Den § hab ich nicht mehr im Kopf, such ich auch nicht.
Die Nummer geht ungefähr so:
Es darf zur Umlagefähigen Abrechnung nur die tatsächlich entstanden Kosten in Rechnung gestellt werden,
ferner gibt das mieterfreundliche Recht bekannt dass, der Vermieter Eigenleistung bei ähnlicher Qualifikation anrechnen kann, halt ohne Märchensteuer.
Deshalb die Buchhaltermentalität.
Bei dem Thema bist Du leider auf hoher See und somit in Gottes Hand.
Haus und Grund ist sich bei dem Thema uneins, der Mieterverein genauso, nur im Zweifel dafür, dass Du den Mieter bezahlen sollst dass er bei Dir wohnt.
Soweit so schlecht.
Viel Glück, Mast und Schotbruch und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel
Mike