Atmos: Atmos Dc 25 Gs noch zugelassen?

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 6.446 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von mike.

  • Hallo,


    Ich stehe aktuell vor dem Problem, das mein jetziger Holzkessel (kein Vergaser) nicht mehr durch die Abgassmessung gekommen ist, und ich nun ein anderen Kessel benötige. Ich habe eine Frist bis 2019. Das Problem ist einfach das mir jetzt und auch bis 2019 einfach das Geld fehlt für eine Neuanlage. Hab nur eine kleine Rente.


    Jetzt ist es aber so, das ich aus meiner Familie einen Kessel Geschenk bekommen würde. Und zwar ein Atmos DC 25 GS mit Pufferspeicher ladomat usw. Er wurde nur sehr wenig genutzt und durch Umbau auf Gas ausgebaut. Allerdings ist er Bj 2001, und nun ist die Frage ob ich mit diesem Kessel noch durch die strengen Abgassmessung kommen werde?


    Ich habe schon einiges versucht selber zu suchen, aber ich finde einfach nicht die passende Antwort auf mein Problem.


    Laut Homepage von Atmos, kommen alle DC 25 Gs durch die neuen Vorgaben die ab 1.1.17 gelten werden. Aber ich weiß nicht ob das nur für die neue Kessel gilt , oder auch für gebrauchte Kessel aus 2001.


    Bevor ich jetzt den Schornsteinfeger ordere, wollte ich erstmal hier fragen ob mir jemand helfen kann und mir sagen ob es geht oder nicht.


    Vielen Dank schon mal.

  • Warum schreibst du Atmos nicht an?
    Gehe mal davon aus es gilt auch für die alten Kessel.
    Die neuen hätten dann sicherlich einen neuen namen bekommen oder eine Zusatz zum Namen.

  • Das habe ich schon versucht. Nur leider keine Antwort erhalten. Daher dachte ich dass ich es jetzt mal hier versuche. Vielleicht gibt es ja hier jemand der auch so einen alten Kessel hat und weiß ob der die neuen Anforderungen ab 2017 schafft. Den der Einbau würde erst nächste Sommer erfolgen.

  • Hallo Patrick,


    vermutlich hast Du schon die Antwort erhalten, aber hier noch mal die Antwort eines Alt-Kessel-Betreibers (DC 32 GS):


    Entscheidend ist zunächst, ob der Schornsteinfeger den Kessel als Altbestand oder Neuinstallation betrachtet. Es gelten dann folgende unterschiedliche Grenzwerte:


    So, hier die überarbeitete Version in der Hoffnung, daß sich nicht wieder ein Fehler eingeschlichen hat:
    -----------------------------------------------------------------------------


    Also, neuer Anlauf.
    Stand: 1.BImSchV vom 31.8.2015.


    Alle Angaben nur für handbeschickte Zentralheizungs-Kessel < 50 kW mit dem Brennstoff "naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen" gem. § 3 (1) 4. der 1.BImSchV.


    Kurz: für Stückholz, nicht Briketts (andere Grenzwerte), nicht Pellets.


    Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 kW oder mehr müssen folgende Grenzwerte einhalten (§ 5 der 1.BImSchV):


    Errichtung bis 31.12.1994 (> 15 kW)
    = Staub 0,15 g/m³ CO 4,0 g/m³ ab 01.01.2015 (§ 25 der 1.BImSchV)



    Errichtung 1.01.1995 bis 31.12.2004 (> 15 kW)
    = Staub 0,15 g/m³ CO 4,0 g/m³ ab 01.01.2019 (§ 25 der 1.BImSchV)



    Errichtung 1.01.2005 bis 21.03.2010 (> 15 kW)
    = Staub 0,15 g/m³ CO 4,0 g/m³ ab 01.01.2025 (§ 25 der 1.BImSchV)



    Errichtung ab dem 22.03.2010 (> 4 kW)
    = Staub 0,10 g/m³ CO 1,0 g/m³ (= Stufe 1)


    Übergangsregelung gem. § 25 (3) der 1.BImSchV
    Bei Errichtung ab dem 22.03.2010 und vor dem 01.01.2015 gelten die Grenzwerte der Stufe 1 des § 5 (1) nach dem 1.01.2015 weiter.



