Kesselmessung

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 2.695 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von rendelheizer95.

  • Hallo in die Runde,
    gestern war der schwarze Mann da zur Feuerstättenschau und hat mitgeteilt dass in diesen Jahr eine Vollmessung an der Reihe wäre. Als ich 2005 den Vigas SB 25 KW gekauft habe, war nur die Erstmessung vorgesehen. Jetzt nachdem sich die schwarzen Männer zusammengetan haben kommt eine 2 jährige Messung. Ich kann doch nicht wenn ein Gesetzt zur einmaligen Messpflicht besteht (und die Messung in Ordnung war) im nach hinein das ändern und nur um des Verdienstes wegen eine 2 jährige Messpflicht einführen.
    Gibt es überhaupt eine rechtliche Grundlage dafür.
    Ich würde gerne Eure Meinung dazu hören.


    Gruß Günny

  • Na da würde ich den Schornie doch erstmal mit dem ersten Punkt konfrontieren:


    Zitat

    Alle ab diesem Tag in Betrieb gehenden Festbrennstoff-Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 4 kW unterliegen der Messpflicht.


    Etwas weiter unten noch mal ähnlich konkret:

    Zitat

    Was heisst das für die Praxis?


    Für alle bereits vor dem 22.3.2010 laufenden Anlagen ändert sich erst einmal nichts. Bei alten Anlagen, die vor 1995 in Betrieb gegangen sind, sollte man aber bis Ende 2014 eine Lösung gefunden haben.

  • Hallo,


    doch, das können die (die sogenannten "Oberen") schon. Das sind die berühmten "Arbeitsplätze", welche aus dem "Umweltschutz" resultieren! So ist das eben wenn man "Die Grünen" wählt! Mit dieser Aussage möchte ich allerdings nicht einem geschätzten Forianer, dessen Wissen ich sehr schätze, zu nahe treten!


    Gruss


    HPK, ebenfalls Messungsbetroffener

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