Heizraumverordnung Feuerungsverordnung Gesamtnennwärmeleistung zweier Heizquellen trennen

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 3.303 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von fritzthegreat.

  • Hallo Zusammen,
    Ich habe vor ein Pelleter und ein Holzvergaser in dem selben Raum aufzustellen. Die Feuerungsverordnung wird bei "gleichzeitigem" Betrieb zweier Heizquellen mit einer Gesamtnennwärmeleistung von über 50KW strenger. Welche "rechtlichen" Möglichkeiten habe ich, dass, technisch, immer nur eine Heizquelle eingeschaltet werden kann?


    Besten Dank
    Helmut

  • Hallo,


    ein einfaches Rauchgasthermostat tut hier seinen Dienst. Brennt der HV, schaltet das Rauchgasthermostat ab einer Abgastemperatur von XX°C den Pelleter aus. Brennt der Pelletkessel und du willst den HV anwerfen, geht der Pelletkessel ab einer gewissen Abgastemperatur vom HV einfach aus. Natürlich wird dieser nicht einfach vom Strom getrennt, sondern er brennt noch fertig aus. Das ist quasi der Eingang "Brenneranforderung".


    Bei mir wird es mittels UVR gelöst. Auch zwei Kessel an einem Kamin, daher ist die Verblockung notwendig.
    Jan

  • Bei uns werkelt ein ETA SH30 und eine alte Ölheizung als Backup.
    Wenn beim Holzvergaser die Tür geöffnet wird geht der Ölkessel aus.
    Der Ölkessel wird durch die UVR1611 gesteuert.
    Der Holzvergaser funktioniert einzeln und unterbricht nur den Eingang Brenneranforderung der Ölheizung wie Anonymic schon schrieb.


    Gruß
    Torsten

  • Besten Dank für Eure Tips. Ich hatte gedacht das diese "Sperrung" aufwändiger ausgeführt werden muss um der Feuerungsverordnung zu entsprechen. Eine Steuerungsprogramierung ist doch besimmt recht einfach umzudrehen?


    Gruß


    Helmut

  • Hallo Maik,
    es kann schon noch sein, dass wir einen kombinierten Holzvergaser einbauen. Momantan ist aber ein zweites, eigenständiges, System in der Planung.


    Gruß Helmut

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