Hallo Zusammen,
Ich habe vor ein Pelleter und ein Holzvergaser in dem selben Raum aufzustellen. Die Feuerungsverordnung wird bei "gleichzeitigem" Betrieb zweier Heizquellen mit einer Gesamtnennwärmeleistung von über 50KW strenger. Welche "rechtlichen" Möglichkeiten habe ich, dass, technisch, immer nur eine Heizquelle eingeschaltet werden kann?
Besten Dank
Helmut