Hallo Frank, ich hatte 250 m² gelesen und bin auf Grund der 25kW Gebäudeheizlast von einer überschlägigen Auslegeheizlast für die Raumheizflächen von 100 W/m² ausgegengen.
Wurde eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 durchgeführt und das ausführliche Verfahren gewählt, ist es sofern die richtigen Annahmen getroffen worden sind das Richtige Verfahren und gibt, da es sowohl für das Gebäude als auch für die einzelnen Räume durchgeführt wird umfangreichen Aufschluss.
Aus der Normheizlast des jeweiligen Raumes und ggf. zusätzlicher Aufheizleistung ergibt sich die Auslegeheizlast des Raumes, wonach die Raumheizflächen ausgelegt werden.
Beachte jedoch bei der Auslegung das bei 23°C gewünschter Raumtemperatur die maximale Wärmeleistung der Fußbodenheizung geringer als bei 20°C Raumtemperatur ist. Im Aufenthaltsbereichen sind bei 23°C auch keine 80W/m² möglich. Bei 22°C Raumtemperatur sind es maximal 79 W/m² (Aufenthaltsbereiche), bei 24°C Raumtemperatur maximal 55 W/m²(Aufenthaltsbereiche).
Bei Bestandsgebäuden ohne Baubeschreibung und inbesondere im Altbau kann es sich schwierig gestalten die richtigen Annahmen zur Heizlastberechnung zu treffen. Diese Annahmen sind für eine korrekte Berechnung entscheidend. Dies ergibt sich daraus, dass die Wärmeleitfähigkeiten der alten Baustoffe nicht exakt bekannt sind.
Ich kenne zwar den Wärmedurchgangskoeffizienten der Felssteinwand nicht, würde mich aber schon interressieren, würde trotzdem Wetten, wenn diese nicht gedämmt ist, dass sich der Wert bereits durch 5cm Isolierung mindestens halbieren würde. Wahrscheinlich reichen hierfür sogar 2cm Styropor aus.
Gruß Daniel