grobe Formel für Berechnung Heizkosten inkl. Bedienkosten für Mieter

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 633 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von taxman.

  • Hallo, wie kann ich grob überschlagend berechnen, welchen Preis pro kWh man für Mieter ansetzen kann? Ich suche nach einer unkomplizierten, groben und möglichst fairen Berechnung, um die Kosten einschätzen zu können.


    Zum einen gibt es ja ungefähre Richtwerte pro kWh für Hackschnitzelheizungen zuhauf öffentlich zu recherchieren, auch die Schwankungen des Preises. Hier könnte man einen Mittelwert bilden von vertrauensvollen Quellen für das jeweilige Jahr. Die Kosten lassen sich damit ja einfach anhand des Verbrauchs berechnen.


    Allerdings sind in diesen Kosten ja nicht die Bedienkosten, also Anlieferung Hackschnitzel, Verladen Hackschnitzel im Lager, Einfüllen Hackschnitzel, Entleerung Asche etc. enthalten. Kann jemand einschätzen, wie viel man GROB! auf die reinen Verbrauchskosten pro kWh draufschlagen kann? Oder hat jemand noch einen anderen Ansatz, wie man das einfach berechnen kann?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Holzpille

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hi,


    die Berechnung der Heizkosten an die Mieter ist in D rechtlich nicht ganz unproblematisch, wenn Vermieter und Wärmelieferant eine und die selbe Person(en) sind.


    In dem Fall darfst Du nur die tatsächlich angefallenen Kosten verrechnen. Nicht jedoch z. B. Lohn für die eigene Arbeitskraft.


    Sind Vermieter und Wärmelieferant verschiedene Person(en), dann kannst Du den Preis z. B. nach Kwh abrechnen, auch pauschal nach ortsüblichen Werten. Voraussetzung dafür ist aber ein geeignetes Messgerät für den Wärmeverbrauch, z. B. ein zuglässiger Wärmemengenzähler.


    Gruß, Uwe

    Holzvergaser in Betrieb seit 2014

    Rennergy 40kw Kessel mit Anzündautomatik etc., baugleich mit Hargassner


    Hier gehts zu meiner Neuvorstellung


    Holzbeschaffung mit, Stihl MS, Fahr D180 und Posch Hydromat 15


    Wärmeerzeugung ca. 40.000 KW/h im Jahr

  • Allerdings sind in diesen Kosten ja nicht die Bedienkosten, also Anlieferung Hackschnitzel, Verladen Hackschnitzel im Lager, Einfüllen Hackschnitzel, Entleerung Asche etc.

    Wenn du dafür keine Rechnung hast, darfst das auch nicht abrechnen.

    Voraussetzung dafür ist aber ein geeignetes Messgerät für den Wärmeverbrauch,

    Und das Person A Person B eine Rechnung darüber schreibt (die dann auch bezahlt werden muss)

  • Voraussetzung dafür ist aber ein geeignetes Messgerät für den Wärmeverbrauch,

    Und das Person A Person B eine Rechnung darüber schreibt (die dann auch bezahlt werden muss)

    Das hatte ich einfach mal unterstellt ;)

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  • Der Vermieter lässt die Hackschnitzel anliefern. Das Verladen der Hackschnitzel in das Lager und das Befüllen der Anlage etc. macht der Vermieter selbst. Ein Wärmemengenzähler ist natürlich vorhanden.


    Welche Quellen für die pauschalen ortsüblichen Werte könnt ihr empfehlen?


    Die Kosten sollen in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden. Hier ist eben die Frage, wie man das dann darstellen kann.

  • Du darfst nur das , was du an Rechnungen hast abrechnen !

    Hast du für das Holz keine Rechnung dann darfst es auch nicht abrechnen

    Gruß aus dem Schwarzwald

    Christoph

    Ein Pufferspeicher ist nie zu groß ! höchstens zu schlecht Isoliert

    Warmes Haus Glückliche Frau :saint:

  • Für das Holz, das gekauft wurde, ist natürlich eine Rechnung vorhanden. Darum geht es mir aber nicht. Da würde ich ja den ortsüblichen pauschalen Wert Preis pro kWh nehmen.

    Es geht mir in meiner Frage um die Bedienkosten, die der Vermieter hat. Hier würde also der Vermieter sich einen Stundenlohn überlegen oder wie könnte man das machen? Diese Rechnung sollte man dann beifügen?

