Guten Morgen,
also, ich habe mich jetzt eine ganze Weile bei verschiedenen Quellen belesen - werde aber nicht so recht schlau.
Vorweg: Sinn, Zweck und Wirkungsweise einer RLA habe ich verstanden.
Nun gibt es einige Stimmen, die behaupten, ein Naturzug-Kessel (den ich ja habe) würde keine RLA benötigen.
Bei Holzvergasern bzw. reinen Holzkesseln pflicht, mir leuchtet ein, warum.
Ich habe hier einen "Forster" Kessel aus DDR Produktion, der war ursprünglich, so nehme ich an, für Kohlebetrieb ausgelegt. Das Originalhandbuch sagt nix von Rücklaufanhebung; Der Kessel wurde auch viele Jahre ohne RLA betrieben (mit Holz und Kohle), ich kann keinen Glanzruß etc. erkennen...
Ich werde im Zuge des Umbaus eine RLA installieren (weil der Kessel in ein, zwei Jahren erneuert wird und dann brauch ich sie ohnehin), schaden kann sie sicher nicht.
Würde mich nun -als Laie- interessieren, wie sich das tatsächlich verhält.
Danke!