    Errichtung nach dem 31.12.2014 (> 4 kW)
    = Staub 0,02 g/m³ CO 0,4 g/m³ (= Stufe 2)



    Errichtung nach dem 31.12.2016 (> 4 kW)
    Übergangsregelung gem. § 5 (1) Satz 2 der 1.BImSchV
    Stufe 2 ist erst nach dem 31.12.2016 einzuhalten, wenn NUR Scheitholz eingesetzt wird - also auch keine Holzbriketts.


    -----------------------------------------------------------------------------


    Mein letztes Meßergebnis (2014) war:


    = Staub 0,02 g/m³ - CO 0,63 g/m³



    Nach Angaben der beiden Schornsteinfeger mit der sauberste Kessel in mehreren Kehrbezirken einschließlich mehrerer Pelletkessel und Luxus-Oberklasse-Kessel (tatsächliches Meßergebnis - nicht Katalogwert) ...



    ... und trotzdem würde er die Messung als Erstmessung (Inbetriebnahmemessung) nach Stufe 2 BImSchV also nicht mehr schaffen.


    Ich denke, daß dies auch für den DC 25 GS gilt. Es sei denn, der Schornsteinfeger geht von einer früheren Inbetriebnahme aus. Inwieweit das realistisch ist, würde ich mit ihm besprechen.


    Grüße
    Jürgen_S

  • Errichtung ab 22.03.2019 bis 31.12.2014
    = Staub 0,10 g/m³ - CO 1,00 g/m³ = Stufe 1 BImSchV

    Hallo juergen_s,


    da ist doch bestimmt ein Schreibfehler - das muß sicher heißen "Errichtung ab 22.03.2019 bis 31.12.2024" - oder?

    Mach' den Ofen nur halb voll,
    wenn's Holz lange reichen soll!


    Viele Grüße aus der Oberlausitz
    Jörg


    DC 30 GSE - 2 x 1000 l Pufferspeicher - Laddomat - 13 m Schornstein - Zugbegrenzer - Wolf Gaskessel als Reserve - Warmwasserspeicher - Solarkollektoren

  • Den neuen Gs kannste dises Jahr noch verbauen !
    Einen Gebrauchten musste mit deinem Schorni absprechen ! Die Werte schafft der Gs nur noch bis Jahresende danach sicherlich nicht !!!

  • Hallo.....
    im Postleitzahlbereich 15848 steht seit einiger Zeit ein mal gekaufter, aber nie eingebauter ATMOS DC 50 GSE samt Laddomat21, noch verpackt auf Palette.


    Den bekommst zwar nicht geschenkt, aber in jedem Fall erfüllt der die BimschII.


    ...und was geschenktes bringt die ja auch nichts, wenn du es nachher nicht nutzen darfst.

  • Bei 50 Kw brauchst du aber min 3000 l Puffer !!!! weniger funktionert nicht vernünftig !!!

  • Hallo Patrick,


    kannst Du uns vielleicht noch ein paar Informationen zu Deiner Allgemeinsituation geben?
    Wir können Dir dann ggf. besser helfen.