  • Mit ortsüblich ist gemeint, wenn des Vermieters Frau eine Rechnung an ihren Mann über das befüllen der Anlage schreibt, darf zum Beispiel nur ein ortsüblicher Stundenlohn angewandt werden. Man darf "sich selbst" also nicht 150€/h bezahlen. Und nochmal: Du darfst nur Rechnungen umlegen und dir nicht irgendwas aus den Fingern saugen. Nichtbelegbare Arbeit ist "weg"... Ist nun mal so.

  • Das heißt, rein theoretisch müsste ich also im Mietvertrag zum Thema Heizkosten einen Stundenlohn für die Arbeit des Vermieters mit aufnehmen und diese dann in der Nebenkostenabrechnung aufführen?

  • Hallo Molly Hargassner2023,


    du solltest vielleicht einmal mitteilen, ob du aus Mieter- oder Vermieter-Sicht schreibst. Als Vermieter bist du gewissen gesetzlichen Regelungen unterworfen, die m.E. weiter oben schon hinreichend ausgeführt wurden. Als Mieter darfst du dem Vermieter vermutlich weiter entgegenkommen, wenn du das willst. ;)


    Viele Grüße von Karlheinz :)

    Seit Juni 2011:

    ETA Twin: SH30/P25 "noTouch" (Füllraum 150 Liter)

    Hopf Pelletaustragung: 6x UniWok-Saugsonden (Lager für 6 to)

    Paradigma Pufferspeicher: 2x Aqua Expresso (1090 + 958 Liter; seriell verbunden)

    Paradigma FrischWasserStation

    Paradigma VR-Solarpanel: 2x CPC21 Star Azzurro (10m²; Aqua-System ohne Glykol)

  • Hallo nochmals,


    vorausschickend möchte ich sagen, dass Rechtsberatung in Foren generell problematisch ist. Dafür gibt es Fachleute, die sich dafür bezahlen lassen und ggf. auch mal ein Forum abmahnen, das ihnen die Arbeit wegnimmt. :whistling:


    Grob zusammengefasst habe ich es so verstanden (alles ohne Gewähr):

    • Für eine Nebenkostenabrechnung braucht es Rechnungen (z.B. für Holzkauf, Hackschnitzel-Herstellung).
    • Ein Vermieter darf sich selbst keine Rechnung ausstellen (z.B. für Wartung der Heizung, Asche-Entsorgung).
    • Wenn eine andere Person die Rechnungen stellt, dann muss sie (vermutlich) ein Gewerbe angemeldet haben.

    Viele Grüße von Karlheinz :)

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  • Das heißt, rein theoretisch müsste ich also im Mietvertrag zum Thema Heizkosten einen Stundenlohn für die Arbeit des Vermieters mit aufnehmen und diese dann in der Nebenkostenabrechnung aufführen?

    Du bist Vermieter :!: :!: :!:


    Dann geht das von Dir vorstehend geschriebene nur, wenn Du - wie ich Beitrag Nr. 2 schon geschrieben habe - nicht gleichzeitig Vermieter und Wärmelieferant bist und ein Gewerbe angeldet hast.


    Um es ganz klar und deutlich zu sagen:

    Bist Du Vermieter und Wärmelieferant in einer Person, dann darfst Du nur die Kosten weiter berechnen, für die Du auch Rechnungen (von anderen Unternehmern) hast.

    Die Abrechnung z. B. eines Stundenlohnes ist NICHT zulässig.

    Ebenso ist die Abrechnung nach pauschalen Kosten z. B. nach kw/h NICHT zulässig.


    Du darfst ausschließlich die Dir entstandenen Kosten umlegen :!: :!: :!:


    Gruß, Uwe

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  • Du darfst nur das , was du an Rechnungen hast abrechnen !

    Hast du für das Holz keine Rechnung dann darfst es auch nicht abrechnen

    Das stimmt so pauschal leider nicht.


    Sind Vermieter und Wärmelieferant nicht ein und dieselbe Person oder Personengruppe, dann kann der Wärmelieferant ein Gewerbe anmelden und in der Folge auch entsprechend abrechnen. Genau das passiert ja auch z. B. bei der Lieferung von Fernwärme.


    Das gilt aber nur in diesem speziellen Fall.


    In allen anderen Fällen können nur die sog. Selbstkosten abgerechnet werden.


    Gruß, Uwe

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