System ohne Glykol)

  • Etaminator

    Hat den Titel des Themas von „Gilt mein Specksteinofen als Grundofen?“ zu „Fällt mein Specksteinofen unter die BImSchV?“ geändert.

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