    Hier die Fragen:

    • Wie lauten Hersteller, Typ und Nennleistung Deines jetzigen Holzkessels?
    • Welches Baujahr steht auf dem Typenschild des jetzigen Kessels?
    • Wann ist die jetzige Anlage errichtet worden (Registrierung beim Schornsteinfeger)?
    • Hast Du bereits einen Pufferspeicher? Wenn ja, wie groß?
    • Wie groß ist der Pufferspeicher, den Du zu dem gebrauchten Kessel dazu bekommst?
    • Wie erwärmst Du Dein Brauchwasser bisher?
    • Betreibst Du weitere Heizkessel (Öl, Gas) oder Öfen im Haushalt?
    • Wie hoch ist Dein jährlicher Gesamtbedarf an Brennstoffen?
    • Wie viel Wohnfläche werden beheizt?
    • Wie ist der Dämmungszustand der Immobilie?
    • Hast Du einen Erdgasanschluss?
    • Wo bekommst Du Dein Holz her?
    • Nur wenn ich fragen darf: Wie alt bist Du?
    • Wie groß ist Dein Budget für den Umbau?
    • Kannst Du selbst eine Heizanlage installieren? Oder hast Du jemanden in der Familie, der Dir das für Umme machen kann?

    Je nach dem wie die Beantwortung der Fragen ausfällt, können ganz verschiedene (für Dich günstige) Szenarien eintreten:

    • Mit Hilfe des Forums lässt sich die Prüfung Deines alten Kessel ggf. doch bestehen.
    • Mit Hilfe eines nachrüstbaren Katalysators lässt sich die Prüfung Deines alten Kessel ggf. doch bestehen.
    • Ggf. ist eine Holzheizung gar nicht das Optimum für Deine Situation. Stichworte: Brennwertgastherme oder vielleicht auch Kohlevergaser.
    • Laut §22 der BImSchV gibt es auch eine Härtefallregelung, die bei Deiner geringen Rente greifen könnte.
      Dann kannst Du den alten Kessel ohne Messung weiter betreiben.
      Und die ganze Welt kann Dich mal schön..... :)
      Die Sache muss allerdings von Dir beantragt werden (wahrscheinlich beim Schlotfeger).
    • Vielleicht geben das Budget und die Begleitumstände ja doch eine vernünftige Anlage her (Wirkungsgrad, Komfort, Abgaswerte).

    Unabhängig davon muss erst einmal geklärt werden, ob für einen gebrauchten Kessel bei erneuter Inbetriebnahme die gleichen Abgaswerte erreicht werden müssen, wie bei einem neuen Kessel.
    Ich hatte meinen Schorni vor einiger Zeit mal gefragt, wann denn überhaupt der "Zeitpunkt der Errichtung" (Begriff aus §25 BImSchV) unserer Anlage war.
    Er ging zum Kessel, sah auf das Typenschild und nannte mir das Baujahr des Kessels.
    Als ich erwiderte, dass der Kessel doch theoretisch auch erst ein paar Jahre nach seiner Herstellung hätte "errichtet" also montiert und inbetriebgenommen werden können, sagte er, dass das Baujahr laut Typenschild ausschlaggebend ist.
    Für diese Aussage übernehme ich natürlich keine Garantie, da sie mir nicht schlüssig erscheint.


    Hier noch ein Link zur BImSchV 1:
    https://www.gesetze-im-interne…1_2010/BJNR003800010.html


    Und noch was anderes nebenbei:
    Ist Deine Rente unter ca. 800€, solltest Du dringend prüfen, ob Du Anspruch auf Grundsicherung hast.
    Einfach mal beim Sozialamt (Bereich Grundsicherung) beantragen und gucken was passiert.


    MfG Hans

  • Na ja das mit den 3000 Litern Puffer ist sicher soweit schon ganz richtig - aber die 3000 habe ich in Bezug auf eine Füllung noch nie gebraucht.... >Füllraum< es kann ja im besten Fall nur raus kommen was ich rein stecke....


    Da die Sache dann ja kaum zur BAFA Förderung kommt, ist eigentlich nur entscheidend das der Schorni mit spielt.


    Atmos 50GSE (laut Unterlagen!!!!!!!) : 170 Liter Füllraum braucht theoretisch 2750 Liter


    Fröling S3 36kw : 210 Liter Füllraum braucht theoretisch 1980 Liter Puffer ...........was´n das für ein Blödsinn?!?!?!?!?!?!

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