Hallo Miteinander,
Die Bafa erhöht für 2016 nochmals die Förderung! Das sind doch erfreuliche Nachrichten für das Neue Jahr!
Fördersätze für Pelletheizungen ab 1.1.2016 deutlich erhöht
Berlin, 22. Dezember 2015. Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) begrüßt die aktuelle Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), die über das Marktanreizprogramm (MAP) ausgezahlten Direktzuschüsse für den Heizungstausch einer alten fossilen Heizung gegen eine neue Pelletheizung ab dem 1. Januar 2016 deutlich zu erhöhen. Die bisherigen Fördersätze werden pauschal um 20 Prozent angehoben, zuzüglich eines Zuschusses von 600 EUR für Optimierungs-maßnahmen rund um den Heizungstausch. „Für einen Pelletkessel mit Pufferspeicher wird es damit künftig mindestens 4.800 EUR an Zuschüssen geben“, betont DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele.
Hier noch der Beitrag von der Bafa Seite dazu:
Erhöhte Zuschüsse bei Modernisierung von Heizungsanlagen ab 1. Januar 2016
Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien wird am 30. Dezember 2015 veröffentlicht.
Wer seine veraltete ineffiziente Heizung durch eine Biomasseanlage bzw. Wärmepumpe ersetzt oder durch Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage seine Heizung modernisiert und sein gesamtes Heizungssystem durch Verbesserung der Energieeffizienz optimiert, erhält einen Zusatzbonus von 20 % der Förderung nach dem Marktanreizprogramm. Weiterhin wird ein einmaliger Investitionszuschuss von 600 Euro für die notwendigen Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz gewährt.
Die zu ersetzende Heizungsanlage muss nachstehende Kriterien erfüllen:
Betrieb auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl);
keine Nutzung der Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie;
es liegt kein Fall der gesetzlichen Austauschpflicht nach § 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor.
Bei der Optimierung der gesamten Heizungsanlage müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378),
Durchführung des hydraulischen Abgleichs und
Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizungssystem (z. B. die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumregler).
Der Antrag für den Zusatzbonus nach dieser Richtlinie ist im Rahmen des Antragsverfahrens auf Gewährung einer MAP-Förderung zu stellen. Die geeigneten Formulare werden ab Mitte Januar zum Download zur Verfügung gestellt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat diesbezüglich eine Pressemitteilung veröffentlicht. Diese finden Sie hier.
Der Antrag auf Gewährung eines Zusatzbonus nach dieser Richtlinie kann nur für Vorhaben gestellt werden, für die eine Förderung nach den MAP-Richtlinien ab dem 1. Januar 2016 beantragt wurde.