Hallo in die Runde,
gestern war der schwarze Mann da zur Feuerstättenschau und hat mitgeteilt dass in diesen Jahr eine Vollmessung an der Reihe wäre. Als ich 2005 den Vigas SB 25 KW gekauft habe, war nur die Erstmessung vorgesehen. Jetzt nachdem sich die schwarzen Männer zusammengetan haben kommt eine 2 jährige Messung. Ich kann doch nicht wenn ein Gesetzt zur einmaligen Messpflicht besteht (und die Messung in Ordnung war) im nach hinein das ändern und nur um des Verdienstes wegen eine 2 jährige Messpflicht einführen.
Gibt es überhaupt eine rechtliche Grundlage dafür.
Ich würde gerne Eure Meinung dazu hören.
Gruß Günny